Beschlussvorlage - 04/SVV/0243

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Anregungen der Bürger aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 41 „Medienstadt Babelsberg“ sowie die Einwände der  betroffenen Bürger nach § 33 Abs. 2 BauGB, soweit sie den Teilbereich zwischen Emil-Jannings-Straße im Westen und Norden, Großbeerenstraße im Süden, August-Bebel-Straße im Osten sowie Tonkreuz, Marlene-Dietrich-Halle und Tonstudios im Norden betreffen, gem. Anlage 1 entschieden.

 

2. Das Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 41 ist entsprechend der in Anlage 2 enthaltenen Leitlinie fortzuführen.

 

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Erläuterung

Begründung:                                                                

 

 

           Aufstellungsbeschluss

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 1.10.2003 die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 41 „Medienstadt Babelsberg, Teilbereich Filmpark beschlossen.

Der Bereich der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 41 „Medienstadt Babelsberrg“, Teilbereich Filmpark mit einer Größe von rd. 30 ha umfasst den gesamten westlichen und südlichen Teil des Geltungsbereichs des seit 1998 rechtskräftigen Plans Nr. 41.

 

          Wesentliche Anlässe der Planung

Der Filmpark Babelsberg war bei Aufstellung des Bebauungsplans 1993-1996 zwar im Aufbau, seine Nutzungsvorstellungen fanden im Wesentlichen aber nicht Eingang in das städtebauliche Konzept. Diese seit mehreren Jahren betriebene freizeitbezogenen Einrichtung ist ein wichtiger Bestandteil touristischer Angebote in Potsdam und soll nunmehr dauerhaft planungsrechtlich im Sinne eines flächenhaften Freizeitparks gesichert werden. Hierzu sollen entgegenstehende Festsetzungen des Bebauungsplans aufgehoben, modifiziert oder ergänzt sowie die künftige Erschließungs- und Emissionssituation der Anlage geklärt werden. Bislang befristete Genehmigungen zum Betrieb der Anlagen sollen dauerhaft Gültigkeit erlangen.

 

Die Marlene-Dietrich-Allee, ehemals Planstraße 1, stellt die Haupterschließung innerhalb des Plangebiets dar und war als übergeordnete Querbeziehung zur Entlastung des Kreuzungsbereichs August-Bebel-Straße, Großbeerenstraße, Wetzlarer Straße geplant. Die festgesetzte und bereits angelegte Straße soll in ihrem Südteil als öffentliche Straße aufgegeben und dauerhaft in die Flächen des Filmparks eingegliedert werden. Als Ersatz soll eine funktionsfähige Anbindung an die Emil-Jannings-Straße hergestellt werden.

 

Von Norden, aus dem Bereich der Jugendeinrichtung "Lindenpark" kommend, soll künftig eine Straßenbahnlinie die Medienstadt queren und im Zuge der Großbeerenstraße zur Wetzlarer Straße führen. Hierzu sollen im Plangebiet entsprechende Trassenfreihaltungen erfolgen.

 

In Verbindung mit den vorgenannten Änderungen sollen Anpassungen im Planungskonzept des Bebauungsplans Nr. 41 „Medienstadt Babelsberg“, Teilbereich Filmpark in Bezug auf die Nutzungsverteilung sowie die Nutzungsanteile von Wohn- und Gewerbeflächen sowie die öffentlichen Grün- und Infrastrukturflächen untersucht und verändert festgesetzt werden. Als wesentliche Fragestellung hat sich dabei der Fortbestand bzw. die Änderungen bei der Ansiedlung von Flächen für Außenaufnahmen in Zusammenhang mit dem Studiobetrieb erwiesen.

 

          Wesentliche Inhalte des Vorentwurfs

          Filmpark

Zwischen Emil-Jannings-Straße im Westen, Studiogelände im Norden, August-Bebel-Straße im Osten und Großbeerenstraße im Süden soll der Filmpark Babelsberg dauerhaft zulässig gemacht werden. Hierzu sollen die hier bislang geltenden Sonder- und Gewerbegebietsfestsetzungen zusammengefasst und die Nutzungen des Filmparks ergänzend zugelassen werden.

