Anfrage - 04/SVV/0238

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rahmenplan Waldstadt II sieht eine Gestaltung der beiden Eingangsbereiche zum Wohngebiet vor.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Welche Überlegungen gibt es zur Aufwertung der zwei Eingangsbereiche zur Waldstadt II?

 

 

Antwort:

 

Die „Integrierte städtebauliche Rahmenplanung der Waldstadt II“ vom Dezember 2001 benannte im dazugehörigen Maßnahmenkonzept die Untersuchung der „stadträumlichen Aufwertung und Differenzierung der einzelnen Bereiche“, als ein mittelfristig durchzuführendes Vorhaben.

In dem „Städtebaulich – landschaftsplanerischen Konzept für das Quartierszentrum und dem Haupteingangsbe-

reich“ vom September 2003 wurden u.a. die vier Haupteingangsbereiche von der Heinrich – Mann – Allee in  das Wohngebiet einer entsprechenden Untersuchung unterzogen. Die Feststellung aus der Rahmenplanung, „dass der Siedlungseingang „Straße zum Jagenstein“ der Haupteingang in die Waldstadt II ist, weil er durch das

Waldstadtcenter und das OSZ II in Verbindung mit den ÖPNV – Haltestellen und dem zentralen Parkplatz als

hoch frequentierter „öffentlicher Raum“ die größte quantitative Anziehung und damit die größte Wirkung nach innen und außen hat“, fand bei der vertiefenden konzeptionellen Planung seine Bestätigung. In der Hierarchie der Wohngebietseingänge steht damit die „Straße zum Jagenstein oben, die drei weiteren Eingänge sind nachgeordnet und daher mit den beiden Fußwegeeingängen in geeigneter Form zu differenzieren“.

 

Das zur Verfügung stehende Förderbudget für die Waldstadt II (N – Programm: 2001 – 2006 / 07) lässt nach ein- gehender Abwägung aller geplanten Maßnahmen nur die am Bestand orientierte Aufwertung des Haupteingangsbereiches der Waldstadt II zu. Die vorgesehene Maßnahme ist im Zusammenhang mit der beabsichtigten  Umgestaltung des Quartierszentrums westlich des Waldstadtcenters im Rahmen der Wohnumfeldverbesserung zu sehen. Konkretere Aussagen zur Art, Umfang und Durchführung können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht gemacht werden.

Die Eigentumsverhältnisse an Grund und Boden sowie die Tatsache, dass der Haltestellenbereich der Straßenbahn und der unmittelbar angrenzende Bereich in den neunziger Jahren bereits mit privaten Geldern bzw. mit entsprechenden Fördermitteln umgebaut wurden, lassen auch keine andere Möglichkeit bis 2006 / 07 zu.

 

 

 

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Erläuterung

 

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