Beschlussvorlage - 04/SVV/0302

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Bebauungsplan Nr. 52 „Rote Kaserne Ost“ wird erneut öffentlich ausgelegt.

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Erläuterung

Begründung:

 

Erneuter Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan

Nr. 52 “Rote Kaserne Ost”

 

Entwicklungsziel für die ehemalige Rote Kaserne ist die Entwicklung eines Dienstleistungs- und Gewerbestandorts bei gleichzeitigem Erhalt der denkmalgeschützten Bestandsgebäude und der vorhandenen Freiraumstrukturen.

 

Nachdem die für das Exerzierhaus und die umgebenen Freiflächen im Norden der ehemaligen Kaserne vorgesehene Nutzung als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sport aufgrund geänderter Interessenslagen nicht mehr umsetzungsfähig war, ist nunmehr eine private Grünfläche für private kulturelle Zwecke vorgesehen. Geplant ist die entsprechende Sanierung des Exerzierhauses, den Grüncharakter der Freifläche zu erhalten und zwei untergeordnete bauliche Anlagen einzufügen.

 

Gleichzeitig wird die Trasse der geplanten Straßenbahnlinie bis zu den Nedlitzer Kasernen in den Entwurf eingefügt.

 

Die vorgesehene Änderung der Zweckbestimmung für die private Grünfläche von Sport in kulturelle Zweck, die Änderung einer Gewerbefläche in private Grünfläche sowie die geplante Straßenbahntrasse erfordert die erneute Auslegung des B-Plans Nr. 52. Die Änderungen entsprechen den grundsätzlichen planerischen Entwicklungszielen und sind mit der Gesamtplanung der Entwicklungsmaßnahme Bornstedter Feld vereinbar.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Der Bebauungsplan dient der Schaffung von Baurechten. Unmittelbare Kosten entstehen durch seine Festsetzung nicht. Mittelbare Kosten können entstehen, wenn die Stadt die durch den Bebauungsplan geschaffenen Baurechte ausnutzt und Mittel zur Verwirklichung von Projekten in den Haushalt der Stadt Potsdam einstellt.

 

Die Finanzierung des Bebauungsplanes erfolgt durch den Treuhänder aus dem Treuhandvermögen.

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