 

Die bisher eng an einen städtebaulichen Entwurf geknüpften Festsetzungen insbesondere zur überbaubaren Grundstücksfläche, zur Höhenstaffelung, zu Geh- und Fahrrechten und zur Dachgestaltung sollen zugunsten grundsätzlicherer Regelungen verändert werden, die bislang in diesem Teilgebiet festgesetzten Planstraßen 2 und 4 (Heinrich-George-Straße) sowie der südliche Teil der Marlene-Dietrich-Allee sollen entfallen. Durch eine differenzierte Zonierung des Filmparks in Hinblick auf die zu erwartenden Lärmemissionen soll ein effektiver Schutz der umgebenden Wohnnutzungen erreicht werden.

 

          Verlegung Nord-Süd-Querung, Neue Mitte

Mit der Aufgabe des Südabschnitts der Marlene-Dietrich-Allee zugunsten der Funktionsfähigkeit des Filmparks entfällt die bisher geplante Haupterschließung und Nord-Süd-Querung der Medienstadt. Zudem muss aus städtebaulichen Gründen die Mitte des Plangebiets neu definiert werden, um eine Korrespondenz zwischen dem prägenden Bau der Filmhochschule und dem neuen städtebaulichen Konzept herzustellen. Als Ersatz für die bisherige Verkehrserschließung wird daher südlich parallel zur Filmhochschule in Erweiterung der bisherigen Verkehrsflächen eine Platzfläche vorgesehen, die mit zwei parallel geführten Fahrbahnen den Übergang von Marlene-Dietrich-Allee zur Emil-Jannings-Straße verkehrlich bewältigt und gestalterisch integriert. Im Sinne der Ausbildung einer neuen Gebietsmitte wird dem Baukörper der Filmhochschule gegenüber in Ergänzung des Studiogeländes ein großvolumiger Baukörper ermöglicht, der mit dieser städtebaulich korrespondiert und dessen Westfassade ein öffentlicher Platz- und Aufenthaltsbereich vorgelagert wird.

 

          Straßenbahntrasse

Von der Jugendeinrichtung "Lindenpark" kommend wird im Vorentwurf des Bebauungsplans eine Trasse direkt nach Süden etwa parallel zur Straße An der Sandscholle freigehalten und zwar in einem Abstand von gut 30 Metern, so dass die geschützten Baumbestände weitgehend geschont werden. Im weiteren Verlauf soll die Trasse parallel zur Großbeerenstraße geführt werden und schließlich vor Einmündung der August-Bebel-Straße nach Süden in die Wetzlarer Straße führen.

 

          Grünkonzept

Infolge der geplanten Anlage einer Straßenbahntrasse zwischen den geschützten Baumbeständen östlich der Straße An der Sandscholle und westlich der Filmhochschule werden die bislang dort geplanten Baufelder nicht nur räumlich beschnitten, sondern auch in ihrer Lagegunst deutlich gemindert. Es wird daher in diesem Bereich vollständig auf die Eingliederung von Baufeldern zwischen den Baumbeständen verzichtet und nunmehr die Anlage einer öffentlichen Parkanlage mit Spielmöglichkeiten vorgesehen. Auch südlich davon wird eine durchgängig mindestens 25 m breite öffentliche Grünanlage vorgesehen. Hierdurch kann im Plangebiet ein vollständig nutz- und erlebbarer Grünzug zwischen Großbeeren- und Stahnsdorfer Straße entstehen, der im Bereich der Rosenstraße und der Neumannstraße mit den westlich angrenzenden Wohngebieten sowie weiter nördlich mit bewaldeten Flächen entlang der Bahn vernetzt werden kann. Dafür können Teile der bisher festgesetzten zentralen Grünflächen an der Marlene-Dietrich-Allee in das bauliche Nutzungsgefüge einbezogen werden.

