Beschlussvorlage - 04/SVV/0183

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Landeshauptstadt Potsdam entsendet neben dem Oberbürgermeister als Vertreter kraft Amtes  drei Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und eine Dienstkraft der Stadtverwaltung in die Verbandsversammlung des Abfallzweckverbandes Mittelmark (AZM).

                

  1. Die Landeshauptstadt Potsdam bestimmt folgende Vertreter und Stellvertreter in die Verbandsversammlung des Abfallzweckverbandes Mittelmark (AZM):

 

1. Fraktion PDS:           

Herr Siegmar Krause, Fraktion PDS              Stellvertreter: Herr Jura Schöder, Fraktion PDS

Herr Dieter Bolze,                                      Stellvertreter: Frau Marlene Zierock

Bereichsleiter Umwelt und Natur            Arbeitsgruppenleiterin öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

       2. Fraktion SPD:

Herr Harald Kümmel                                              Stellvertreter:   Frau Klara Geywitz

 

       3. Fraktion CDU:

Herr Peter Lehmann                                             Stellvertreter:   Herr Michael Schröder

 

     

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Gemäß § 4 Abs.1, § 7, § 9 Abs.1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.Mai 1999 (GVBl. S. 194) und gemäß § 11 Abs. 1 des Brandenburgischen Abfallgesetzes (BbgAbfG) in der Fassung vom 28.Juni  2000 (GVBl. I S. 90) haben  die Landeshauptstadt Potsdam, der Landkreis Potsdam-Mittelmark und die Stadt Brandenburg an der Havel zur Durchführung einer nachhaltigen, wirtschaftlichen und ent-sorgungssicheren Behandlung, Verwertung und Beseitigung der Abfälle, den Abfallzweckverband Mittelmark (AZM) gegründet.

 

Die erste öffentlich konstituierende Sitzung des Abfallzweckverbandes fand am 29. August 2003 statt.

 

Die Vertreter der Landeshauptstadt Potsdam in der Verbandsversammlung wurden mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (Vorlage: 03/SVV/0391) am 23.06.2003 bestimmt.

 

Mit § 5, Abs. 2  der Satzung des Abfallzweckverbandes Mittelmark wird u.a. die Mitgliedschaft in der Verbandsversammlung wie folgt geregelt:

 

Der Landrat bzw. der Oberbürgermeister ist jeweils als Vertreter Kraft Amtes Mitglied der Ver- bandsversammlung. Die übrigen Vertreter der Verbandsmitglieder in der Verbandsversammlung werden jeweils für die Dauer der Wahlperiode des Kreistages bzw. der Stadtverordneten-versammlung aus seiner bzw. ihrer Mitte oder den Dienstkräften der Verbandsmitglieder nach den Vorschriften der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung über die Ausschüsse des Kreistages bzw. der Stadtverordnetenversammlung bestimmt. Die Vertreter üben ihr Amt nach Ablauf der Wahlperiode des Kreistages oder der Stadtverordnetenversammlung bis zum Amtsantritt des jeweils neu bestellten Vertreters weiter aus. Die Mitgliedschaft in der Verbandsversammlung erlischt, wenn die Voraussetzungen für die Bestellung der Mitglieder wegfallen.

 

Durch das Ergebnis der Kommunalwahlen im Oktober 2003 ist es erforderlich, die fünf Vertreter der Landeshauptstadt Potsdam in der Verbandsversammlung neu zu bestimmen.

 

Da der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam als Vertreter Kraft Amtes Mitglied in der Verbandsversammlung ist, der im Fall seiner Verhinderung durch seinen allgemeinen Stellvertreter im Amt vertreten wird, verbleiben vier Vertreter und deren Stellvertreter, die für die Verbands-versammlung aus der Mitte der Stadtverordnetenversammlung oder den Dienstkräften der Stadt-verwaltung nach den Vorschriften des § 50 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg über die Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung zu bestellen sind.

 

Auf der Grundlage des § 50 (2) der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg ergeben sich, entsprechend der Sitzverteilung in der Stadtverordnetenversammlung, die Anzahl der Verbands-vertreter je Fraktion in der Verbandsversammlung des AZM wie folgt:

 

 

 

            è             1 Vertreter der SPD - Fraktion

            è             2 Vertreter der PDS - Fraktion

            è             1 Vertreter der CDU - Fraktion

 

 

 

Die Fraktionen schlagen namentlich die Vertreter / Stellvertreter für die Verbandsversammlung des AZM vor, die zur Abstimmung gestellt werden.

 

 

Um sicherzustellen, dass die abfallwirtschaftlichen Ziele des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (örE) mit der dazu notwendigen Fach- und Sachkompetenz in der Verbandsarbeit Berücksichtigung finden, schlägt die PDS-Fraktion den/die Bereichsleiter/in Umwelt und Natur und als dessen Stellvertreter/in den/die  Arbeitsgruppenleiter/in des örE als Vertreter der Verbandsversammlung vor und verzichtet zugunsten der Verwaltung auf einen ihrer Sitze.

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

keine

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