Anfrage - 04/SVV/0378
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrsbehinderung auf der B 2 im Stadtgebiet Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- G.Schwemmer
- Einreicher*:
- Stadtverordneter Schwemmer, DVU
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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05.05.2004
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Beschlussvorschlag
Die Bundesstraße B 2 stellt die wichtigste Verkehrsverbindung zwischen der Stadt Potsdam und Berlin - Spandau sowie zu den neuen Ortsteilen Neufahrland, Fahrland, Groß Glienicke sowie Sacrow dar, ebenso weiter nach Dallgow und Falkensee.
Umso ärgerlicher für die Verkehrsteilnehmer und Anwohner auf dieser Strecke sind die fast ständigen Sperrungen und sonstigen Verkehrsbehinderungen infolge von Baustellen, insbesondere zwischen Neufahrland und der Potsdamer Innenstadt, sowie die Umleitungen des Verkehrs nach Nauen bzw. zur A 10 über die Ortsteile Fahrland und Satzkorn.
Ich frage die Stadtverwaltung:
Welche Maßnahmen will sie ergreifen, um die Streckenteile der B 2, die auf dem Potsdamer Stadtgebiet liegen, einen freien Verkehrsfluss in die neuen Ortsteile bzw. nach Berlin – Spandau und Dallgow/Falkensee zu gewährleisten?
Antwort:
Baumaßnahmen und damit verbundene Sperrungen und
Umleitungen sind aus verschiedensten Gründen immer wieder erforderlich.
Das können Straßenbau- und
Instandsetzungsarbeiten als auch Arbeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen
sein.
Generell müssen diese Leitungen in Straßenräumen
verlegt werden.
Dieser Nutzungsanspruch ergibt sich, weil
-
Leitungen jederzeit zugänglich sein müssen,
-
für Reparaturen Lager- und Arbeitsflächen notwendig sind,
-
Leitungen aus wirtschaftlichen und rechtlichen Gründen in
öffentlichen Flächen unterzubringen sind,
-
Teile der Ver- und Entsorgungsanlagen (Absperrschieber,
Revisionsschächte, etc.) auch oberirdisch sichtbar und jederzeit frei
zugänglich sein müssen.
Weiterhin hat der Eigentümer und Betreiber das Recht und die Pflicht seine Anlagen zu warten und gegebenenfalls zu sanieren.
Die dafür erforderlichen Absperrmaßnahmen müssen
bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt und nach § 45 der StVO genehmigt
werden.
Selbst einzelne Veranstaltungen können Gründe
sein, Straßen teilweise oder ganz temporär zu sperren.
Hiervon betroffen sind selbstverständlich auch
Bundesstraßen insbesondere im innerörtlichen Verlauf. Sie gehören zum
Gesamtverkehrssystem der Stadt und sind gleichermaßen wie Gemeindestraßen und
ähnliche zu nutzen.
Eine Koordinierung der gesamten Baumaßnahmen im
Stadtgebiet erfolgt im Rahmen der Möglichkeiten und in Abwägung der
Dringlichkeit und Notwendigkeit. Bei größeren und länger geplanten Vorhaben
wird in der Regel versucht, diese in die Ferienzeit zu verschieben. Da das
Verkehrsaufkommen des motorisiertem Individualverkehrs in diesem Zeitraum
erfahrungsgemäß geringer ausfällt und sich damit auch die Verkehrsbehinderungen
minimieren.
Bei den momentan vorhandenen Bauplätzen konnte
auf Grund der Bauzeitlänge in der Rückertstraße sowie dem zwingenden
Erfordernis in der Jägerallee, keine Verschiebung bzw. bessere Koordinierung
der Baumaßnahmen erfolgen. Ferner ist der Leitungswechsel und damit die
stadtauswärtige Sperrung in der Jägerallee voraussichtlich Mitte Juni
abgeschlossen.
Die Baumaßnahme in der Rückertstraße in Bornim
werden voraussichtlich Ende August beendet sein.
Im Vorfeld wurden die geplanten
Umleitungsführungen und die damit verbundenen Änderungen der
Verkehrsorganisation (Anbringung von Grünpfeilschilder, Einbahnstraßenführung
H.‑Lange-Straße, zusätzliche Lichtsignalanlage) umfangreich beraten. Der
Verkehrsfluss in Richtung Norden wird trotz der Sperrungen der beiden
Bundesstraßen in stadtauswärtiger Richtung als gut bezeichnet.