Beschlussvorlage - 23/SVV/0823

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1.                                                                            Bestätigung der durch die Landeshauptstadt Potsdam für eine Förderung aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ anzumeldenden Projekte:

 

  1.                                                   Sanierung und Erweiterung der Turnhalle der Theodor-Fontane-Oberschule (51)
  2.                                                   Sanierung und Erweiterung der Gesamtschule Friedrich Ludwig Jahn (55)

 

  1.                                                                            die gemäß Projektaufruf 2023 zum Bundesprogramm unter 6.2 „Komplementärfinanzierung“ (siehe Anlage 1) ausgeführten, erforderlichen finanziellen Eigenanteile der Kommune sind für die Laufzeit der Maßnahmen zu erbringen bzw. werden mit dem Zuwendungsantrag bestätigt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Erläuterung

Dringlichkeit:

Die Projektskizzen sind bis zum 15. September 2023 online einzureichen.

 

Der angestrebte Beschluss der Stadtverordnetenversammlung ist zwingender Teil der Antragstellung. Die Dringlichkeit begründet sich in der Frist, 06. Oktober 2023, zur Nachreichung der billigenden Beschlussfassung.

 

Begründung:

Der Deutsche Bundestag hat mit Beschluss des Bundeshaushalts 2023 Programmmittel in Höhe von 400 Millionen Euro für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ bereitgestellt. Es sind Jahresraten bis 2028 vorgesehen, um eine Förderung überjähriger investiver Projekte der Kommunen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel zu ermöglichen. Die Projekte sind zugleich von besonderer Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune.

 

Damit unterstützt der Bund die Kommunen beim Abbau des bestehenden Sanierungsstaus bei diesen Einrichtungen, insbesondere bei Schwimmhallen und Sportstätten. Die zu fördernden Projekte müssen zum Erreichen der Ziele des Klimaschutzgesetzes im Sektor Gebäude beitragen. Sie müssen deshalb hohen energetischen Anforderungen mit dem Ziel der deutlichen Absenkung von Treibhausgas-emissionen genügen. Sie sollen ferner vorbildhaft hinsichtlich ihrer Resilienz, Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit sein.

 

Verfahren:

Das Verfahren, zum Gegenstand der Förderung, den Fördervoraussetzungen, der förderfähigen Ausgaben und den Auswahlkriterien sind im Projektaufruf 2023 (Anlage 3) erläutert.

 

Nach den Förderkriterien wurden (Investitions-) Projekte für Sport, Jugend und Kultur in der Landeshauptstadt Potsdam auf eine mögliche Inanspruchnahme des Förderprogramms hin geprüft Mit Nachweis des Eigenanteils kommen für die Teilnahme zur Bewerbung um die Förderung mit Bundesmitteln folgende Projekte in Frage:

 

 

a) Sanierung und Erweiterung der Turnhalle der Theodor-Fontane-Oberschule (51)

b) Sanierung und Erweiterung der Gesamtschule Friedrich Ludwig Jahn (55)

 

Zu a) Sanierung und Erweiterung der Turnhalle der Theodor-Fontane-Oberschule (51)

Potsdam hat ein gesamtstädtisches Defizit an sportlicher Nutzfläche gedeckter Sportanlagen für den Schul- und Vereinssport. Im Potsdamer Stadtteil Waldstadt gibt es keine genormten Sporthallen nach DIN. Gemäß Raumprogrammempfehlungen des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) des Landes Brandenburg von 2019 reicht die vorhandene Typenturnhalle MT-90 aus DDR-Zeiten für den Sportunterricht der 3-zügigen Oberschule Theodor Fontane mit Primarstufe nicht mehr aus und muss dringend erweitert werden. Die Sanierung und Erweiterung der Sporthalle ist ein wichtiger Baustein der integrierten sozialen Quartiersentwicklung in der Potsdamer Großplattenbausiedlung Waldstadt. Die Sporthalle wird für den Schul- und den Vereinssport sowie durch die nahegelegenen Kindertagesstätten genutzt und hat große Wirkungen für die soziale Integration von Geflüchteten und Menschen mit Beeinträchtigungen vor Ort.

 

