Anfrage - 04/SVV/0378

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bundesstraße B 2 stellt die wichtigste Verkehrsverbindung zwischen der Stadt Potsdam und Berlin  - Spandau sowie zu den neuen Ortsteilen Neufahrland, Fahrland, Groß Glienicke sowie Sacrow dar, ebenso weiter nach Dallgow und Falkensee.

Umso ärgerlicher für die Verkehrsteilnehmer und Anwohner auf dieser Strecke sind die fast ständigen Sperrungen und sonstigen Verkehrsbehinderungen infolge von Baustellen, insbesondere zwischen Neufahrland und der  Potsdamer Innenstadt, sowie die Umleitungen des Verkehrs nach Nauen bzw. zur A 10 über die Ortsteile Fahrland und Satzkorn.

 

Ich frage die Stadtverwaltung:

 

Welche Maßnahmen will sie ergreifen, um die Streckenteile der B 2, die auf dem Potsdamer Stadtgebiet liegen, einen freien Verkehrsfluss in die neuen Ortsteile bzw. nach Berlin – Spandau und Dallgow/Falkensee zu gewährleisten?

 

 

Antwort:

 

Baumaßnahmen und damit verbundene Sperrungen und Umleitungen sind aus verschiedensten Gründen immer wieder erforderlich.

Das können Straßenbau- und Instandsetzungsarbeiten als auch Arbeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen sein.

Generell müssen diese Leitungen in Straßenräumen verlegt werden.

Dieser Nutzungsanspruch ergibt sich, weil

-          Leitungen jederzeit zugänglich sein müssen,

-          für Reparaturen Lager- und Arbeitsflächen notwendig sind,

-          Leitungen aus wirtschaftlichen und rechtlichen Gründen in öffentlichen Flächen unterzubringen sind,

-          Teile der Ver- und Entsorgungsanlagen (Absperrschieber, Revisionsschächte, etc.) auch oberirdisch sichtbar und jederzeit frei zugänglich sein müssen.

Weiterhin hat der Eigentümer und Betreiber das Recht und die Pflicht seine Anlagen zu warten und gegebenenfalls zu sanieren.

 

Die dafür erforderlichen Absperrmaßnahmen müssen bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt und nach § 45 der StVO genehmigt werden.

Selbst einzelne Veranstaltungen können Gründe sein, Straßen teilweise oder ganz temporär zu sperren.

Hiervon betroffen sind selbstverständlich auch Bundesstraßen insbesondere im innerörtlichen Verlauf. Sie gehören zum Gesamtverkehrssystem der Stadt und sind gleichermaßen wie Gemeindestraßen und ähnliche zu nutzen.

 

Eine Koordinierung der gesamten Baumaßnahmen im Stadtgebiet erfolgt im Rahmen der Möglichkeiten und in Abwägung der Dringlichkeit und Notwendigkeit. Bei größeren und länger geplanten Vorhaben wird in der Regel versucht, diese in die Ferienzeit zu verschieben. Da das Verkehrsaufkommen des motorisiertem Individualverkehrs in diesem Zeitraum erfahrungsgemäß geringer ausfällt und sich damit auch die Verkehrsbehinderungen minimieren.

 

Bei den momentan vorhandenen Bauplätzen konnte auf Grund der Bauzeitlänge in der Rückertstraße sowie dem zwingenden Erfordernis in der Jägerallee, keine Verschiebung bzw. bessere Koordinierung der Baumaßnahmen erfolgen. Ferner ist der Leitungswechsel und damit die stadtauswärtige Sperrung in der Jägerallee voraussichtlich Mitte Juni abgeschlossen.

 

Die Baumaßnahme in der Rückertstraße in Bornim werden voraussichtlich Ende August beendet sein.

 

Im Vorfeld wurden die geplanten Umleitungsführungen und die damit verbundenen Änderungen der Verkehrsorganisation (Anbringung von Grünpfeilschilder, Einbahnstraßenführung H.‑Lange-Straße, zusätzliche Lichtsignalanlage) umfangreich beraten. Der Verkehrsfluss in Richtung Norden wird trotz der Sperrungen der beiden Bundesstraßen in stadtauswärtiger Richtung als gut bezeichnet.

 

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Erläuterung

 

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