Beschlussvorlage - 23/SVV/0828

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss möge beschließen:

 

  1. Zur Verlängerung der temporären Nutzung des Verwaltungsgebäudes des Rechenzentrums als Kunst- und Kreativhaus bis 31.01.2026 trägt die Landeshauptstadt Potsdam den daraus resultierenden notwendigen Mehraufwand. Die dafür notwendigen finanziellen Mittel von 80.000 Euro werden über überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Produktkonto 2840202.5315000 (Kultursteuerung - Zuschüsse für laufende Zwecke an verbundene Unternehmen) im Haushaltsjahr 2023 finanziert. Diese überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden genehmigt. Die Deckung des Mehrbedarfs erfolgt aus Minderaufwendungen im Produktkonto 2520200.5231500 – Mieten an KIS des Geschäftsbereichs 2.

 

  1. Der Nachtrag zur Vereinbarung mit der Stiftung Garnisonkirche zur weiteren temporären Nutzung des Rechenzentrums bis 31.01.2026 für das Verwaltungsgebäude des Rechenzentrums, Dortustraße 46, gemäß Anlage 1 wird genehmigt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Erläuterung

Das ehem. Verwaltungsgebäude des Rechenzentrums, Dortustraße 46, wird seit 2015 temporär als Kunst- und Kreativhaus betrieben. Dazu hat der Eigentümer, die Sanierungsträger Potsdam GmbH, eine Konzession an die Stiftung SPI vergeben. Zur Sicherung des Betriebs wurde bei der ersten Verlängerung der Nutzung über den 31.12.2018 hinaus beschlossen, dass die Landeshauptstadt den Mehraufwand der Stiftung Garnisonkirche trägt, der durch die weitere Nutzung des Rechenzentrums entsteht, sowie die Kosten, die zur Aufrechterhaltung des Betriebes notwendig sind (17/SVV/0720). Insgesamt wurden durch weitere Beschlüsse (18/SVV/0371,19/SVV/1361) bereits 960.000 Euro aus dem städtischen Haushalt zur Verfügung gestellt. Die Betriebskosten des Hauses werden durch die Nutzenden über ihre Miete getragen.

 

Der derzeitig verabredete Nutzungszeitraum, für den eine Nutzungsgenehmigung mit brandschutzrechtlichen Auflagen für das Rechenzentrum vorliegt, läuft am 31.12.2023 aus. Die Stiftung Garnisonkirche hat den Bau des 1. BA der Garnisonkirche (Turm) weitgehend fertiggestellt und will im Laufe des Jahres 2024 in Betrieb gehen.

 

Als Ersatz für das Rechenzentrum wurde nach 2018 das Grundstück der alten Feuerwache an der Werner-Seelenbinder-Straße an einen Investor in einer Konzeptvergabe veräußert, der dort in seinem 1. Bauabschnitt auch mietpreisgedämpfte Räumlichkeiten für die Nutzer des Rechenzentrums zur Verfügung stellen kann. Die Fertigstellung des neuen Kreativquartiers verzögert sich jedoch nach aktueller vertraglicher Grundlage bis 31.01.2025. Der Investor des Kreativquartiers hat mitgeteilt, dass er sich an einer Fertigstellung des 1. Bauabschnitts bis 31.01.2025 gehindert sieht, da zur Vollendung des Langen Stalls eine aufwendige Sicherung des historischen Portals notwendig ist.

 

Parallel wurde im Jahr 2020 ein 4-Phasen-Prozess zur inhaltlichen und städtebaulichen Ergänzung und Veränderung des Standortes Rechenzentrum/Garnisonkirche unter dem Titel „Forum an der Plantage“ durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen (20/SVV/0295) und begonnen. Es wurde ein mehrstufiges Verfahren mit den Eigentümern und Nutzenden vor Ort abgestimmt (Phase 1) und ein inhaltliches Konzept erstellt (Phase 2). Zum Abschluss der Phase 2 wurde beschlossen, eine Machbarkeitsstudie für ein „Forum an der Plantage“ durchzuführen, die einen räumlich-funktionalen, städtebaulichen und rechtskonformen Vorschlag für eine Realisierung aufzeigen soll (22/SVV/0071). 

 

 

Zu Beschlusspunkt 1:

 

Da der räumliche Ersatz im Kreativquartier für die Nutzenden des Rechenzentrums nicht bis 31.12.2023 und auch nicht bis 31.01.2025 zur Verfügung gestellt werden kann, wird nun eine Verlängerung der temporären Nutzung des Rechenzentrums bis 31.01.2026 angestrebt.

