Beschlussvorlage - 04/SVV/0243
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwägungsbeschluss im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der betroffenen Bürger nach § 33 (2) BauGB zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 "Medienstadt Babelsberg"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Frau Britz, Tel. 2521
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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31.03.2004
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05.05.2004
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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22.04.2004
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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27.04.2004
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über
die Anregungen der Bürger aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und die
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur 3. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 41 „Medienstadt Babelsberg“ sowie die Einwände der betroffenen Bürger nach § 33 Abs. 2
BauGB, soweit sie den Teilbereich zwischen Emil-Jannings-Straße im Westen und
Norden, Großbeerenstraße im Süden, August-Bebel-Straße im Osten sowie Tonkreuz,
Marlene-Dietrich-Halle und Tonstudios im Norden betreffen, gem. Anlage 1
entschieden.
2. Das Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 41
ist entsprechend der in Anlage 2 enthaltenen Leitlinie fortzuführen.
Erläuterung
Begründung:
Aufstellungsbeschluss
Die
Stadtverordnetenversammlung hat am 1.10.2003 die 3. Änderung des Bebauungsplans
Nr. 41 „Medienstadt Babelsberg, Teilbereich Filmpark beschlossen.
Der
Bereich der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 41 „Medienstadt Babelsberrg“,
Teilbereich Filmpark mit einer Größe von rd. 30 ha umfasst den gesamten
westlichen und südlichen Teil des Geltungsbereichs des seit 1998
rechtskräftigen Plans Nr. 41.
Wesentliche
Anlässe der Planung
Der
Filmpark Babelsberg war bei Aufstellung des Bebauungsplans 1993-1996 zwar im
Aufbau, seine Nutzungsvorstellungen fanden im Wesentlichen aber nicht Eingang
in das städtebauliche Konzept. Diese seit mehreren Jahren betriebene
freizeitbezogenen Einrichtung ist ein wichtiger Bestandteil touristischer
Angebote in Potsdam und soll nunmehr dauerhaft planungsrechtlich im Sinne eines
flächenhaften Freizeitparks gesichert werden. Hierzu sollen entgegenstehende
Festsetzungen des Bebauungsplans aufgehoben, modifiziert oder ergänzt sowie die
künftige Erschließungs- und Emissionssituation der Anlage geklärt werden.
Bislang befristete Genehmigungen zum Betrieb der Anlagen sollen dauerhaft
Gültigkeit erlangen.
Die
Marlene-Dietrich-Allee, ehemals Planstraße 1, stellt die Haupterschließung
innerhalb des Plangebiets dar und war als übergeordnete Querbeziehung zur
Entlastung des Kreuzungsbereichs August-Bebel-Straße, Großbeerenstraße,
Wetzlarer Straße geplant. Die festgesetzte und bereits angelegte Straße soll in
ihrem Südteil als öffentliche Straße aufgegeben und dauerhaft in die Flächen
des Filmparks eingegliedert werden. Als Ersatz soll eine funktionsfähige
Anbindung an die Emil-Jannings-Straße hergestellt werden.
Von
Norden, aus dem Bereich der Jugendeinrichtung "Lindenpark" kommend,
soll künftig eine Straßenbahnlinie die Medienstadt queren und im Zuge der
Großbeerenstraße zur Wetzlarer Straße führen. Hierzu sollen im Plangebiet
entsprechende Trassenfreihaltungen erfolgen.
In
Verbindung mit den vorgenannten Änderungen sollen Anpassungen im
Planungskonzept des Bebauungsplans Nr. 41 „Medienstadt Babelsberg“, Teilbereich
Filmpark in Bezug auf die Nutzungsverteilung sowie die Nutzungsanteile von
Wohn- und Gewerbeflächen sowie die öffentlichen Grün- und Infrastrukturflächen
untersucht und verändert festgesetzt werden. Als wesentliche Fragestellung hat
sich dabei der Fortbestand bzw. die Änderungen bei der Ansiedlung von Flächen
für Außenaufnahmen in Zusammenhang mit dem Studiobetrieb erwiesen.
