Beschlussvorlage - 04/SVV/0303

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen:

 

Die Anerkennung des Trägers Independent Living – Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen in Potsdam gGmbH, auf der Grundlage des § 75 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) als Träger der freien Jugendhilfe.

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Independent Living - Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen in Potsdam gGmbH

hat den Antrag gestellt, als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt zu werden.

 

Dazu ist von der Verwaltung des Jugendamtes die notwendige Beschlussvorlage zur Anerkennung  als Träger der freien Jugendhilfe auf der Grundlage von § 75 SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz in den Jugendhilfeausschuss einzubringen.

 

In der v.g. Rechtsgrundlage sind die Voraussetzungen für eine mögliche Anerkennung formuliert. Dazu gehören u.a. eine für die Ziele des Grundgesetzes förderliche Arbeit, fachlich und personelle Voraussetzung für die Erfüllung von Aufgaben der Jugendhilfe, die Verfolgung gemeinnütziger Zwecke und eine mindestens dreijährige Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe.

 

Unter dem Namen KITA – gemeinnützige Verwaltungs-, Bewirtschaftungs- und Qualifizierungsgesellschaft mbH wurde die gGmbH am 29.02.2000 mit dem Ziel gegründet, als freier Träger eine weitere Kindertagesstätte in der Landeshauptstadt Potsdam zu übernehmen.

Mit der Übernahme des bis dahin kommunalen Hortes an der Grundschule 12 zum 01.04.2000 nahm der Träger seine Tätigkeit auf.

 

Am 01.01.2004 erfolgte der Zusammenschluss aller in der Stadt Potsdam betriebenen Independent – Living – Einrichtungen in die Independent Living – Kinder – und Jugendhilfeeinrichtungen in Potsdam gGmbH.  Damit wurden  fünf Kindertagesstätten und ein Jugendklub in eine gemeinsame Trägerschaft zusammengeführt.

 

Der Träger verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.

 

Wesentliche Schwerpunkte der Tätigkeit der Independent Living – Kinder – und Jugendhilfeeinrichtungen in Potsdam gGmbH sind u.a.:

 

-           Der Betrieb und die Unterhaltung von Kindertagesstätten und vergleichbarer Einrichtungen zur Tagesbetreuung von Kindern.

 

-           Der Betrieb und die Unterhaltung von Projekten auf dem Gebiet der Jugendhilfe, insbesondere in Form von Jugendfreizeiteinrichtungen.

 

-            Weiterentwicklung des Netzwerkes von Unterstützungsangeboten entsprechend der Bedarfe in den Sozialräumen zur Gestaltung und Förderung von günstigen Entwicklungsbedingungen für Kinder.

 

Die notwendigen Unterlagen des Trägers wurden geprüft und liegen zur Einsichtnahme in der

Verwaltung des Jugendamtes vor.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag der Independent Living – Kinder – und

Jugendhilfeeinrichtungen in Potsdam gGmbH auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe

zuzustimmen.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Mit der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe ist nicht zwangsläufig eine Verpflichtung zur Förderung verbunden.

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