Beschlussvorlage - 04/SVV/0365
Grunddaten
- Betreff:
-
Maßnahmen der Verwaltung des Jugendamtes zur Anpassung des Platzangebotes an eine bedarfsgerechte Versorgung für den Zeitraum August 2004 bis Ende des Haushaltsjahres 2005
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Jugendamt
- Einreicher*:
- Elsaßer, Kerstin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
05.05.2004
| |||
|
02.06.2004
| |||
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
13.05.2004
|
Beschlussvorschlag
Maßnahmen der Verwaltung des Jugendamtes zur Anpassung des
Platzangebotes an eine bedarfsgerechte Versorgung für den Zeitraum August 2004
bis zum Ende des Haushaltsjahres 2005.
1.
Umstellung
der Kita- Maßnahmeplanung von einem auf das Kita Jahr bezogenen
Planungszeitraum auf den Zeitraum eines Haushaltsjahres.
2.
Bereitstellung
von insgesamt 9.349 Plätzen (davon sind 402 Plätze außerhalb des
ermittelten Platzbedarfs für Potsdamer Kinder mit Kindern aus anderen Gemeinden
belegt) in Kindertagesstätten, Tagespflege und weiteren alternativen
Betreuungsformen.
3.
Neuaufnahmen
von Vorschulkindern aus anderen Gemeinden sind im Planungszeitraum
grundsätzlich im Einzelfall zu betrachten. Es erfolgt nur dann eine
Finanzierung, wenn vor der Aufnahme des Kindes, durch die Prüfung des
Jugendamtes festgestellt wurde, dass dieser Platz nicht von einem Potsdamer
Kind nachgefragt ist und es für diesen Einzelfall keine andere Möglichkeit
einer Aufnahme gibt.
4.
Die
Verteilung der Plätze auf 79 Kitas gemäß Anlage, auf Tagespflege und auf
weitere zu entwickelnde alternative Betreuungsformen ist Bestandteil des
Beschlusses. Die Belegung in Kitas wird pro Altersgruppe und Jahresdurchschnitt
festgeschrieben, wobei ein Ausgleich auf Trägerebene, wenn erforderlich auch
auf Stadtebene, unter Einhaltung der bereitgestellten Plätze, ermöglicht wird.
5.
Schließung
der Standorte des Trägers „Spatzennest“ e.V (Groß Glienicke) Potsdamer Chaussee
2 und An der Kirche 65 mit jeweils 20 Plätzen und Verlagerung in den Standort
Seeburger Chaussee 2.
6.
Wiederaufnahme
der Kita Flotowstr. 10 zur Deckung der Bedarfe in Trägerschaft der ASB
(Anerkannte Schulen für berufliche Bildung gGmbH).
7.
Genehmigung
einer überplanmäßigen Ausgabe zu Lasten der in der Anlage 2 Blatt 1 genannten
Deckungsquelle.
Erläuterung
Begründung:
Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat die
Aufgabe, die Kindertagesbetreuung nach § 1 Kita Gesetz zu gewährleisten. Der
Leistungsverpflichtete stellt im Benehmen mit den Trägern der freien
Jugendhilfe einen Bedarfsplan auf und schreibt ihn fort.
Grundlage für die Planung der Struktur des Platzangebotes
für die Jahre 2003/04 ist der Jugendhilfeplan Teil D- Kindertagesstätten vom
01.07.1998 (Drucksachennummer 98/0561) sowie die aktuelle Entwicklung in der
Landeshauptstadt Potsdam, unter Berücksichtigung der Eingemeindung.
Der Umfang des Platzangebotes entspricht dem
voraussichtlichen Bedarf bis Dezember 2005 und bezieht sich auf die Entwicklung
der Geburtenzahlen und die Bevölkerungsentwicklung in der Landeshauptstadt
Potsdam. (Grundlage: Datei des Einwohnermeldeamtes der Stadt Potsdam vom
31.12.2003 sowie die Ergebnisse der Prognose des Zentralen Controlling,
Organisations- und Informationsservice)
In der Landeshauptstadt Potsdam zeigen die Ergebnisse der Prognose bis zum Jahr 2010 einen deutlich steigenden Geburtenzuwachs sowie eine positive Zuzugsentwicklung.
Die Attraktivität der Landeshauptstadt Potsdam zeichnet sich
insbesondere durch einen hohen Standard, was Qualität und Quantität im Rahmen
der Kinder- und Jugendhilfe-angebote betrifft, aus.