Wesentliche
Inhalte des Vorentwurfs
Filmpark
Zwischen
Emil-Jannings-Straße im Westen, Studiogelände im Norden, August-Bebel-Straße im
Osten und Großbeerenstraße im Süden soll der Filmpark Babelsberg dauerhaft
zulässig gemacht werden. Hierzu sollen die hier bislang geltenden Sonder- und
Gewerbegebietsfestsetzungen zusammengefasst und die Nutzungen des Filmparks
ergänzend zugelassen werden.
Die
bisher eng an einen städtebaulichen Entwurf geknüpften Festsetzungen
insbesondere zur überbaubaren Grundstücksfläche, zur Höhenstaffelung, zu Geh-
und Fahrrechten und zur Dachgestaltung sollen zugunsten grundsätzlicherer
Regelungen verändert werden, die bislang in diesem Teilgebiet festgesetzten
Planstraßen 2 und 4 (Heinrich-George-Straße) sowie der südliche Teil der
Marlene-Dietrich-Allee sollen entfallen. Durch eine differenzierte Zonierung
des Filmparks in Hinblick auf die zu erwartenden Lärmemissionen soll ein
effektiver Schutz der umgebenden Wohnnutzungen erreicht werden.
Verlegung
Nord-Süd-Querung, Neue Mitte
Mit
der Aufgabe des Südabschnitts der Marlene-Dietrich-Allee zugunsten der
Funktionsfähigkeit des Filmparks entfällt die bisher geplante Haupterschließung
und Nord-Süd-Querung der Medienstadt. Zudem muss aus städtebaulichen Gründen
die Mitte des Plangebiets neu definiert werden, um eine Korrespondenz zwischen
dem prägenden Bau der Filmhochschule und dem neuen städtebaulichen Konzept
herzustellen. Als Ersatz für die bisherige Verkehrserschließung wird daher
südlich parallel zur Filmhochschule in Erweiterung der bisherigen Verkehrsflächen
eine Platzfläche vorgesehen, die mit zwei parallel geführten Fahrbahnen den
Übergang von Marlene-Dietrich-Allee zur Emil-Jannings-Straße verkehrlich
bewältigt und gestalterisch integriert. Im Sinne der Ausbildung einer neuen
Gebietsmitte wird dem Baukörper der Filmhochschule gegenüber in Ergänzung des
Studiogeländes ein großvolumiger Baukörper ermöglicht, der mit dieser
städtebaulich korrespondiert und dessen Westfassade ein öffentlicher Platz- und
Aufenthaltsbereich vorgelagert wird.
Straßenbahntrasse
Von
der Jugendeinrichtung "Lindenpark" kommend wird im Vorentwurf des
Bebauungsplans eine Trasse direkt nach Süden etwa parallel zur Straße An der
Sandscholle freigehalten und zwar in einem Abstand von gut 30 Metern, so dass
die geschützten Baumbestände weitgehend geschont werden. Im weiteren Verlauf
soll die Trasse parallel zur Großbeerenstraße geführt werden und schließlich
vor Einmündung der August-Bebel-Straße nach Süden in die Wetzlarer Straße
führen.
Grünkonzept
Infolge
der geplanten Anlage einer Straßenbahntrasse zwischen den geschützten
Baumbeständen östlich der Straße An der Sandscholle und westlich der
Filmhochschule werden die bislang dort geplanten Baufelder nicht nur räumlich
beschnitten, sondern auch in ihrer Lagegunst deutlich gemindert. Es wird daher
in diesem Bereich vollständig auf die Eingliederung von Baufeldern zwischen den
Baumbeständen verzichtet und nunmehr die Anlage einer öffentlichen Parkanlage
mit Spielmöglichkeiten vorgesehen. Auch südlich davon wird eine durchgängig mindestens
25 m breite öffentliche Grünanlage vorgesehen. Hierdurch kann im Plangebiet ein
vollständig nutz- und erlebbarer Grünzug zwischen Großbeeren- und Stahnsdorfer
Straße entstehen, der im Bereich der Rosenstraße und der Neumannstraße mit den
westlich angrenzenden Wohngebieten sowie weiter nördlich mit bewaldeten Flächen
entlang der Bahn vernetzt werden kann. Dafür können Teile der bisher
festgesetzten zentralen Grünflächen an der Marlene-Dietrich-Allee in das
bauliche Nutzungsgefüge einbezogen werden.
