Beschlussvorlage - 04/SVV/0328
Grunddaten
- Betreff:
-
Erste Änderung der Entgeltordnung für die Volkshochschule Albert Einstein
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Öffentliche Weiterbildung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
05.05.2004
| |||
|
02.06.2004
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen
|
Vorberatung
|
|
|
19.05.2004
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bildung und Sport
|
Vorberatung
|
|
Erläuterung
Begründung:
Aufgrund der Kürzung der Landeszuweisungen für die Grundversorgung der Bevölkerung mit Weiterbildung, der angespannten Haushaltslage der Stadt Potsdam und zur Erfüllung der im HSK gestellten Aufgaben hält es die Volkshochschule für erforderlich, eine Änderung ihrer Entgeltordnung vorzunehmen. Da die Volkshochschule Potsdam das bei weitem höchste Teilnehmerentgelt im ganzen Land Brandenburg sowie Berlins hat, ist eine generelle Erhöhung des Regelsatzes nicht ratsam (siehe Anlage).
Es wurden deshalb die Ermäßigungstatbestände in der Entgeltordnung einer Prüfung unterzogen, um die Einnahmen aus Teilnehmerentgelten zu erhöhen.
Folgende Ermäßigungskategorien werden abgeschafft:
-
Familienermäßigung,
die bisher Teilnehmer/innen erhielten, die mit einem Familienmitglied denselben
Kurs buchten,
-
Wehrpflichtige
und Zivildienstleistende,
-
Ermäßigung
für Inhaber einer „gültigen Benutzerkarte städtischer Kulturinstitutionen“,
-
die
generelle Ermäßigungsmöglichkeit für Teilnehmer/innen, die verspätet in einen
Kurs einsteigen
-
Schwerbehinderte
Darüber
hinaus soll der Ermäßigungssatz für folgende Teilnehmergruppen von bisher
25 v. H.
auf nunmehr 15 v. H. reduziert werden:
-
Arbeitslose,
-
Azubis,
-
Schüler
und Studenten,
-
Senioren
und Vorruheständler
Sozialhilfeempfänger
werden statt bisher 65 v. H. nur noch 50 v. H. und Asylbewerber statt bisher 75
v. H. nunmehr 65 v. H. Ermäßigung erhalten.
Im Jahr
2003 betrug die Summe aller Ermäßigungen 108.600 Euro. Nach Wegfall der
genannten Ermäßigungstatbestände und Reduzierung der Ermäßigungssätze könnten –
vorausgesetzt es kommt nicht zu einem Teilnehmerrückgang – ca. 41.745 Euro mehr
an Einnahmen pro Jahr erzielt werden. Auf die Monate September bis Dezember
diesen Jahres kämen damit ca. 14.000 Euro Mehreinnahmen.
Gestrichen
wird darüber hinaus der Passus, dass 10 v. H. des Regelsatzes pro
Unterrichts-stunde zur Ausstattung, Erhaltung und Renovierung der
Volkshochschule verwendet werden, da diese Regelung bisher nicht zur Anwendung
kam.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Im Jahr 2003 betrugen die Mindereinnahmen durch gewährte
Ermäßigungen 108.600 €. Unter der Voraussetzung, dass die Anzahl der
Teilnehmenden in 2004 gleich bleibt, könnten nach Streichung einzelner
Ermäßigungskategorien und der Reduzierung der Ermäßigungssätze pro Jahr 41.745
€ Mehreinnahmen erzielt werden.
Für die Monate September bis Dezember 2004 ergäbe sich damit eine Erhöhung der
Einnahmen von ca. 14.000 €.
Mindereinnahmen durch Ermäßigungen 2003
Einsparungen nach Änderung der Entgeltordnung
Arbeitslose 9.161,40
€ 3.664
€
Azubis 3.413,10
€ 1.365
€
Familienermäßigung 9.232,62
€ 9.233
€
Schüler / Studenten 21.573,00
€ 8.629
€
Schwerbehinderte 886,20
€ 886
€
Senioren / Vorruheständler 26.445,70
€ 10.578
€
Späteinsteiger 707,10
€ 707
€
Vhs-Card 5.023,20
€ -
€
Wehrpflichtige / Zivis 172,80
€ 173
€
Sozialhilfeempfänger 11.040,80
€ 2.548
€
2-fache Ermäßigung 10.018,75
€ 2.505
€
Asylbewerber 10.925,30
€ 1.457
€
Mindereinnahmen 108.599,97 € 41.745 €
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
19 kB
|