Beschlussvorlage - 04/SVV/0348

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Zur Bildung eines Tierheimbeirates gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (Drucksache 02/SVV/0928) werden vier Mitglieder bestellt, die im Tierheimbeirat mitarbeiten.

 

  1. ____________________________________________ Fraktion PDS

 

  1. ____________________________________________ Fraktion PDS

 

  1. ____________________________________________ Fraktion SPD

 

  1. ____________________________________________ Fraktion CDU

 

 

Die Mitgliedschaft ist befristet auf einen Zeitraum von maximal vier Jahren.

Die Mitgliedschaft endet mit dem Ausscheiden als Mitglied aus der SVV oder im Falle der Beendigung des Betreibervertrages zur Übergabe des Tierheims Potsdam in die Trägerschaft des Tierschutzvereins Potsdam und Umgebung e.V.

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Erläuterung

Begründung:

 

In der 59. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.12.2002 wurde mit Drucksache 02/SVV/0928 beschlossen, zur Unterstützung der Tierheimleitung des Tierschutzvereins Potsdam und Umgebung e.V. (TSV) einen Tierheimbeirat zu bilden.

Dem Tierheimbeirat obliegt die Unterstützung des TSV in allen Angelegenheiten.

Die Gründung eines Tierheimbeirates hat sich bisher verzögert, da der Vorstand des TSV unter Leitung der damaligen Vorsitzenden die Gespräche mit den Fraktionen geführt hat.

Durch mehrfache personelle Veränderungen im Vorstand des TSV kam es zur Unterbrechung dieser Gespräche, die vom jetzigen Vorstand wieder aufgenommen wurden.

 

Dieser Tierheimbeirat setzt sich zusammen aus:

 

-          4 von der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 50 Abs.6 Gemeindeordnung in

analoger Anwendung von § 50 Abs. 2, 3 und 5 Gemeindeordnung zu bestellende

Mitglieder

     

-          2 vom Vorstand des Tierschutzvereines Potsdam und Umgebung e.V. zu

      benennende Vorstandsmitglieder

 

-          1 vom OBM der Landeshauptstadt Potsdam zu benennender Mitarbeiter der

Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam

 

Der Beschluss vom 04.12.2002 sieht vor, dass die Mitgliedschaft jeweils befristet ist für den

Zeitraum von vier Jahren.

Die Mitgliedschaft endet unabhängig von ihrem Beginn mit dem Ausscheiden als Mitglied aus der Stadtverordnetenversammlung, aus dem Vorstand des Tierschutzvereins Potsdam und Umgebung e.V. bzw. aus den Diensten der Landeshauptstadt Potsdam oder im Falle der Beendigung des Betreibervertrages zur Übergabe des Tierheims Potsdam in die  Trägerschaft des TSV.

Der Betreibervertrag endet am 31.12.2006 und kann nach Ablauf der festen Vertragszeit zu den bisherigen Bedingungen um jeweils ein Jahr verlängert werden.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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