Darüber hinaus hat „Hartz IV“ das Ziel, durch enge
Zusammenarbeit zwischen Kommune und der Agentur für Arbeit
Vermittlungshindernisse abzubauen. Dieses verpflichtet die Kommune zur Bedarfserfüllung
in der Kita Betreuung.
In diesem Zusammenhang sind zielgerichtet Konzepte und
Projekte besser zu steuern und zu verzahnen sowie bedarfsgerechte und zeitnahe
Angebote zu entwickeln und zu fördern. (§§ 16 Abs. 2 in Verbindung mit 17 Abs.
1 SGBII)
1. Ausgangszahlen für den Planungszeitraum August
2004 bis Dezember 2005
Altersgruppe (Jahr) |
Lebende Kinder in Potsdam bis Ende
2005 gemäß Prognose
|
Kinderkrippe Kindergarten Hort (1. Schuljahrgangsstufe bis zur Versetzung in
die 5. Schuljahrgangsstufe) Hort
(5.und 6. Schuljahrgangsstufe) |
3.930 4.350 4.050 1.740 |
Insgesamt |
14.070 |
Im Bereich des Grundschulalters unterscheidet das Kita Gesetz in § 1 hinsichtlich des Rechtsanspruchs auf einen Kita Platz nach den in der Tabelle dargestellten Schuljahrgangsstufen.
Daraus folgend werden auch die Kinder in dieser Altersgruppe differenziert für die Ermittlung
der Versorgungsquote ausgewiesen.
2. Vergleich der in Potsdam lebenden Kinder KITA - Jahr
2003/ 2004 zu August 2004 bis Dezember 2005
Zeitraum |
0 - 3 Jahre |
3 - Schuleintritt |
Grundschul- alter |
Anzahl gesamt |
2003/2004 Aug. 2004/ Ende
2005 |
3.420 3.930 |
3.656 4.350 |
4.358 5.790 |
11.434 14.070 |
Differenz |
+ 510 |
+ 694 |
+ 1.432 |
+ 2.636 |
Aus der Übersicht wird
deutlich, dass sich die Anzahl der lebenden Kinder, die im o.g. Zeitraum einen
Rechtsanspruch auf einen KITA – Platz anmelden könnten, um 2.636 Kinder erhöht.
Ursachen für den Zuwachs:
1. Bislang wurde der Kita-
Bedarfsplan jeweils für ein Kita- Jahr fortgeschrieben. Das stellte sich im
Zusammenhang mit der Haushaltsplanung, der Finanzierung von Kitas in freier
Trägerschaft und der statistischen
Erhebungen als nicht praktikabel dar. Vor diesem Hintergrund wird die Planung
zukünftig parallel zum Haushaltsjahr erfolgen.
Das heißt im
Übergangsjahr, dass nicht bis zum Sommer 2005 sondern bis zum Ende des
Haushaltsjahres 2005 geplant wird.
2. Durch die Eingemeindung sind 321
Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren, 427 lebende Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren
und 630 Kinder im Grundschulalter (Gesamt: 1.378 lebende Kinder) hinzugekommen.
3. Eine Erhöhung der Geburten und
des Zuzugs sind zu verzeichnen.
3. Ermittlung der
Versorgungsquote für Kindertagesbetreuung
Der durchschnittliche, prozentuale
Bedarf ( Versorgungsquote ) für die Betreuung von Kindern wurde aus der Gegenüberstellung
der belegten Plätze (Stichtag 01.12.2003), differenziert nach
Altersgruppen mit den lebenden Kindern per 31.12.2003 ermittelt
Belegte Plätze einschließlich Tagespflege per 01.12.2002 sowie 01.12.2003
Altersgruppe |
Gesamt 01.12.02 01.12.03 |
Dav.auswärtige Kinder01.12.02 August 04 |
Dav. Potsdamer Kd. Plan 03/04 01.12.03 |
0– unter 3 J. 3 J.–Schulein. Hortalter |
1.549
1.755** 3.296
3.807** 2.798
2.655*
350* |
66 31 154
115 219
205
51 |
1.483
1.724 3.142
3.692 2.579
2.450
299 |
Gesamt |
7.643
8.567 |
439
402 |
7.204
8.165 |
Lebende Kinder 0– unter 3 J. 3 J.–Schulein. Hortalter |
3.309
3.875 3.302
4.002 4.638
3.488*
1.525* |
|
|
Gesamt |
11.249
12.890 |
|
|
Berechnung
der Versorgungsquote ohne Kinder aus anderen Gemeinden:
0 – 3 Jahre: 1724 x 100 : 3875 = 44,49 %
3 Jahre bis Schuleintritt: 3692 x 100 : 4002 = 92,25 %
Hort (1.– 4.