Wohnbauten
Im
Zuge der 3. Planänderung wird der Wohnanteil im Bereich Medienstadt reduziert,
der Anteil gewerblich nutzbarer Flächen erhöht.
Im
Bereich Stahnsdorfer Straße wird in der Hauptvariante des
Bebauungsplanvorentwurfs weiterhin ein villenartige Wohnbebauung als Ergänzung
der hier vorherrschenden Bau- und Wohnformen vorgesehen. Ebenso zunächst
weiterverfolgt wird eine Wohnnutzung nördlich der Marlene-Dietrich-Allee.
Aufgegeben wird neben der Wohnbebauung zwischen dem Gehölzstreifen An der
Sandscholle und westlich der Filmhochschule. Aufgegeben wird ferner die
Wohnnutzung an der Emil-Jannings-Straße wegen der unmittelbaren Nähe zum
Filmpark sowie die Wohnnutzung östlich der Marlene-Dietrich-Allee.
Gewerbebauten
Wichtigste
Neuerung gegenüber der bisherigen Planung ist ein großer Standort, der das
Studiogelände nach Westen hin erweitert. Dem gewichtigen Gebäude der
Filmhochschule soll hier ein Gegenüber geschaffen werden, das diesen Bereich
als öffentliche Mitte des Gesamtgebiets definiert. Hier sollen weitere
Studionutzungen ebenso möglich sein wie sonstige, nicht wesentlich störende
Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen. Die Lage an der Gebietskante gibt dem
Standort eine besondere Flexibilität zwischen innerer und äußerer Erschließung
und als Schnittstelle zwischen internem Studiogelände und öffentlichem Raum.
Entlang
der Westseite der Emil-Jannings-Straße wird eine gewerbliche Bebauung
vorgesehen, die das Wohnen nicht störende Nutzungen aufnehmen soll. Im inneren
Bogen südlich und östlich der Marlene-Dietrich-Allee werden weitere nicht
störende gewerbliche Nutzungen zugelassen.
Rundfunk- und
Fernsehstandort
An
der Westseite des Standortes der Landesrundfunkanstalt ist mit dem Gebäude der
Stiftung Rundfunkarchiv eine qualitätvolle Fassade entstanden, die Bezug auf
die bislang geplante öffentliche Parkanlage im Blockinneren nimmt. Unter
Beachtung dieses Motivs wird ein weiteres Baufeld nördlich des Archivs
vorgeschlagen, das bisherige Festsetzungen modifiziert. Ferner wird an der
Marlene-Dietrich-Allee ein Baukörper in Korrespondenz zu den übrigen geplanten
gewerblichen Baukörpern festgesetzt.
Kulissen an der
Stahnsdorfer Straße
Zwischen
Stahnsdorfer Straße und Marlene-Dietrich-Allee sind Kulissenbauten entstanden,
die eine fünfgeschossige Mietshausbebauung darstellen und bereits für
zahlreiche Filme genutzt wurden. Solche Bereiche für Außenaufnahmen gehören zum
funktional und wirtschaftlich erforderlichen Angebot eines Studiostandortes.
Sie gehörten jedoch nicht zu den langfristig zu sichernden Nutzungsoptionen der
Betreibergesellschaft und fanden daher im Wesentlichen nicht Eingang in das
städtebauliche Konzept, das dem Bebauungsplan Nr. 41 zugrunde lag. Als eine der
Entwicklungsoptionen des Gebiets wird daher nun erörtert, diese Anlagen
weiterhin zu nutzen und ggf. mindestens mittelfristig zu erhalten oder an einem
anderen Standort innerhalb des Medienstandortgeländes einzuordnen.
BeteiligungSverfahren
Beteiligung der
Bürger und Anlieger
Die
frühzeitige Bürgerbeteiligung zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr." 41
Medienstadt Babelsberg" sowie die Beteiligung betroffener Bürger nach § 33
Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 23.1. bis 6.2.2004 durchgeführt. Im Rahmen
der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wurde am 3. Februar 2004 eine öffentliche
Erörterungsveranstaltung durchgeführt. Ferner fanden Erörterungsrunden mit den
hauptsächlich betroffenen Anliegern Filmpark GmbH, Studio Babelsberg GmbH,
Rundfunk Berlin-Brandenburg sowie Filmhochschule statt.
Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange und betroffener Nachbargemeinden
Die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und betroffener Nachbargemeinden
zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr." 41 Medienstadt" nach § 2 Abs.
4 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 08.01.2004 in der Zeit vom
09.01 bis 09.02.2004 durchgeführt.
Kernbereiche
der Beteiligungsverfahren
Parkprobleme in
der Nachbarschaft
Von
betroffenen Bürgern aus der Nachbarschaft der Medienstadt wurde vor allem der
Parkdruck aus den gewerblichen Nutzungen in die umliegenden Quartiere
thematisiert. Es wurden dabei auch Nutzungen angesprochen, die nicht Teil des
3. Änderungsverfahrens sind und die nicht auf der Ebene der Bauleitplanung
gelöst werden können.
In
Bezug auf den Filmpark bestehen vom Grundsatz her genügend Flächen für interne
Parkplätze oder bei verdichteter Nutzung für die Errichtung eines Parkhauses.
Kontrovers diskutiert wurde auch die Nutzung von Bedarfsparkflächen westlich
der Emil-Jannings-Straße: Während ein Teil der Bürger für den Erhalt dieser Parkplätze
und die Nicht-Bebaubarkeit dieser Flächen eintritt und damit den Parkdruck von
Umgebung abhalten will, plädiert ein anderer Teil gegen diese Parkplätze, da
hier auch zu Ruhezeiten durch Türenschlagen u.ä. Belästigungen auftreten.
Lärmemissionen
des Filmparks
Von
den beteiligten Bürgern wurde mehrheitlich bestätigt, dass negative Erfahrungen
mit Lärmbelastungen aus dem Filmpark sich überwiegend auf die Anfangszeit
dieser Einrichtung beziehen. Seit Inbetriebnahme des sog. Vulkans als
lärmoptimierte Bühne und weiterer betriebsorganisatorische Änderungen hat sich
die Belastung auf ein hinnehmbares Maß reduziert. Thematisiert wurden eher
einzelne Unannehmlichkeiten, wie das ungeschützte Warmfahren von Motorrädern,
wartende Fahrzeuge mit laufendem Motor vor der morgendlichen Öffnung etc. Hier
wurde vom Betreiber kurzfristig Abhilfe zugesagt. Die verbleibenden Vorbehalte
bildeten gegenüber der dauerhaften Nutzung des Filmparks z.B. mit
Freiluftangeboten und einer Nutzungsintensivierung insgesamt, sich jedoch in
schriftlichen Stellungnahmen nicht in dem Maße ab.
Fortbestand des
Kulissengeländes
Als
wesentliches Problem der künftigen Entwicklung der Medienstadt stellten sich
Art und Umfang des Fortbestands der Kulissen an der Stahnsdorfer Straße, bzw.
genereller die Verfügbarkeit von Flächen für Außenaufnahmen heraus. Während
diese Art der Nutzung im ursprünglichen Konzept der Projektentwickler keinerlei
Berücksichtigung fand, thematisiert Studio Babelsberg nunmehr Einrichtungen für
Außenaufnahmen (back-lots) im Beteiligungsverfahren als unabdingbaren
Bestandteil eines funktionierenden und konkurrenzfähigen Studiobetriebs. Die
jetzigen Kulissen an der Stahnsdorfer Straße sollen für mindestens weitere 10
Jahre genutzt werden. Dem stehen bislang nur relativ wenige Bürgerbeschwerden
vor allem bezüglich Umbauarbeiten mit Lärmbelästigungen gegenüber. Wegen der
generellen Schutzbedürftigkeit der bestehenden Wohnnutzungen in der Umgebung
bliebe auch bei einer planungsrechtlichen Berücksichtigung dieser Anlagen im Sinne
eines Sondergebiets die Nutzung jeweils auf Einzelgenehmigungen angewiesen.
Aber
auch die Erörterung von anderen Standorten im Gebiet war bislang ohne Ergebnis.