Durch die geplante Sanierung und Erweiterung kann die vorhandene Bausubstanz als 2-Fach-Sporthalle weitergenutzt und entsprechend „Masterplan Klimaschutz der Landeshauptstadt Potsdam (LHP)“ energetisch ertüchtigt werden. Der Erweiterungsbau wird in Holzbauweise errichtet und deckt die restlichen Flächenbedarfe gemäß Raumprogrammempfehlungen MBJS. Die Aufwendungen für „Graue Energie“ am Standort werden durch die Sanierung anstatt Abriss/Neubau die Holzbauweise im Erweiterungsbau und einen hohen Recyclinganteil bei den Baustoffen minimiert. Sowohl Sanierung als auch Neubau werden im KFW40 EG-Standard geplant und die Energieversorgung der Sporthalle insgesamt auf erneuerbare Energieträger umgestellt (Photovoltaik Dach und Fassaden, Wärmepumpen und Abwärmenutzung). Klimaanpassungsmaßnahmen gegen Starkregen, Sturm, Hitze, wie Dachbegrünung, Verschattung, dauerhafte Materialwahl, kompakter Baukörper, Aufkantungen gegen eindringendes Wasser usw. werden systematisch umgesetzt. Die Gesamtkosten für die Sanierung und Erweiterung der Turnhalle der Theodor-Fontane-Oberschule (51) belaufen sich auf insgesamt ca. 6.000.000 Euro (Kosteneinschätzung KIS). Dabei stehen derzeit 200.000 Euro aus dem Wirtschaftsplan 2022 des KIS zur Verfügung. Mit den beschlossenen Haushalten aus den Jahren 2019 und 2021 wurden zudem von Seiten der LHP insgesamt 781.800 € (281.800 € + 500.000 €) zur Verfügung gestellt und an den KIS übertragen (INVM „Erweiterung und Sanierung TH Fontane-OS (51)“ 21510004). Für die Jahre 2023 bis 2025 sind die restlichen Mittel im Wirtschaftsplan KIS 2023 (Kreditmittel) i.H.v. 5.018.200 geplant. Eine aktuelle Kostenberechnung durch den Planer wird Ende August/Anfang September 2023 durch den KIS erwartet.

 

Eine Förderung durch das Bundesprogramm zur Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur würde eine Reduzierung der notwendigen Eigenmittel des KIS für diese geplante Maßnahme um bis zu 2.700.000 Euro bedeuten.

 

Für die Umsetzung der Maßnahme ist ein zeitlicher Ablauf vom Planungsbeginn Objektplanung 07/2022 bis zur Fertigstellung der Sanierung der Bestandshalle 08/2026 sowie der Herrichtung der Außenanlagen/Sportflächen Ende 2026 durch den KIS geplant.

 

Zu b) Sanierung und Erweiterung der Gesamtschule Friedrich Ludwig Jahn (55)

Die Sanierung und Erweiterung der Gesamtschule Friedrich Ludwig Jahn am Luftschiffhafen Sportschule) wurde bereits 2017 geplant. Nachdem sich die Notwendigkeit einer Dachsanierung zeigte, wurde entschieden, in diesem Zuge die Sportschule grundhaft zu sanieren und zu erweitern. 2019 wurde eine entsprechende Machbarkeitsstudie beauftragt. Auf Grund begrenzter Haushaltsmittel musste das Projekt zunächst ausgesetzt werden, in der Hoffnung, durch ein entsprechendes Förderprogramm Unterstützung bei der Finanzierung zu erhalten. Zwischenzeitlich wurde vom MBJS eine aktualisierte Raumprogrammempfehlung vorgelegt. Daher wurde die Machbarkeitsstudie aus 2019 jüngst überarbeitet und an die neue Raumprogrammempfehlung angepasst. Neben der Vergrößerung multifunktionaler Klassenräume ist die Vergrößerung der Aula und des Schulgartenbereichs geplant. Zudem sollen größere gesonderte Garderobenräume und ein Therapieraum entstehen. Die notwendigen Flächen werden durch einen Anbau und die Aufstockung einer 4. Etage generiert. Da sich die Sportschule auf dem Grundstück der ProPotsdam GmbH befindet, erfolgt zunächst die Finanzierung und die Umsetzung über die städtische Tochter. Beginn der Maßnahme ist für 2024 geplant. Die LHP refinanziert die Maßnahme anschließend über die Miete, mindestens 20 Jahre. Die Refinanzierung ist Bestandteil des derzeitigen Haushalts 2023/24. Es besteht ein Haushaltsvorbehalt für die Folgejahre. Es wird davon ausgegangen, dass die maximale Förderung in Höhe von 6 Mio. Euro eingeworben werden kann und diese Förderung in zwei Jahresscheiben zu je 3 Mio. Euro von der LHP im Finanzhaushalt vereinnahmt und an die ProP GmbH ausgezahlt bzw. weitergeleitet werden kann. Mit einer Förderung durch das Bundesprogramm zur Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur würde sich der Refinanzierungsaufwand um bis zu 450.000 Euro p.a. reduzieren. Die Antragstellung muss bis zum 15. September 2023 mit dem Verweis auf die Nachreichung des Gremienbeschlusses erfolgen. 

 

Die Finanzierung der temporären Übergangslösung ist nicht Bestandteil der Förderung durch das Bundesprogramm.

 

 

Antragstellung

 

Nach Einreichung der Projektskizzen in der 1. Phase (Interessenbekundungsverfahren) beschließt der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags die zur Antragstellung vorzusehenden Projekte.

 

Die Projektskizzen sind möglichst mit Gremienbeschluss der LHP, mit dem die Teilnahme am Projektaufruf 2023 gebilligt wird, dem BBSR bis zum 15. September 2023 online einzureichen. Ein noch nicht vorliegender Gremienbeschluss der LHP kann dem BBSR erforderlichenfalls ebenfalls bis zum 06. Oktober 2023 online nachgereicht werden.

 

Die Stellungnahmen der Länder gehen bis zum 20. Oktober 2023 gesammelt an das BMWSB.

 

Die 2. Phase umfasst dann die eigentliche Beantragung der Bundesförderung in Form einer Projektzuwendung (Zuwendungsantrag) nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO durch die ausgewählten Kommunen.

 

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Anlagen

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