 

          Wohnbauten

Im Zuge der 3. Planänderung wird der Wohnanteil im Bereich Medienstadt reduziert, der Anteil gewerblich nutzbarer Flächen erhöht.

Im Bereich Stahnsdorfer Straße wird in der Hauptvariante des Bebauungsplanvorentwurfs weiterhin ein villenartige Wohnbebauung als Ergänzung der hier vorherrschenden Bau- und Wohnformen vorgesehen. Ebenso zunächst weiterverfolgt wird eine Wohnnutzung nördlich der Marlene-Dietrich-Allee. Aufgegeben wird neben der Wohnbebauung zwischen dem Gehölzstreifen An der Sandscholle und westlich der Filmhochschule. Aufgegeben wird ferner die Wohnnutzung an der Emil-Jannings-Straße wegen der unmittelbaren Nähe zum Filmpark sowie die Wohnnutzung östlich der Marlene-Dietrich-Allee.

 

          Gewerbebauten

Wichtigste Neuerung gegenüber der bisherigen Planung ist ein großer Standort, der das Studiogelände nach Westen hin erweitert. Dem gewichtigen Gebäude der Filmhochschule soll hier ein Gegenüber geschaffen werden, das diesen Bereich als öffentliche Mitte des Gesamtgebiets definiert. Hier sollen weitere Studionutzungen ebenso möglich sein wie sonstige, nicht wesentlich störende Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen. Die Lage an der Gebietskante gibt dem Standort eine besondere Flexibilität zwischen innerer und äußerer Erschließung und als Schnittstelle zwischen internem Studiogelände und öffentlichem Raum.

Entlang der Westseite der Emil-Jannings-Straße wird eine gewerbliche Bebauung vorgesehen, die das Wohnen nicht störende Nutzungen aufnehmen soll. Im inneren Bogen südlich und östlich der Marlene-Dietrich-Allee werden weitere nicht störende gewerbliche Nutzungen zugelassen.

 

          Rundfunk- und Fernsehstandort

An der Westseite des Standortes der Landesrundfunkanstalt ist mit dem Gebäude der Stiftung Rundfunkarchiv eine qualitätvolle Fassade entstanden, die Bezug auf die bislang geplante öffentliche Parkanlage im Blockinneren nimmt. Unter Beachtung dieses Motivs wird ein weiteres Baufeld nördlich des Archivs vorgeschlagen, das bisherige Festsetzungen modifiziert. Ferner wird an der Marlene-Dietrich-Allee ein Baukörper in Korrespondenz zu den übrigen geplanten gewerblichen Baukörpern festgesetzt.

 

          Kulissen an der Stahnsdorfer Straße

Zwischen Stahnsdorfer Straße und Marlene-Dietrich-Allee sind Kulissenbauten entstanden, die eine fünfgeschossige Mietshausbebauung darstellen und bereits für zahlreiche Filme genutzt wurden. Solche Bereiche für Außenaufnahmen gehören zum funktional und wirtschaftlich erforderlichen Angebot eines Studiostandortes. Sie gehörten jedoch nicht zu den langfristig zu sichernden Nutzungsoptionen der Betreibergesellschaft und fanden daher im Wesentlichen nicht Eingang in das städtebauliche Konzept, das dem Bebauungsplan Nr. 41 zugrunde lag. Als eine der Entwicklungsoptionen des Gebiets wird daher nun erörtert, diese Anlagen weiterhin zu nutzen und ggf. mindestens mittelfristig zu erhalten oder an einem anderen Standort innerhalb des Medienstandortgeländes einzuordnen.

 

          BeteiligungSverfahren

          Beteiligung der Bürger und Anlieger

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr." 41 Medienstadt Babelsberg" sowie die Beteiligung betroffener Bürger nach § 33 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 23.1. bis 6.2.2004 durchgeführt. Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wurde am 3. Februar 2004 eine öffentliche Erörterungsveranstaltung durchgeführt. Ferner fanden Erörterungsrunden mit den hauptsächlich betroffenen Anliegern Filmpark GmbH, Studio Babelsberg GmbH, Rundfunk Berlin-Brandenburg sowie Filmhochschule statt.

