Antrag - 23/SVV/0797
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubesetzung des Hauptausschusses, Mitglieder
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Fraktionen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.09.2023
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Gemäß § 41 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) wird der Hauptausschuss auf Vorschlag der Fraktionen mit folgenden Mitgliedern neu besetzt:
Fraktion SPD Frau Dr. Sarah Zalfen Herr Dr. Hagen Wegewitz
Herr Pete Heuer
Fraktion Bündnis 90/ Frau Saskia Hüneke Herr Dr. Gert Zöller
Die Grünen Herr Andreas Walter
Fraktion Sozial.DIE
LINKE.Potsdam Herr Stefan Wollenberg Frau Dr. Sigrid Müller
Fraktion DIE aNDERE Herr Arndt Sändig Herr Eric Blume
Fraktion CDU Herr Matthias Finken
Fraktion AfD Herr Chaled-Uwe Said
Fraktion der
Freien Demokraten Herr Björn Teuteberg
*gemäß § 41 Abs. 2 Satz 5 BbgKVerf entscheidet das Los, soweit die betroffenen Fraktionen keine Einigung erzielen:
nach Losverfahren:
Fraktion Bürgerbündnis* Herr Wolfhard Kirsch
Fraktion DIE LINKE* Herr Dr. H.-J. Scharfenberg
Fraktion Freie FRAKTION* Herr Andreas Menzel
Erläuterung
Eine Neubesetzung setzt gemäß § 41 Abs. 6 BbgKVerf voraus, dass erstens ein entsprechender Antrag einer Fraktion gestellt wird, zweitens ein Beschluss der Vertretung oder eine relevante Größenveränderung der Fraktionen vorliegt und drittens eine Neubesetzung nicht gesetzlich ausgeschlossen ist.
Die Fraktion DIE aNDERE hat mit der Drucksache 23/SVV/0663 einen Antrag auf Neubildung des Hauptausschusses gestellt, da die bisherigen Mitglieder im Rahmen der turnusmäßigen Rotation ihr Mandat niederlegen.
Davon ausgehend, dass der o.g. Antrag die Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung findet, ergibt sich die Notwendigkeit, dass die Stadtverordnetenversammlung durch offenen Wahlbeschluss über die Mitglieder des Hauptausschusses gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf entscheidet.
Gemäß § 41 Abs. 2 BbgKVerf berechnet sich die Sitzverteilung wie folgt:
Sitze der Fraktionen = Zahl der Ausschusssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion
Zahl der Mitglieder aller Fraktionen
Fraktion SPD 16 x 11/54 = 3,463 3 Sitze
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 16 x 10/54 = 3,148 3 Sitze
Fraktion Sozial.DIE LINKE.Potsdam 16 x 8/54 = 2,519 2 Sitze
Fraktion DIE aNDERE 16 x 6/54 = 1,889 2 Sitze
Fraktion CDU 16 x 5/54 = 1,574 1 Sitz
Fraktion AfD 16 x 3/54 = 0,944 1 Sitz
Fraktion Freie Demokraten 16 x 3/54 = 0,944 1 Sitz
*gemäß § 41 Abs. 2 Satz 5 BbgKVerf entscheidet das Los, soweit die betroffenen Fraktionen keine Einigung erzielen:
Fraktion Bürgerbündnis 16 x 2/54 = 0,630
Fraktion DIE LINKE 16 x 2/54 = 0,630
Los/Einigung um die verbleibenden
Fraktion Mitten in Potsdam 16 x 2/54 = 0,630 3 Sitze
Fraktion Freie FRAKTION 16 x 2/54 = 0,630
Im Ergebnis des Losverfahrens (bzgl. DS 23/SVV/0363 vom 03.05.2023) erhalten die Fraktionen Bürgerbündnis, DIE LINKE und Freie FRAKTION jeweils einen Sitz.