Antrag - 04/SVV/0272
Grunddaten
- Betreff:
-
Dienststelle des Landwirtschaftsamtes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Einreicher*:
- Fraktion Grüne/B90
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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31.03.2004
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05.05.2004
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02.06.2004
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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21.04.2004
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26.05.2004
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
In
die Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung der Stadt Potsdam mit dem Landkreis
Potsdam-Mittelmark über die Übernahme der Aufgaben auf dem Gebiet der
landwirtschaftlichen Förderung und Produktion nach § 23 Abs. 1, Erste
Alternative des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg
…
werden
folgende Änderungen aufgenommen:
§
1 Abs. 4 lautet neu:
Der
Landkreis Potsdam-Mittelmark gewährleistet, dass den Potsdamer Landwirten ab
01.01.2005 zur Durchführung der in dieser Vereinbarung geregelten Aufgaben eine Dienststelle in der Stadt Potsdam
zur Verfügung steht.
§
2 lautet neu:
Durch
die Vertragspartner werden die zuständigen Ausschüsse in Kreistag von
Potsdam-Mittelmark und in der Stadtverordnetenversammlung von Potsdam über die
Umsetzung der Vereinbarung bei bedarf, mindestens jährlich, unterrichtet.
Der
Dienststelle des Landwirtschaftsamts für Potsdam ist der ständige Zugang zu den
benötigten Datenbanken der Katasterämter von Potsdam und Potsdam-Mittelmark
(Archikat und LKV) zu gewährleisten.
Erläuterung
Begründung:
Mit der Gemeindegebietsreform wurde die Stadt
Potsdam für 18 landwirtschaftliche Betriebe zuständige Behörde auf dem Gebiet
der landwirtschaftlichen Förderung und Produktion. Um einerseits zu gewährleisten,
dass diese Aufgaben auch künftig für die nun in Potsdam ansässigen
Landwirtschaftsbetriebe erfüllt wird, andererseits die Errichtung eines
Landwirtschaftsamtes in Potsdam unvertretbaren Aufwand erforderte, wird die im
Titel genannte Vereinbarung geschlossen. Die bisher vorgesehenen Regelungen
gewähren nicht hinreichend, dass die Potsdamer Landwirte vor Ort eine
Dienststelle vorfinden, das soll durch die erste vorgeschlagene Regelung
gesichert werden.
Die zweite hier vorgeschlagene Änderung will den
in dem Vereinbarungsentwurf enthaltene Regelung insoweit aufgreifen, als dort
eine Regelmäßige und umfassende Unterrichtung der Vertretungen geregelt ist,
soll aber vermeiden, dass dafür ein neues Gremium geschaffen wird, dessen
demokratische Legitimation unklar ist und bestimmt statt dessen die zuständigen
Ausschüsse als zu unterrichtende Stellen. Dadurch kann auch gewährleistet
werden, dass die betroffenen Landwirte in den öffentlich tagenden Ausschüssen
Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen können.
Darüber hinaus wird bestimmt, dass die in
Potsdam einzurichtende Dienststelle Zugang zu den benötigten Datenbanken
bekommt, eine solche Regelung fehlt bisher in dem Entwurf.
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