Beschlussvorlage - 04/SVV/0204
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussvorlage zur erneuten öffentlichen Auslegung des B-Plan-Entwurfes Nr. 59 "Lazarett" und zugleich die öffentliche Auslegung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes "Ehemaliges Lazarett am Voltaireweg"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- Frau Rahmsdorf, Tel. 3214
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Vorberatung
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31.03.2004
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05.05.2004
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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27.04.2004
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Erläuterung
Begründung:
Erneute öffentliche Auslegung des B-Planes Nr. 59 „Lazarett“ und
zugleich öffentliche Auslegung der 8. Änderung des
Flächennutzungsplanes
„Ehemaliges Lazarett am Voltaireweg“
Entwicklungsziel
für das ehemalige Lazarett ist der Erhalt der denkmalgeschützten Bestands-
gebäude
sowie die Öffnung der Anlage zur Betonung ihrer Funktion als Verknüpfung
zwischen Jägervorstadt und Bornstedter Feld. Der parkartige Charakter im
Inneren soll wiederhergestellt werden.
Nach der
Insolvenz des ehemaligen Eigentümers des Altbaubereiches mit den historisch
wertvollen Bestandsgebäuden, dessen Konzept eine gemischte Nutzung mit
altersgerechten und betreuten Wohnen vorsah, ist nunmehr ausschließlich eine
Wohnnutzung vorgesehen.
Geplant
ist die Sanierung der denkmalgeschützten Bestandsgebäude, die durch punktuelle
Erweiterung durch Neubauten ergänzt werden.
Der
geplante Nutzungswechsel von MI in WA entspricht den grundsätzlichen
planerischen Entwicklungszielen für das Lazarett und ist mit der Gesamtplanung
der Entwicklungsmaßnahme Bornstedter Feld vereinbar.
Die
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 59 „Lazarett“ erfordert auch die Änderung des
Flächennutzungsplanes. Der Geltungsbereich der 8. Änderung des
Flächennutzungsplanes umfasst den Altbaubereich (neu - Baufelder WA 1 bis WA
7). Diese Änderung wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB
durchgeführt.
Die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird zeitgleich mit der
öffentlichen Auslegung durchgeführt.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Der Bebauungsplan dient der Schaffung von Baurechten.
Unmittelbare Kosten entstehen durch seine Festsetzung nicht. Mittelbare Kosten
können entstehen, wenn die Stadt die durch den Bebauungsplan geschaffenen
Baurechte ausnutzt und Mittel zur Verwirklichung von Projekten in den Haushalt
der Stadt Potsdam einstellt.