Antrag des Ortsbeirates - 23/SVV/0728

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Für die Durchführung eines „Sommerlichen Jazzkonzert am 02.09.2023“ werden

 

1.880,00 €

 

aus dem Sachaufwand des Ortsteils zur Verfügung gestellt.

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Erläuterung

Zur Eröffnung der Kulturreihe am Bürgerhaus Neu-Fahrland im März wurden die Bürgerinnen des Ortsteils befragt, was sie sich an Veranstaltungen wünschen. Heraus kamen u.a. eine Kinder-Strandparty und ein Sommerfest.

Dieses wollen die SSPP gGmbH, der Ortsbeirat Neu-Fahrland und die lokale Gastronomie "Glücksfisch" gern gemeinsam realisieren. Nachmittags starten wir mit der Kinderstrandparty, bei der sich auch die örtliche Kita gern beteiligt, mit Kreativangeboten, Musik und Spielen, abends geht es auf dem Gelände des "Glücksfisch" weiter mit Konzert, kühlen Getränken und Speisen.

Die Kinderstrandparty kann über Fördermittel des Fachbereichs Kultur realisiert werden, leider fiel die Förderung jedoch geringer aus, als beantragt, so dass für die Abendveranstaltung weitere finanzielle Mittel benötigt werden.

Die SSPP gGmbH stellt für den Abend personelle Ressourcen, sowie die benötigte Tontechnik, die notwendigen Eigenmittel werden über ein kleines Eintrittsgeld zum Konzert realisiert. Offen sind die Positionen Künstlerhonorar, Miete für die Bühne, sowie anfallende Gebühren (GEMA).

Die Veranstaltung ist ein kulturelles Highlight für den Ortsteil, sie bringt die Nachbarschaft zusammen und verbindet die Menschen vor Ort miteinander. Zielgruppe sind in erster Linie die Bewohnerinnen des Ortsteils, aber auch darüber hinaus wird die Veranstaltung beworben.

 

Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung vom 06.07.2023 wird nach Sichtung, gemäß den Anforderungen der „Richtlinie zur Förderung der Ortsteile über Sachaufwendungen gemäß § 46 Absatz 4 BbgKVerf“, durch das Büro der Stadtverordnetenversammlung nunmehr dem Ortsbeirat zur Beratung vorgelegt.

 

Gemäß Ziffer 3 Absatz 1 der Richtlinie zur Förderung der Ortsteile über Sachaufwendungen gem. § 46 Abs. 4 BbgKVerf werden nach Beschlussfassung im Ortsbeirat die Mittel zur Zahlung nach Rechnungslegung an den Zahlungsempfänger bzw. Leistungserbringer angewiesen.

 

Für alle Maßnahmen der Ortsbeiräte ist 2 Monate nach Beendigung der Maßnahme ein Verwendungsnachweis einzureichen und zu unterschreiben.

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