Antrag - 04/SVV/0272

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

In die Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung der Stadt Potsdam mit dem Landkreis Potsdam-Mittelmark über die Übernahme der Aufgaben auf dem Gebiet der landwirtschaftlichen Förderung und Produktion nach § 23 Abs. 1, Erste Alternative des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg …

 

werden folgende Änderungen aufgenommen:

 

§ 1 Abs. 4 lautet neu:

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark gewährleistet, dass den Potsdamer Landwirten ab 01.01.2005 zur Durchführung der in dieser Vereinbarung geregelten Aufgaben  eine Dienststelle in der Stadt Potsdam zur Verfügung steht.

 

§ 2 lautet neu:

Durch die Vertragspartner werden die zuständigen Ausschüsse in Kreistag von Potsdam-Mittelmark und in der Stadtverordnetenversammlung von Potsdam über die Umsetzung der Vereinbarung bei bedarf, mindestens jährlich, unterrichtet.

Der Dienststelle des Landwirtschaftsamts für Potsdam ist der ständige Zugang zu den benötigten Datenbanken der Katasterämter von Potsdam und Potsdam-Mittelmark (Archikat und LKV) zu gewährleisten.

 

 

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

 

Mit der Gemeindegebietsreform wurde die Stadt Potsdam für 18 landwirtschaftliche Betriebe zuständige Behörde auf dem Gebiet der landwirtschaftlichen Förderung und Produktion. Um einerseits zu gewährleisten, dass diese Aufgaben auch künftig für die nun in Potsdam ansässigen Landwirtschaftsbetriebe erfüllt wird, andererseits die Errichtung eines Landwirtschaftsamtes in Potsdam unvertretbaren Aufwand erforderte, wird die im Titel genannte Vereinbarung geschlossen. Die bisher vorgesehenen Regelungen gewähren nicht hinreichend, dass die Potsdamer Landwirte vor Ort eine Dienststelle vorfinden, das soll durch die erste vorgeschlagene Regelung gesichert werden.

Die zweite hier vorgeschlagene Änderung will den in dem Vereinbarungsentwurf enthaltene Regelung insoweit aufgreifen, als dort eine Regelmäßige und umfassende Unterrichtung der Vertretungen geregelt ist, soll aber vermeiden, dass dafür ein neues Gremium geschaffen wird, dessen demokratische Legitimation unklar ist und bestimmt statt dessen die zuständigen Ausschüsse als zu unterrichtende Stellen. Dadurch kann auch gewährleistet werden, dass die betroffenen Landwirte in den öffentlich tagenden Ausschüssen Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen können.

Darüber hinaus wird bestimmt, dass die in Potsdam einzurichtende Dienststelle Zugang zu den benötigten Datenbanken bekommt, eine solche Regelung fehlt bisher in dem Entwurf.

 

Loading...