Beschlussvorlage - 23/SVV/0817
Grunddaten
- Betreff:
-
Deutschlandticket – Schaffung der beihilferechtlichen Grundlage gemäß Verordnung (EG) Nr. 1370 / 2007
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Mobilität und Infrastruktur
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.09.2023
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Zur Schaffung der beihilferechtlichen Grundlage gemäß Verordnung (EG) Nr. 1370 / 2007 zur Finanzierung des Deutschlandtickets in der Landeshauptstadt Potsdam beschließt die Stadtverordnetenversammlung die Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket im Jahr 2023 in der Landeshauptstadt Potsdam (Richtlinie Deutschlandticket-Billigkeitsleistungen ÖPNV 2023) gemäß Anlage.
Erläuterung
Zum 1. Mai 2023 ist das Deutschlandticket als digitales, deutschlandweit gültiges Ticket zum Preis von monatlich 49 € für den ÖPNV eingeführt worden. Den Rahmen für diese Einführung bildeten dabei die Beschlüsse der Ministerpräsidenten Konferenzen vom 2. November und 8. Dezember 2022. Eine Konkretisierung zur Umsetzung erfolgte in einer Sonder-Verkehrsministerkonferenz am 27. Januar 2023.
Bund und Länder finanzieren demnach das Deutschlandticket im Jahr 2023 mit jeweils 1,5 Milliarden € und sind auch bereit etwaige Mehrkosten zu übernehmen. Das Land Brandenburg hat die Co-Finanzierung über das Brandenburg-Paket abgesichert. Die Zuweisung der Bundesmittel erfolgt über das Regionalisierungsgesetz. In diesem Gesetz ist der Tarif Deutschlandticket auch bis zum 31.12.2023 als genehmigt erklärt worden (§ 9 Abs. 1, S. 3 Reg G). Des Weiteren ist dort die Beihilfekonformität bis zum 30.09.2023 geregelt (§ 9 Abs 1, S. 4 und 5 Reg G). Das bedeutet, dass bis zum 30.09.2023 die Länder bzw. die zuständigen Behörden die Beihilfekonformität gemäß Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370) schaffen müssen.
Nach der Verordnung 1370 (EG) Nr. 1370/2007 und dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg (ÖPNV-Gesetz) muss dies die zuständige Behörde, die Landeshauptstadt Potsdam schaffen. Eine Regelung seitens des Landes Brandenburg würde für die Landeshauptstadt Potsdam nicht die erforderliche Rechtswirksamkeit entfalten.
Die Landeshauptstadt Potsdam hat dazu die Möglichkeit, eine allgemeine Verordnung zu erlassen.
Es besteht daher die Notwendigkeit, bis zum 30.09.2023 die beihilferechtliche Grundlage zur Finanzierung des Deutschlandtickets zu schaffen, damit die Fortführung des Tickets über dieses Datum hinaus sichergestellt werden kann.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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287,7 kB
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