 

          Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und betroffener Nachbargemeinden

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und betroffener Nachbargemeinden zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr." 41 Medienstadt" nach § 2 Abs. 4 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 08.01.2004 in der Zeit vom 09.01 bis 09.02.2004 durchgeführt.

 

          Kernbereiche der Beteiligungsverfahren

          Parkprobleme in der Nachbarschaft

Von betroffenen Bürgern aus der Nachbarschaft der Medienstadt wurde vor allem der Parkdruck aus den gewerblichen Nutzungen in die umliegenden Quartiere thematisiert. Es wurden dabei auch Nutzungen angesprochen, die nicht Teil des 3. Änderungsverfahrens sind und die nicht auf der Ebene der Bauleitplanung gelöst werden können.

In Bezug auf den Filmpark bestehen vom Grundsatz her genügend Flächen für interne Parkplätze oder bei verdichteter Nutzung für die Errichtung eines Parkhauses. Kontrovers diskutiert wurde auch die Nutzung von Bedarfsparkflächen westlich der Emil-Jannings-Straße: Während ein Teil der Bürger für den Erhalt dieser Parkplätze und die Nicht-Bebaubarkeit dieser Flächen eintritt und damit den Parkdruck von Umgebung abhalten will, plädiert ein anderer Teil gegen diese Parkplätze, da hier auch zu Ruhezeiten durch Türenschlagen u.ä. Belästigungen auftreten.

 

 

          Lärmemissionen des Filmparks

Von den beteiligten Bürgern wurde mehrheitlich bestätigt, dass negative Erfahrungen mit Lärmbelastungen aus dem Filmpark sich überwiegend auf die Anfangszeit dieser Einrichtung beziehen. Seit Inbetriebnahme des sog. Vulkans als lärmoptimierte Bühne und weiterer betriebsorganisatorische Änderungen hat sich die Belastung auf ein hinnehmbares Maß reduziert. Thematisiert wurden eher einzelne Unannehmlichkeiten, wie das ungeschützte Warmfahren von Motorrädern, wartende Fahrzeuge mit laufendem Motor vor der morgendlichen Öffnung etc. Hier wurde vom Betreiber kurzfristig Abhilfe zugesagt. Die verbleibenden Vorbehalte bildeten gegenüber der dauerhaften Nutzung des Filmparks z.B. mit Freiluftangeboten und einer Nutzungsintensivierung insgesamt, sich jedoch in schriftlichen Stellungnahmen nicht in dem Maße ab.

 

          Fortbestand des Kulissengeländes

Als wesentliches Problem der künftigen Entwicklung der Medienstadt stellten sich Art und Umfang des Fortbestands der Kulissen an der Stahnsdorfer Straße, bzw. genereller die Verfügbarkeit von Flächen für Außenaufnahmen heraus. Während diese Art der Nutzung im ursprünglichen Konzept der Projektentwickler keinerlei Berücksichtigung fand, thematisiert Studio Babelsberg nunmehr Einrichtungen für Außenaufnahmen (back-lots) im Beteiligungsverfahren als unabdingbaren Bestandteil eines funktionierenden und konkurrenzfähigen Studiobetriebs. Die jetzigen Kulissen an der Stahnsdorfer Straße sollen für mindestens weitere 10 Jahre genutzt werden. Dem stehen bislang nur relativ wenige Bürgerbeschwerden vor allem bezüglich Umbauarbeiten mit Lärmbelästigungen gegenüber. Wegen der generellen Schutzbedürftigkeit der bestehenden Wohnnutzungen in der Umgebung bliebe auch bei einer planungsrechtlichen Berücksichtigung dieser Anlagen im Sinne eines Sondergebiets die Nutzung jeweils auf Einzelgenehmigungen angewiesen.