 

Dazu war für den Parallelbetrieb von Rechenzentrum und Garnisonkirchturm eine neue brandschutztechnische Einschätzung einzuholen. Die beiden Eigentümer, der Sanierungsträger Potsdam und die Stiftung Garnisonkirche haben daher in Abstimmung mit der Unteren Bauaufsicht entsprechende Gutachten in Auftrag gegeben. Im Ergebnis sind weitere brandschutztechnische Maßnahmen im Rechenzentrum erforderlich, um einen Brandüberschlag auf den nun existierenden und ab 2024 in Betreib befindlichen Turm der Garnisonkirche zu verhindern. Die Bauaufsicht stellt die Duldung bis 2026 in Aussicht. Dazu sind die in Rede stehenden erforderlichen zusätzlichen Brandschutzmaßnahmen bis Ende 2023 bzw. bis zur Aufnahme der Nutzung des Turmes auszuführen. Diese Baumaßnahmen sind genehmigungspflichtig und setzen die geprüften Brandschutznachweise voraus.

 

Entsprechend des Beschlusses 17/SVV/0720 sollen die für die Aufrechterhaltung der Nutzung des Rechenzentrums notwendigen Aufwendungen weiterhin aus dem städtischen Haushalt getragen werden. Es handelt sich um ca. 80.000 Euro für:

  • den Einbau von Brandschutztüren in ca. 17 Räumen des Rechenzentrums, die sich in unmittelbarer Nachbarschaft zum Garnisonkirchturm befinden und
  • den Raumabschluss an mehreren Raumteilen, die sich außerhalb des Brandabstandes befinden, um diese Raumteile weiterhin nutzen und vermieten zu können.

Eine abschließende Entscheidung der Unteren Bauaufsicht zur Nutzungsgenehmigung bleibt abzuwarten.

 

 

Zu Beschlusspunkt 2:

 

Mit Datum vom 16.07.2018 schlossen die Landeshauptstadt Potsdam, die Sanierungsträger Potsdam GmbH und die Stiftung Garnisonkirche eine Vereinbarung zur weiteren temporären Nutzung des Rechenzentrums (siehe Anlage 2). In dieser Vereinbarung erklärte die Stiftung ihre Zustimmung zum Vertrag des Sanierungsträgers mit dem Betreiber des Rechenzentrums zur vorgesehen Laufzeit und verzichtete für diese Laufzeit auf ihr Sonderkündigungsrecht gemäß Grundstücksübertragungsvertrag vom 25.02.2010. Dafür sagte die Landeshauptstadt zu, dass sie den Mehraufwand trägt, der durch den Verbleib des Rechenzentrums sowohl am Verwaltungsgebäude als auch bei der Stiftung entsteht. 

 

Diese Vereinbarung soll durch einen Nachtrag gemäß Anlage 1 dahingehend verändert werden, dass die Laufzeit auf den 31.01.2026 verlängert wird. Sollte im Rahmen der Abnahme und der Inbetriebnahme des Turms der Garnisonkirche der Umstand eintreten, dass die weitere Nutzung des Gebäudes des Rechenzentrums darauf einschränkenden Einfluss hat, besteht zwischen den Vertragspartnern Einigkeit, dass die Nutzung des Rechenzentrums nur in dem Umfang erfolgt, wie es ein unbeeinflusster Betreib des Turms baurechtlich erfordert. Die in Beschlusspunkt 1 zu genehmigenden notwendigen Maßnahmen folgen bereits diesem Grundsatz.

 

Ergänzend zur Vereinbarung von 2018 wird im Nachtrag gemeinsam festgestellt, dass durch die in Rede stehende Verlängerung der Nutzung des Rechenzentrums die Nutzungsaufnahme des Turms der Garnisonkirche derzeit nicht als gefährdet anzusehen ist, dass die Stadt auf Bitte der Stiftung Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität auf der Freifläche des Kirchschiffs prüft und dass die Standzeiten der Wetterfahne an der Breiten Straße und der Nagelkreuzkapelle entsprechend verlängert werden können.

 

Das Kuratorium der Stiftung Garnisonkirche hat dem Nachtrag am 10.07.2023 zugestimmt.

 

 

 

 

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Anlagen

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