Anfrage - 04/SVV/0360

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die ehemaligen Gemeinden, welche jetzt als neue Ortsteile zu Potsdam gehören, verfügten über gültige Ortsgestaltungssatzungen, nach denen in den Ortskernen bestimmte Gestaltungsmerkmale vorgeschrieben waren, wie z. B. Dach- und Gaubenform, Einfriedungen, Farbgestaltung u. a.

 

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Welche Vorschriften gelten in den neuen Ortsteilen anstelle der bisherigen ortsspezifischen Gestaltungssatzungen?

 

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Erläuterung

 

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