Aber auch die Erörterung von anderen Standorten im Gebiet war bislang ohne Ergebnis. Noch freie Flächen an der Großbeerenstraße kommen wegen Verkehrslärms nicht für Außenaufnahmen in Frage. Flächen im Südbereich des Studiogeländes sind vom Grundsatz her geeignet, aber ihrerseits mit notwendigen Werkstattbauten belegt. Die jetzige Eigentümerin der Flächen an der Stahnsdorfer Straße, die Filmpark GmbH, befürwortet daher kurzfristig die Nutzung einer Freifläche im Bogen, südlich der Marlene-Dietrich-Allee für Außenaufnahmen. Für Studio Babelsberg ist dies erst mittel- bis langfristig vorstellbar. Dies gilt auch nur dann, wenn diese Fläche nicht durch eine Straßenbahntrasse im Zuge der Marlene-Dietrich-Allee tangiert wird, wie von der Filmpark GmbH vorgeschlagen, und damit kaum steuerbaren Verkehrsimmissionen ausgesetzt wird. Die Inanspruchnahme dieser Fläche stößt hingegen auf Bedenken des rbb, der im Vertrauen auf den gültigen Bebauungsplan dorthin Fassaden und sensible Tonaufnahmenutzungen orientiert hat. Ferner würden damit tragende Teile des ursprünglichen städtebaulichen Konzepts für lange Zeit aufgegeben werden.

 

          Übergangsbereich Studios / Filmpark

Zunächst kontrovers diskutiert wurde auch der Übergangsbereich zwischen Studio- und Filmparkgelände sowie die Einbeziehung von Flächen der Studios überhaupt. Hier soll künftig eine Grundstücksgrenze zwischen den Arealen der beteiligten Gesellschaften verlaufen, gleichzeitig werden mittelfristig gegenseitig Nutzungen über diese Grenze hinaus mietvertraglich vereinbart. In der Erörterung der Problematik wurde aber Einvernehmen über eine bauleitplanerische Lösung erzielt, die die künftige bauliche Entwicklungen flexibel gewährleistet und weitgehend unabhängig von künftigen Grundstücksbildungen ist.

 

          Grünkonzept

Die durchgreifende Umorientierung des Grünkonzepts, lineare Verbindung parallel zur Straße An der Sandscholle statt „öffentlicher grüner Mitte“, wird mehrfach von den Anliegern begrüßt, verspricht sie doch eine zusätzliche Abschirmung von Störungen aus der Medienstadt sowie sinnvolle Wegeverknüpfungen. Damit würden auch die privaten, gewerblichen und die öffentlichen Interessen im Plangebiet weitgehend entflochten. Der rrb stimmt dem Wechsel von öffentlicher in private Grünfläche zu. In Bezug auf die private Verfügbarkeit der Fläche in der Mitte entspricht dies auch den Intentionen der jetzigen Eigentümerin, der Filmpark GmbH, nicht jedoch in  Bezug  auf  die  Nutzung  als Grünfläche wie im Vorentwurf vorgesehen. Während die Mitte des Geländes nach Auffassung der Filmpark GmbH für Außenaufnahmen genutzt werden soll, wird der Nutzung der Gelände an der Straße An der Sandscholle als Grünfläche und Straßenbahntrasse zulasten der dort bislang vorgesehenen Wohnnutzungen widersprochen.

 

