Beschlussvorlage - 04/SVV/0342
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss des Eigenbetriebes Seniorenwohnheim "Geschwister Scholl" zum 31.12.2002
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SB Finanzen und Berichtswesen
- Einreicher*:
- 111
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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05.05.2004
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
- Der
Jahresabschluss des Eigenbetriebes Seniorenwohnheim „Geschwister Scholl“
zum 31.12.2002 wird gemäß § 7 Ziff. 4 der Eigenbetriebsverordnung
festgestellt.
- Dem
Werkleiter (Heimleiter), Herrn Andreas Mytzka, wird für das Geschäftsjahr
2002 gemäß § 7 Ziff. 5 der Eigenbetriebsverordnung Entlastung erteilt.
3. Der Jahresfehlbetrag in Höhe 137.183,46 € sowie der Verlustvortrag in Höhe von 148.834,36 € werden mit dem gewährten Kapital des Eigenbetriebes verrechnet und somit vollständig ausgeglichen.
Erläuterung
Begründung:
Gesetzliche
Grundlage
Gemäß § 7
Ziff. 4 und 5 der Eigenbetriebsverordnung (EigV) beschließt die
Stadtverordneten-versammlung unbeschadet des § 35 Abs. 2 der Gemeindeordnung
des Landes Brandenburg (GO) über die Feststellung des geprüften
Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung sowie über die Entlastung der
Werkleitung.
Prüfung
durch den Landesrechnungshof
Vom Landesrechnungshof Brandenburg wurde die Dres. Brönner Treuhand-Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, beauftragt, den Jahresabschluss zum 31.12.2002 des Seniorenwohnheimes „Geschwister Scholl“ zu prüfen und die Ergebnisse in einem Prüfbericht zusammenzufassen.
Mit dem
Prüfvermerk vom 18. Februar 2004 wurde seitens der Dres. Brönner
Treuhand-Revision GmbH testiert, dass die Prüfungen zum Jahresabschluss zu 2002
zu keinen Einwendungen geführt haben.
Der Landesrechnungshof
bestätigte mit Schreiben vom 9. März 2004, dass er zum vorgenannten
Prüfvermerk keine eigenen Feststellungen getroffen hat und auf eine Erörterung
des Prüfungsergebnisses verzichtet.
Einschätzung des Geschäftsjahres
Das Berichtsjahr war vor allem durch die Inbesitznahme
und Eingewöhnung in den Neubau des Seniorenwohnheimes gekennzeichnet.
Während des
gesamten Wirtschaftjahres war die Liquidität des Eigenbetriebes nicht
gefährdet. Kredite mussten nicht aufgenommen werden.
Jahresergebnis 2002
Zum 31.12.2002 weist die Gewinn- und
Verlustrechnung des Eigenbetriebes einen Fehlbetrag in Höhe von 137.183,46 € aus.
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Ursachen des Fehlbetrages
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Für den Neubau in der Geschwister - Scholl - Str. 60 wurden
seitens des Eigenbetriebes erhebliche Aufwendungen für die Erstausstattung
des Seniorenwohnheimes (Tische, Stühle, Badutensilien, Bettwäsche,
Einrichtungsgegenstände für Aufenthaltsräume, Artikel für den
Hauswirtschaftsbereich uvm.) erbracht,
welche im Rahmen des Neubaus nicht gefördert wurden.
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Mit dem Auszug aus dem Ausweichobjekt im Stechlinweg bestanden
vertragliche Verpflichtungen bezüglich der Mietzahlung für den Monat
Januar 2002 sowie von Rückbaumaßnahmen im Ausweichobjekt.
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Für die Altersteilzeit zweier Mitarbeiterinnen der
Einrichtung erfolgten entsprechende Zuführungen zu Rückstellungen.
Ausgleich des
Fehlbetrages:
Das dauerhaft der
Einrichtung von der Landeshauptstadt Potsdam zur Verfügung gestellte
Anlagenvermögen wurde in der Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebes im Sinne der
Pflegebuchhaltungsverordnung als „gewährtes Kapital“ ausgewiesen.
Es wird vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag in Höhe
137.183,46 € sowie den Verlustvortrag aus 2001 in Höhe von insgesamt 148.834,37
€ (291.094,72 DM) mit dem gewährten Kapital des Eigenbetriebes zu verrechnen
und somit vollständig auszugleichen:
gewährtes Kapital vor Verlustausgleich 1.317.773,53
€
Verlustvortrag
-148.834,36 €
Jahresfehlbetrag -137.183,46 €
gewährtes Kapital nach Verlustausgleich 1.031.755,71 €
Auch nach Einschätzung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dres. Brönner Treuhand-Revision GmbH ist
eine Auflösung von Teilbeträgen des gewährten Kapitals möglich, da es sich
lediglich um eine bilanzielle Darstellung innerhalb des Eigenkapitals im Sinne
der Pflegebuchführungsverordnung handelt, die durch Beschlussfassung des
Trägers abänderbar ist. Die Liquidität des Eigenbetriebes wird davon nicht
berührt. (Der Beteiligungssteuerung liegt ein entsprechendes Schreiben der
Dres. Brönner Treuhand-Revision vom 4. Juni 2003 vor.)
Vorausschau:
Der vom Werkleiter aufgestellte vorläufige
Jahresabschluss zum 31.12.2003, welcher derzeit von der beauftragten DEUTRAG
Treuhand-Revision-Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Steuerberatungsgesellschaft geprüft wird, weist einen geringen
Jahresüberschuss aus.
Anlagen:
- Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung des Eigenbetriebes Seniorenwohnheim „Geschwister Scholl“ zum 31.12.2002
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Lagebericht des Werkleiters zum 31.12.2002