Beschlussvorlage - 04/SVV/0340
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss für das Sanierungsgebiet "Am Obelisk"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- Herr Stöhr, Tel. 3243
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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05.05.2004
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02.06.2004
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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25.05.2004
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Satzung der Landeshauptstadt Potsdam über die förmliche
Festlegung des Sanierungsgebietes „Am Obelisk“ gemäß § 142 Abs. 1, 3 u. 4
BauGB.
Die Sanierung wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt.
Die
Anwendung folgender Vorschriften wird ausgeschlossen: § 144 BauGB insgesamt.
Erläuterung
Begründung:
Siehe
„Bericht
über die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen zur Erweiterung des
Sanierungsgebietes „Zweite Barocke Stadterweiterung“ gem. Beschluss der STVV
vom 01.10.2003
und
Begründung zur Förmlichen Festsetzung des Sanierungsgebietes „Am Obelisk“ im
einfachen Verfahren.“
vom 02.
April 2004
Fazit finanzielle Auswirkungen
Der Beschlussvorlage beigefügt ist die „Kosten- und
Finanzierungsübersicht“, die gemäß § 149 BauGB von der Stadt nach dem Stand der
Planung aufzustellen ist und eine fundierte Schätzung aller Kosten und
Einnahmen darstellt. In der Kostenübersicht hat die Stadt die Kosten der
Gesamtmaßnahme darzustellen, die ihr voraussichtlich entstehen. In der
Finanzierungsübersicht hat die Stadt ihre Vorstellung über die Deckung der
Kosten der Gesamtmaßnahme darzulegen.
Der Stadt Potsdam entstehen Kosten für die Durchführung der
vorbereitenden Untersuchungen. Diese werden aus dem Treuhandvermögen Stadterweiterung
Nord, B 1: Städtebauliche Untersuchungen und Planungen des Sanierungsträgers
Potsdam finanziert. Der dafür erforderliche kommunale Eigenanteil ist in den
Haushalt 2004 eingestellt (im UA 61520). Die Finanzierung erfolgt vorbehaltlich
des genehmigten Haushaltes.
Die Finanzierung beträgt 25.000,- €,
davon 20.000,-
€ Fördermittel aus dem Programm Städtebaulicher Denkmalschutz, B 1
5.000,- € kommunaler Eigenanteil
Für die Durchführung und den Abschluss der
Sanierungsmaßnahme ist, bedingt durch die Festlegung des einfachen Sanierungsverfahrens, kein
Einsatz von Fördermitteln und Haushaltsmitteln vorgesehen.
Erforderliche Planungs- und
Baumaßnahmen werden privat finanziert.
Die
Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben obliegt den Fachbereichen Stadterneuerung
und Denkmalpflege sowie Stadtplanung und Bauordnung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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130,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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19,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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43,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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34,5 kB
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5
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(wie Dokument)
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20 kB
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