Antrag - 23/SVV/0798

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Gemäß § 41 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) werden die stellvertretenden Mitglieder des Hauptausschusses auf Vorschlag der Fraktionen in folgender Reihenfolge neu bestellt:

 

Fraktion SPD 1. Frau Babette Reimers 2. Herr Uwe Adler  

     3. Frau Grit Schkölziger 4. Herr Daniel Keller

  5. Herr Nico Marquardt 6. Herr Leon Troche

   7. Herr Tiemo Reimann 8. Herr Karsten Dornhöfer  

 

 Fraktion Bündnis 90/  1. Frau Janny Armbruster 2. Herr Jens Dörschel

 Die Grünen    3. Herr Fabian Twerdy 4. Frau Wiebke Bartelt  

   5. Frau Birgit Eifler 6. Herr Uwe Fröhlich 

   7. Frau Dr. Mechthild Rünger

 

Fraktion Sozial.DIE LINKE.Potsdam

 1. Herr Sascha Krämer 2. Frau Tina Lange  

   3. Frau Dr. Anja Günther 4. Herr Michél Berlin   

 5. Frau Jana Schulze 6. Frau Isabelle Vandre

  

Fraktion CDU 1. Herr Clemens Viehrig 2. Herr Lars Eichert

   3. Herr Stefan Gutschmidt 4. Herr Günther Anger 

 

Fraktion DIE aNDERE 1. Frau Beate Goreczko 2. Frau Jennifer Hoffmann

   3. Herr Philipp Ziems 4. Herr Dr. Nicolas Bauer

 

Fraktion AfD 1. Herr Helmar Wobeto

 

Fraktion der Freien Demokraten  1. Frau Sabine Becker 2. Frau Linda Teuteberg

 

Fraktion Bürgerbündnis         1. Frau Carmen Klockow

 

Fraktion DIE LINKE  1. Herr Ralf Jäkel

 

Fraktion Freie FRAKTION  1. Herr Alexander D. Wietschel

 

 

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Erläuterung

Eine Neubesetzung setzt gemäß § 41 Abs. 6 BbgKVerf voraus, dass erstens ein entsprechender Antrag einer Fraktion gestellt wird, zweitens ein Beschluss der Vertretung oder eine relevante Größenveränderung der Fraktionen vorliegt und drittens eine Neubesetzung nicht gesetzlich ausgeschlossen ist.

 

Die Fraktion DIE aNDERE hat mit der Drucksache 23/SVV/0663 einen Antrag auf Neubildung des Hauptausschusses gestellt, da die bisherigen Mitglieder im Rahmen der turnusmäßigen Rotation ihr Mandat niederlegen.

 

Davon ausgehend, dass der o.g. Antrag die Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung findet, ergibt sich die Notwendigkeit, dass die Stadtverordnetenversammlung durch offenen Wahlbeschluss über die Mitglieder des Hauptausschusses gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf entscheidet.

 

Gemäß § 41 Abs. 2 BbgKVerf berechnet sich die Sitzverteilung wie folgt:

 

Sitze der Fraktionen = Zahl der Ausschusssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion

              Zahl der Mitglieder aller Fraktionen

 

Fraktion SPD    16 x 11/54 = 3,463 3 Sitze

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen  16 x 10/54 = 3,148 3 Sitze

Fraktion Sozial.DIE LINKE.Potsdam  16 x   8/54 = 2,519 2 Sitze

Fraktion DIE aNDERE      16 x   6/54 = 1,889 2 Sitze                                   

Fraktion CDU        16 x   5/54 = 1,574  1 Sitz

Fraktion AfD     16 x   3/54 = 0,944  1 Sitz 

Fraktion Freie Demokraten  16 x   3/54 = 0,944  1 Sitz 

 

*gemäß § 41 Abs. 2 Satz 5 BbgKVerf entscheidet das Los, soweit die betroffenen Fraktionen keine Einigung erzielen:

 

Fraktion Bürgerbündnis   16 x   2/54 = 0,630

Fraktion DIE LINKE    16 x   2/54 = 0,630   

            Los/Einigung um die                                                                                                                     verbleibenden 3 Sitze             

Fraktion Mitten in Potsdam  16 x   2/54 = 0,630

Fraktion Freie FRAKTION   16 x   2/54 = 0,630 

 

 

Im Ergebnis des Losverfahrens (bzgl. DS 23/SVV/0363 vom 03.05.2023) erhalten die Fraktionen Bürgerbündnis, DIE LINKE und Freie FRAKTION jeweils einen Sitz.

 

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