Beschlussvorlage - 04/SVV/0302
Grunddaten
- Betreff:
-
Erneute öffentliche Auslegung des B - Plan Nr. 52 "Rote Kaserne Ost"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- Frau Rahmsdorf, 3214
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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05.05.2004
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02.06.2004
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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25.05.2004
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Erläuterung
Begründung:
Erneuter Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan
Nr. 52 “Rote Kaserne Ost”
Entwicklungsziel für die ehemalige
Rote Kaserne ist die Entwicklung eines Dienstleistungs- und Gewerbestandorts
bei gleichzeitigem Erhalt der denkmalgeschützten Bestandsgebäude und der
vorhandenen Freiraumstrukturen.
Nachdem die für das Exerzierhaus und
die umgebenen Freiflächen im Norden der ehemaligen Kaserne vorgesehene Nutzung
als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sport aufgrund geänderter
Interessenslagen nicht mehr umsetzungsfähig war, ist nunmehr eine private
Grünfläche für private kulturelle Zwecke vorgesehen. Geplant ist die
entsprechende Sanierung des Exerzierhauses, den Grüncharakter der Freifläche zu
erhalten und zwei untergeordnete bauliche Anlagen einzufügen.
Gleichzeitig wird die Trasse der
geplanten Straßenbahnlinie bis zu den Nedlitzer Kasernen in den Entwurf
eingefügt.
Die
vorgesehene Änderung der Zweckbestimmung für die private Grünfläche von Sport
in kulturelle Zweck, die Änderung einer Gewerbefläche in private Grünfläche
sowie die geplante Straßenbahntrasse erfordert die erneute Auslegung des B-Plans
Nr. 52. Die Änderungen entsprechen den grundsätzlichen planerischen
Entwicklungszielen und sind mit der Gesamtplanung der Entwicklungsmaßnahme
Bornstedter Feld vereinbar.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Der Bebauungsplan dient der Schaffung von Baurechten.
Unmittelbare Kosten entstehen durch seine Festsetzung nicht. Mittelbare Kosten
können entstehen, wenn die Stadt die durch den Bebauungsplan geschaffenen
Baurechte ausnutzt und Mittel zur Verwirklichung von Projekten in den Haushalt
der Stadt Potsdam einstellt.
Die
Finanzierung des Bebauungsplanes erfolgt durch den Treuhänder aus dem
Treuhandvermögen.