Beschlussvorlage - 04/SVV/0342

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Seniorenwohnheim „Geschwister Scholl“ zum 31.12.2002 wird gemäß § 7 Ziff. 4 der Eigenbetriebsverordnung festgestellt.

 

  1. Dem Werkleiter (Heimleiter), Herrn Andreas Mytzka, wird für das Geschäftsjahr 2002 gemäß § 7 Ziff. 5 der Eigenbetriebsverordnung Entlastung erteilt.

 

3.      Der Jahresfehlbetrag in Höhe 137.183,46 € sowie der Verlustvortrag in Höhe von 148.834,36 € werden mit dem gewährten Kapital des Eigenbetriebes verrechnet und somit vollständig ausgeglichen.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Gesetzliche Grundlage 

Gemäß § 7 Ziff. 4 und 5 der Eigenbetriebsverordnung (EigV) beschließt die Stadtverordneten-versammlung unbeschadet des § 35 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg (GO) über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung sowie über die Entlastung der Werkleitung. 

 

 

Prüfung durch den Landesrechnungshof 

Vom Landesrechnungshof Brandenburg wurde die Dres. Brönner Treuhand-Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, beauftragt, den Jahresabschluss zum 31.12.2002 des Seniorenwohnheimes „Geschwister Scholl“ zu prüfen und die Ergebnisse in einem Prüfbericht zusammenzufassen.

Mit dem Prüfvermerk vom 18. Februar 2004 wurde seitens der Dres. Brönner Treuhand-Revision GmbH testiert, dass die Prüfungen zum Jahresabschluss zu 2002 zu keinen Einwendungen geführt haben.  Der Landesrechnungshof  bestätigte mit Schreiben vom 9. März 2004, dass er zum vorgenannten Prüfvermerk keine eigenen Feststellungen getroffen hat und auf eine Erörterung des Prüfungsergebnisses verzichtet.

 

 

Einschätzung des Geschäftsjahres

Das Berichtsjahr war vor allem durch die Inbesitznahme und Eingewöhnung in den Neubau des Seniorenwohnheimes gekennzeichnet. 

Während des gesamten Wirtschaftjahres war die Liquidität des Eigenbetriebes nicht gefährdet. Kredite mussten nicht aufgenommen werden.

 

 

Jahresergebnis 2002

Zum 31.12.2002 weist die Gewinn- und Verlustrechnung des Eigenbetriebes einen Fehlbetrag in Höhe von 137.183,46 € aus.

 

- Ursachen des Fehlbetrages

-          Für den Neubau in der Geschwister - Scholl - Str. 60 wurden seitens des Eigenbetriebes erhebliche Aufwendungen für die Erstausstattung des Seniorenwohnheimes (Tische, Stühle, Badutensilien, Bettwäsche, Einrichtungsgegenstände für Aufenthaltsräume, Artikel für den Hauswirtschaftsbereich uvm.) erbracht,  welche im Rahmen des Neubaus nicht gefördert wurden.

 

-          Mit dem Auszug aus dem Ausweichobjekt im Stechlinweg bestanden vertragliche Verpflichtungen bezüglich der Mietzahlung für den Monat Januar 2002 sowie von Rückbaumaßnahmen im Ausweichobjekt.

 

-          Für die Altersteilzeit zweier Mitarbeiterinnen der Einrichtung erfolgten entsprechende Zuführungen zu Rückstellungen.

 

 

Ausgleich des Fehlbetrages:

Das dauerhaft der Einrichtung von der Landeshauptstadt Potsdam zur Verfügung gestellte Anlagenvermögen wurde in der Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebes im Sinne der Pflegebuchhaltungsverordnung als „gewährtes Kapital“ ausgewiesen.

 

 

 

 

 

Es wird vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag in Höhe 137.183,46 € sowie den Verlustvortrag aus 2001 in Höhe von insgesamt 148.834,37 € (291.094,72 DM) mit dem gewährten Kapital des Eigenbetriebes zu verrechnen und somit vollständig auszugleichen:

 

gewährtes Kapital vor Verlustausgleich            1.317.773,53 €

Verlustvortrag                                                   -148.834,36 €

Jahresfehlbetrag                                              -137.183,46 €

gewährtes Kapital nach Verlustausgleich     1.031.755,71 €

 

Auch nach Einschätzung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dres. Brönner Treuhand-Revision GmbH ist eine Auflösung von Teilbeträgen des gewährten Kapitals möglich, da es sich lediglich um eine bilanzielle Darstellung innerhalb des Eigenkapitals im Sinne der Pflegebuchführungsverordnung handelt, die durch Beschlussfassung des Trägers abänderbar ist. Die Liquidität des Eigenbetriebes wird davon nicht berührt. (Der Beteiligungssteuerung liegt ein entsprechendes Schreiben der Dres. Brönner Treuhand-Revision vom 4. Juni 2003 vor.)

 

 

Vorausschau:

Der vom Werkleiter aufgestellte vorläufige Jahresabschluss zum 31.12.2003, welcher derzeit von der beauftragten DEUTRAG Treuhand-Revision-Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft geprüft wird, weist einen geringen Jahresüberschuss aus.

 

 

 

Anlagen:

-          Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung des Eigenbetriebes Seniorenwohnheim „Geschwister Scholl“ zum 31.12.2002

-          Lagebericht des Werkleiters zum 31.12.2002

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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