Antrag - 04/SVV/0275
Grunddaten
- Betreff:
-
Novellierung des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Einreicher*:
- Fraktion Grüne/B90
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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31.03.2004
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung Potsdam spricht sich gegen die im Entwurf für die Novellierung des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes enthaltene Verlagerung der Kompetenzen der in den Kreisen und kreisfreien Städten angesiedelten Unteren Denkmalschutzbehörden in die Obere Denkmalschutzbehörde des Landes aus. Eine solche Neuregelung würde zur Entmündigung der Städte führen, da sie nicht mehr für die endgültige Unterschutzstellung, das Denkmalverzeichnis und die vorläufige Unterschutzstellung zuständig wären. Da die Obere Landesbehörde nicht gleichzeitig personell erweitert werden soll, die Beteiligungsfristen auf einen Monat verkürzt werden sollen, könnte die Fülle der Aufgaben dort nicht fristgemäß bewältigt werden und würde so zu einer ständigen Vernachlässigung der Belange des Denkmalschutzes führen. Die in den letzten Jahren aktiv entwickelte Betreuung der Eigentümer und Investoren, bei der das Verständnis für das Anliegen des Denkmalschutzes geweckt und eine gemeinsame Einstellung zum Denkmal gefunden werden konnte, würde nicht weitergeführt werden. Eine derartige Schwächung des Denkmalschutzes würde einen Lebensnerv der Stadt Potsdam treffen, einer Stadt, deren Ausstrahlung und Anziehungskraft für Einwohner, Touristen und Wirtschaftsunternehmen auf dem Vorhandensein und der Schönheit der Denkmale in der Potsdamer Kulturlandschaft beruht. Für die Aufnahme in die Liste der Welterbestätten der UNESCO spielten nicht nur die Bedeutung der Potsdamer Kulturlandschaft eine wesentliche Rolle, sondern auch Status und Qualität der Erhaltungsbemühungen. Die Novellierung des Gesetzes würde diese Bemühungen in Frage stellen.
gez.: Peter Schüler
Fraktionsvorsitzender
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