          Trassenführung der Straßenbahn

Nach dem Konzept des Vorentwurfs der 3. Änderung soll eine Trasse für die Straßenbahn weitgehend gradlinig am Rande der vorgesehenen Grünanlage zwischen Stahnsdorfer und Großbeerenstraße frei gehalten werden. Dies ist auch mit den Erholungsinteressen bei entsprechender Gestaltung vereinbar. Dem wird von der Eigentümerin der Fläche, der Filmpark GmbH, widersprochen, da hier Flächen betroffen sind, die für Wohnnutzungen geeignet erscheinen. Stattdessen wird vom Filmpark eine Trassenvariante thematisiert, die die Marlene-Dietrich-Allee nutzen und im Zuge dieser Trasse den Filmpark  mit  besonderen  technisch-organisatorischen Vorkehrungen kreuzen könnte. Ferner wird die Führung der künftigen Straßenbahn in nördlicher Seitenlage der Großbeerenstraße abgelehnt, da hierdurch die Grundstücke nur noch erschwert von der öffentlichen Straße aus erschlossen werden können. Aufgrund der genannten Probleme wird die Straßenbahnführung von der Filmpark GmbH auch generell in Frage gestellt. Auch Studio Babelsberg als Nutzer der Außengelände (back-lots) an der Stahnsdorfer Straße rechnet mit gewissen Beeinträchtigungen von Dreharbeiten, wenn eine Straßenbahn über die Marlene-Dietrich-Allee geführt wird. Weit schärfer wird aber eine Vereinbarkeit von Straßenbahn und back-lots bei dieser Führung in der Gebietsmitte widersprochen. Dies betrifft die für die Back-lots angedachten Standorte im Bogen der Marlene-Dietrich-Allee (Grünfläche, Park) und Flächen im Südgelände des Studiobereiches.

 

          Neue Verkehrsführung

Die Anlage einer Platzfläche südlich der Filmhochschule zur Bewältigung des fließenden Verkehrs, verbunden mit einer weiteren öffentlichen Platz- und Aufenthaltsfläche östlich davon sowie weiteren Wegebeziehungen zu einer künftigen Straßenbahnhaltestelle, ist weithin Konsens und wird als Baustein zu einer neuen Mitte des Gebiets begrüßt. Auch der Flächeninanspruchnahme zulasten der heutigen sog. Calligari-Halle wurde von Seiten der Filmpark GmbH nicht widersprochen.

 

          Erörterungsergebnis

Im Ergebnis der Erörterung mit den Planungsbetroffenen konnte Konsens bezüglich

 

·         der dauerhaften Zulassung des Filmparks, verbunden sowohl mit einer Flexibilisierung der Planung, als auch mit neuen planungsrechtlichen Bindungen,

·         der Überplanung des südlichen Bereichs des Studiogeländes,

·         der neuen Verkehrsführung südlich der Filmhochschule sowie

·         der Ausklammerung des rbb aus Planungsänderungen

 

erreicht werden.

 

Strittig und damit im weiteren Verfahren zu klären bleiben insbesondere

 

·         die Führung der Straßenbahn,

·         Art, Umfang und Standort eines Geländes für Außenaufnahmen,

·         Umfang und Standorte für neue Wohnnutzungen

·         Umfang und Standorte für neue gewerbliche Nutzungen

·         Lage und Umfang öffentlicher Grünanlagen,

·         Beibehaltung des Kita-Standortes

 

          Empfehlung der Verwaltung

Auf der Grundlage des Erörterungsergebnisses wird vorgeschlagen, die Prüfung und Abwägung der Einwendungen zunächst nur bezüglich

 

 

 

·         der Flächen des heutigen Filmparks,

·         östlich angrenzender Erweiterungsflächen,

·         der südlichen Bereiche von Studio Babelsberg sowie

·         der westlichen Randbereiche des rbb

 

vorzunehmen. Bezüglich dieser Bereiche, insbesondere der geplanten Sondergebiete SO 6 (Filmpark u.a) und SO 4 (Studio Babelsberg) soll durch den Beschluss festgestellt werden, dass

die Voraussetzungen nach § 33 Abs. 2 BauGB bezüglich der Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange erfüllt sind und Vorhaben planungsrechtlich  genehmigt werden können, wenn die übrigen Voraussetzungen nach § 33 Abs. 2 BauGB gegeben sind (insb. Verpflichtung des Antragsteller auf die künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans 41, gesicherte Erschließung). Damit soll vorrangig die planungsrechtliche Grundlage für die dauerhafte Genehmigung überwiegend schon bestehender, jedoch nur befristet zugelassener Anlagen des Filmparks vor Beginn der Besuchersaison 2004 geschaffen werden.

 

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

keine

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Anlagen

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