Noch freie Flächen an der Großbeerenstraße kommen wegen Verkehrslärms nicht für
Außenaufnahmen in Frage. Flächen im Südbereich des Studiogeländes sind vom
Grundsatz her geeignet, aber ihrerseits mit notwendigen Werkstattbauten belegt.
Die jetzige Eigentümerin der Flächen an der Stahnsdorfer Straße, die Filmpark
GmbH, befürwortet daher kurzfristig die Nutzung einer Freifläche im Bogen,
südlich der Marlene-Dietrich-Allee für Außenaufnahmen. Für Studio Babelsberg
ist dies erst mittel- bis langfristig vorstellbar. Dies gilt auch nur dann,
wenn diese Fläche nicht durch eine Straßenbahntrasse im Zuge der
Marlene-Dietrich-Allee tangiert wird, wie von der Filmpark GmbH vorgeschlagen,
und damit kaum steuerbaren Verkehrsimmissionen ausgesetzt wird. Die
Inanspruchnahme dieser Fläche stößt hingegen auf Bedenken des rbb, der im
Vertrauen auf den gültigen Bebauungsplan dorthin Fassaden und sensible
Tonaufnahmenutzungen orientiert hat. Ferner würden damit tragende Teile des
ursprünglichen städtebaulichen Konzepts für lange Zeit aufgegeben werden.
Übergangsbereich
Studios / Filmpark
Zunächst
kontrovers diskutiert wurde auch der Übergangsbereich zwischen Studio- und
Filmparkgelände sowie die Einbeziehung von Flächen der Studios überhaupt. Hier
soll künftig eine Grundstücksgrenze zwischen den Arealen der beteiligten
Gesellschaften verlaufen, gleichzeitig werden mittelfristig gegenseitig
Nutzungen über diese Grenze hinaus mietvertraglich vereinbart. In der
Erörterung der Problematik wurde aber Einvernehmen über eine bauleitplanerische
Lösung erzielt, die die künftige bauliche Entwicklungen flexibel gewährleistet
und weitgehend unabhängig von künftigen Grundstücksbildungen ist.
Grünkonzept
Die
durchgreifende Umorientierung des Grünkonzepts, lineare Verbindung parallel zur
Straße An der Sandscholle statt „öffentlicher grüner Mitte“, wird mehrfach von
den Anliegern begrüßt, verspricht sie doch eine zusätzliche Abschirmung von
Störungen aus der Medienstadt sowie sinnvolle Wegeverknüpfungen. Damit würden
auch die privaten, gewerblichen und die öffentlichen Interessen im Plangebiet
weitgehend entflochten. Der rrb stimmt dem Wechsel von öffentlicher in private
Grünfläche zu. In Bezug auf die private Verfügbarkeit der Fläche in der Mitte
entspricht dies auch den Intentionen der jetzigen Eigentümerin, der Filmpark
GmbH, nicht jedoch in Bezug auf die
Nutzung als Grünfläche wie
im Vorentwurf vorgesehen. Während die Mitte des Geländes nach Auffassung der
Filmpark GmbH für Außenaufnahmen genutzt werden soll, wird der Nutzung der
Gelände an der Straße An der Sandscholle als Grünfläche und Straßenbahntrasse
zulasten der dort bislang vorgesehenen Wohnnutzungen widersprochen.
