Antrag - 04/SVV/0287

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob an der Grundschule 16 in Babelsberg die Voraussetzungen dafür zu schaffen sind, dass weitere 30 Plätze für Hortkinder entstehen können, um für diese Schule die Bedingungen für eine Dreizügigkeit in den nächsten Jahren zu garantieren.

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Erläuterung

Begründung:

 

In diesem Schuljahr gibt es so viele Anmeldungen für die erste Klassenstufe, dass bei der Gewährleistung von Hortbetreuung die Schule eine geplante Dreizügigkeit in den folgenden Jahren erreichen kann. Es muss eine Veränderung erzielt werden, weil bei den Anmeldungen der Bedarf an Hortplätzen gefordert wurde, die Eltern ihre endgültige Entscheidung aber von der Hortbetreuung abhängig machen. Eine engere und intensive Zusammenarbeit von Hort und Schule würde eine  effektive Nutzung der eingesetzten Mittel für die Kinder bewirken und die vorhandenen Schulbauten (Sportplatz, Schulgarten, Spielgeräte, Fachräume der Schule) für die Ganztagsbetreuung einsetzen können.

 

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