Schuljahrgangsstufe) 2450 x 100 : 3488 = 70,24 %
Hort (5.– 6. Schuljahrgangsstufe) 2
99 x 100 : 1525 = 19,60 %
*
Lebende Kinder differenziert nach 1. bis 4 Schuljahrgangsstufe und 5.
bis 6. Schuljahrgangsstufe
** Die in der Gesamtzahl enthaltenen
auswärtigen Kinder wurden bereits bis zum Ende des
laufenden
Kita Jahres ermittelt, das ist nicht Stand 01.12.2003.
Versorgungsquote im Vergleich:
Altergruppe
|
Versorgungsquote
2003/2004 (Beschluss SVV
20.10.2003) |
Versorgungsquote 2004 bis Ende
2005 (nur Potsdamer Kinder) |
Differenz
|
0 – unter 3 J. 3 J. –Schulein. Hortalter
|
44,81 %
95,15 % 55,60 % |
44,49 % 92,25 % 54,83 %*** |
- 0,32 % - 2,90 % - 0,77 % |
Durchschnittliche Versorgungsquote |
65,19 % |
63,86 % |
- 1,33 % |
Im
Ergebnis sinkt die durchschnittliche Versorgungsquote um 1,33 %.
***Hier wurde die Quote aus allen lebenden und betreuten
Hortkindern per Dezember 2003 ermittelt. (5.013 (2450 + 299) lebende und 2749 betreute Kinder)
4. Platzbedarf
August 2004 bis Dezember 2005 für Potsdamer Kinder
Ermittlung des Platzbedarfs für Potsdamer Kinder gemäß
Versorgungsquote
Zeit- raum |
Altersgruppe |
Potsd.Kinder |
Versorgungs-quote |
Platz-bedarf |
Auswär-tige Kinder |
Plätzegesamt |
2004/ Ende 2005 |
Kinderkrippe Kindergarten Hort (1.-4.Sch.) (5.-6.Sch.) |
3.930 4.350 4.050 1.740 |
44,49 % 92,25 % 70,24 % 19,60 % |
1.748 4.013 2.845 341 |
31 115 205 51 |
1.779 4.128 3.050 392 |
gesamt |
14.070 |
|
8.947* |
402 |
9.349 |
|
insgesamt |
|
|
|
|
|
* bedarfsgerechtes Platzangebot ohne
auswärtige Kinder
Aus der Darstellung wird deutlich, dass zum Erreichen des
bedarfsgerechten Platzangebotes für
Potsdamer Kinder 8.947 Plätze in der Landeshauptstadt Potsdam für
den Zeitraum 2004 bis Dezember 2005 zur Erfüllung der Leistungsverpflichtung
nach § 1 Kita-Gesetz vorgehalten werden
müssen.
Davon
werden 150 Kita
Plätze für Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren durch Alternativangebote wie
z.B.Tagespflege ersetzt.
Hinzu kommen 402 Kita Plätze (146 Plätze im Vorschulbereich und 256
Plätze im Hortbereich), die mit Kindern aus anderen Wohnortgemeinden belegt
sind, und bei der Ermittlung der Versorgungsquote nicht herangezogen wurden.
5. Vergleich des Platzbedarfs KITA- Jahr 2003/ 2004 mit 2004 bis Dezember 2005
Alters-gruppe |
Kita-Jahr2003/2004 |
Belegung per 01.12.2003 mit ausw. Kindern |
Planungszeitr.2004 bis 2005 |
Diff. Kita-Jahr 2003/2004 zu 2004 bis 2005 |
Kinderkrippe |
1.599 (dav.66 Ausw. 1.533) +143* 1.742 |
1.755 |
1.779
dav. 31 Ausw. 1.748 |
+ 37 dav. 31 Ausw. = + 6 |
Kindergarten |
3.633 (dav. 154 Ausw. 3.479) +337* 3.970 |
3.807 |
4.128 dav. 115 Ausw. 4.013 |
+ 158 dav.115 Ausw. = + 43 |
Hort Zusatzbedarf Hort |
2.642 (dav.219 Ausw. 2.423) 173 +207* 3.022 |
2.655 350 3.005 |
3.050 392 3.442 dav.256 Ausw. 3.186 |
+ 420 dav. 256 Ausw. = + 164 |
Gesamt |
8.734 |
8.567 |
9.349 |
+ 615 dav. 402 Ausw. = + 213 für Potsdamer Kinder |
* Umfang an Plätzen, den die
Landeshauptstadt Potsdam durch die Eingemeindung übernommen hat, ohne
Erweiterungen der Platzkapazität im Planungszeitraum August 2004 bis Dezember
2005.