Trassenführung
der Straßenbahn
Nach
dem Konzept des Vorentwurfs der 3. Änderung soll eine Trasse für die
Straßenbahn weitgehend gradlinig am Rande der vorgesehenen Grünanlage zwischen
Stahnsdorfer und Großbeerenstraße frei gehalten werden. Dies ist auch mit den
Erholungsinteressen bei entsprechender Gestaltung vereinbar. Dem wird von der
Eigentümerin der Fläche, der Filmpark GmbH, widersprochen, da hier Flächen
betroffen sind, die für Wohnnutzungen geeignet erscheinen. Stattdessen wird vom
Filmpark eine Trassenvariante thematisiert, die die Marlene-Dietrich-Allee
nutzen und im Zuge dieser Trasse den Filmpark mit besonderen technisch-organisatorischen
Vorkehrungen kreuzen könnte. Ferner wird die Führung der künftigen Straßenbahn
in nördlicher Seitenlage der Großbeerenstraße abgelehnt, da hierdurch die
Grundstücke nur noch erschwert von der öffentlichen Straße aus erschlossen
werden können. Aufgrund der genannten Probleme wird die Straßenbahnführung von
der Filmpark GmbH auch generell in Frage gestellt. Auch Studio Babelsberg als
Nutzer der Außengelände (back-lots) an der Stahnsdorfer Straße rechnet mit
gewissen Beeinträchtigungen von Dreharbeiten, wenn eine Straßenbahn über die
Marlene-Dietrich-Allee geführt wird. Weit schärfer wird aber eine Vereinbarkeit
von Straßenbahn und back-lots bei dieser Führung in der Gebietsmitte
widersprochen. Dies betrifft die für die Back-lots angedachten Standorte im
Bogen der Marlene-Dietrich-Allee (Grünfläche, Park) und Flächen im Südgelände
des Studiobereiches.
Neue
Verkehrsführung
Die
Anlage einer Platzfläche südlich der Filmhochschule zur Bewältigung des
fließenden Verkehrs, verbunden mit einer weiteren öffentlichen Platz- und
Aufenthaltsfläche östlich davon sowie weiteren Wegebeziehungen zu einer
künftigen Straßenbahnhaltestelle, ist weithin Konsens und wird als Baustein zu
einer neuen Mitte des Gebiets begrüßt. Auch der Flächeninanspruchnahme zulasten
der heutigen sog. Calligari-Halle wurde von Seiten der Filmpark GmbH nicht
widersprochen.
Erörterungsergebnis
Im
Ergebnis der Erörterung mit den Planungsbetroffenen konnte Konsens bezüglich
·
der
dauerhaften Zulassung des Filmparks, verbunden sowohl mit einer
Flexibilisierung der Planung, als auch mit neuen planungsrechtlichen Bindungen,
·
der
Überplanung des südlichen Bereichs des Studiogeländes,
·
der
neuen Verkehrsführung südlich der Filmhochschule sowie
·
der
Ausklammerung des rbb aus Planungsänderungen
erreicht
werden.
Strittig
und damit im weiteren Verfahren zu klären bleiben insbesondere
·
die
Führung der Straßenbahn,
·
Art,
Umfang und Standort eines Geländes für Außenaufnahmen,
·
Umfang
und Standorte für neue Wohnnutzungen
·
Umfang
und Standorte für neue gewerbliche Nutzungen
·
Lage
und Umfang öffentlicher Grünanlagen,
·
Beibehaltung
des Kita-Standortes
Empfehlung
der Verwaltung
Auf
der Grundlage des Erörterungsergebnisses wird vorgeschlagen, die Prüfung und
Abwägung der Einwendungen zunächst nur bezüglich
·
der
Flächen des heutigen Filmparks,
·
östlich
angrenzender Erweiterungsflächen,
·
der
südlichen Bereiche von Studio Babelsberg sowie
·
der
westlichen Randbereiche des rbb
vorzunehmen.
Bezüglich dieser Bereiche, insbesondere der geplanten Sondergebiete SO 6
(Filmpark u.a) und SO 4 (Studio Babelsberg) soll durch den Beschluss
festgestellt werden, dass
die
Voraussetzungen nach § 33 Abs. 2 BauGB bezüglich der Beteiligung der Bürger und
der Träger öffentlicher Belange erfüllt sind und Vorhaben
planungsrechtlich genehmigt werden
können, wenn die übrigen Voraussetzungen nach § 33 Abs. 2 BauGB gegeben sind
(insb. Verpflichtung des Antragsteller auf die künftigen Festsetzungen des
Bebauungsplans 41, gesicherte Erschließung). Damit soll vorrangig die
planungsrechtliche Grundlage für die dauerhafte Genehmigung überwiegend schon
bestehender, jedoch nur befristet zugelassener Anlagen des Filmparks vor Beginn
der Besuchersaison 2004 geschaffen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
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2,7 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
2,7 MB
|
|||
3
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(wie Dokument)
|
2,7 MB
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|||
4
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(wie Dokument)
|
175 kB
|
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