Beschlussvorlage - 23/SVV/0801
Grunddaten
- Betreff:
-
Namensgebung Gymnasium Bornstedt (14)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Bildung, Jugend und Sport
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.09.2023
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Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Gemäß § 99 Abs. 3 BbgSchulG, soll der Schulträger der Schule einen Namen geben. Die Namensgebung erfolgt im Einvernehmen mit der Schule.
Durch die Stadtverordnetenversammlung wurde zum Schuljahr 2022/2023 am Standort Pappelallee/Reiherweg die Errichtung eines zunächst zwei- bis vierzügiges Gymnasiums (14) beschlossen (21/SVV/0820 vom 25.08.2021). Die Schule ist zunächst am Interimsstandort im Voltaireweg untergebracht.
Voraussichtlich ab dem Schuljahresbeginn 2027/2028 erfolgt die Fortführung als vierzügiges Gymnasium (14) in massiver Bauweise am Standort Pappelallee/Reiherweg.
Die Schulleitung hat sich gemeinsam mit den Lehrkräften und den Eltern umfassend mit der Namensgebung der Schule befasst. Mehrheitlich wurde in der Schulkonferenz vom 12.07.2023 für den Namensvorschlag:
Dalton-Gymnasium Potsdam
abgestimmt.
Die Entscheidung wurde damit begründet, dass die Schule im Rahmen des selbstorganisierten Lernens die Dalton-Pädagogik anwendet. Das eigene Lernen steht im Zentrum der Pädagogik. Sie ist inzwischen fest etabliert und wird zum nächsten Schuljahr deutlich intensiviert. Vor kurzem wurde die Schule von der Dalton-Vereinigung Deutschland e.V. als „Dalton-Schule in Entstehung“ zertifiziert. Somit wird ein internationaler Austausch mit anderen Schulen, welche die Dalton-Pädagogik anwenden, ermöglicht. Durch diese Namensgebung wird das in Brandenburg einzigartige neue pädagogische Konzept im Schulnamen verankert.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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2,6 MB
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363,7 kB
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380,1 kB
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