Diese Plätze müssen zur Planzahl
2003/ 2004 hinzugezogen werden, um einen realistischen Vergleich mit dem neuen
Planungszeitraum durchzuführen.
6. Maßnahmen zur Umsetzung des Platzbedarfs unter Berücksichtigung der
Zuwächse
1. Es ergibt sich für Kinder im Vorschulbereich ein Zuwachs des Platzbedarfs im Umfang von
49
Plätzen. (6 Plätze 0 – 3; 43 Plätze 3 – 6)
81
Vorschulplätze gehen verloren durch die erforderliche Umwandlung in Hortplätze.
Dadurch sind insgesamt 130 Plätze für Vorschulkinder
neu zu errichten. Das wird wie folgt realisiert:
- Erweiterung der Kita Wichgrafstr. 27 am Standort
Schulstr. 10 um 30
Plätze
- Neubau der Kita Pappelallee im Umfang von ca. 115
Plätzen, davon 29
Vorschulplätze
- Erweiterungsbau in der Kita Geiselbergstr. 12 im
Umfang von 16
Plätzen
- Wiederaufnahme der Kita Flotowstr. 10 in neuer
Trägerschaft im Umfang von 40 Plätzen
- Zusammenlegung der Sonderkita Bisamkiez 30 mit der
Regelkita im gleichen Haus zu einem Standort mit dem Status Integrationskita ,
Erweiterung im Umfang von ca. 15 Plätzen
2. Der anwachsende Bedarf für die Kinder im Hortalter
stellt die Stadt in einzelnen Sozialräumen vor besondere Herausforderungen.
Folgende Maßnahmen sind zu realisieren:
- Doppelnutzung von Räumen durch Schule und Hort
(Kooperation Schulverwaltungsamt, Jugendamt; Schwerpunktschulen: 2, 12,16, 24)
- Sanierung und Ausbau Alt Nowawes 100 durch den
Kreisverband der AWO zur Entlastung des Weberplatz 13 von Vorschulkindern. Für
Hortkinder können dadurch Plätze im Haus erschlossen werden.
-
Unterstützung bei der Entwicklung von Ganztagsangeboten im Primarbereich.
-
Schrittweise Umnutzung des Standortes August Bier- Str. 11 für Kinderbetreuung
3. Schließung der Standorte des Trägers „Spatzennest“
e.V. (Groß Glienicke) Potsdamer Chaussee 2 und An der Kirche 65 mit jeweils 20
Plätzen und Verlagerung in den Standort Seeburger Chaussee 2.
4. Die für die Altersgruppe nicht vergebenen 133
Plätze werden zum Aufbau von alternativen Betreuungsmodellen genutzt und bedarfsgerecht
vergeben.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die Stadt Potsdam ist als Träger von Einrichtungen
(Eingemeindungen) für die Finanzierung der eigenen Betreuungsangebote nach § 16
Kita Gesetz zuständig.
Die Stadt Potsdam gewährt als örtlicher Träger der
öffentlichen Jugendhilfe den freien Trägern von Kindertagesstätten auf Antrag
Zuschüsse gemäß § 16 Abs. 2 und 3 Kita Gesetz.
Anwendung findet die Richtlinie zur Finanzierung und
Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten der freien Jugendhilfe – Kita
Richtlinie- Vorlage: 02/SVV/0374 vom 06.11.02.
Vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2004
ergibt sich durch die Erweiterung des Platzangebotes zur Deckung der
bestehenden Bedarfe im HH- Jahr 2004 ein finanzieller Mehrbedarf in Höhe von
342.600,00 EUR. (siehe Anlage 2 Blatt 1 – 3)
Der Mehrbedarf wird durch die erwartete Rückzahlung von Zuschüssen
aus dem Haushaltsjahr 2003, nach erfolgter Verwendungsnachweisprüfung, die
durch das Rechnungsprüfungsamt in Zusammenarbeit mit der Verwaltung Kita
voraussichtlich im Monat Mai abgeschlossen sein wird, gedeckt.
Das
ausgewiesene Platzangebot (Anlage 1) ist Grundlage für die Haushaltsplanung
2005. (siehe Anlage 2; Blatt 4)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
59 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
148 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
64,5 kB
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