Mitteilungsvorlage - 23/SVV/0833

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Durch den zwischenzeitlich beschlossenen Haushaltsplan 2023/24 stehen für die Erfüllung der Aufgabe „Einbürgerung“ zusätzlich zu den bisher vorhandenen drei VzÄ künftig weitere fünf VzÄ zur Verfügung. Derzeit wird die Ausschreibung dieser Stellen vorbereitet, so dass zügig eine erste Bewerberauswahl erfolgen kann. Perspektivisch kann mit einer Besetzung frühestens zum 1. Quartal 2024 und mit einem Einarbeitungsstand der neuen Mitarbeitenden, der eine selbständige Antragsbearbeitung ermöglicht, frühestens ab dem 3. Quartal 2024 gerechnet werden.

 

Die Antragszahlen für Einbürgerungen liegen auf anhaltend hohem Niveau:

 

 

2018

2019

2020

2021

2022

2023

(Stand: 25.07.2023)

Anträge

131

206

131

421

1.063

598

 

 

2018

2019

2020

2021

2022

2023

Summe

offene Verfahren

(Stand: 27.02.2023)

1

11

11

124

946

596

1.689

 

Die Zahl der Einbürgerungen konnte u.a. durch die Besetzung der aus freien Stellenanteilen gebildeten befristeten 1,5 Personalstellen, die innerhalb des Fachbereichs Ordnung und Sicherheit eingerichtet wurden, im 1. Halbjahr 2023 deutlich gesteigert werden.

 

 

2018

2019

2020

2021

2022

2023

(Stand: 25.07.2023)

Einbürgerungen

124

120

87

155

180

210

 

Dabei ist zu berücksichtigten, dass die Anzahl der Einbürgerungen im Jahr 2022 bereits den höchsten Wert der letzten zehn Jahre darstellt. Bezogen auf den Mittelwert der Jahre 2018 bis 2022 (= 133 Einbürgerungen) stellen die im Juli bereits vorgenommenen 210 Einbürgerungen einen Anstieg von 57 % dar. Diese positive Entwicklung zeigt, dass die verwaltungsseitig ergriffenen Maßnahmen (siehe dazu 23/SVV/0417 und 22/SVV/0791) Wirkung zeigen.

 

Trotz der erfreulichen Entwicklung der Einbürgerungszahlen gelingt es aufgrund des anhaltend hohen Antragsaufkommens sowie der bereits anhängigen Einbürgerungsverfahren noch nicht, einen spürbaren Effekt auf die noch offenen Verfahren zu erzielen.  

 

 

2018

2019

2020

2021

2022

2023

(Stand: 25.07.2023)

durchschnittliche Bearbeitungsdauer in Monaten*

11,9

11,8

15,4

12,3

18,7

 

18,6

 * Betrachtet wurden nur die mit einer Einbürgerung abgeschlossenen Verfahren.

 

Eine höhere Abarbeitungsquote und damit einhergehend eine Senkung der Bearbeitungsdauer ist erst mit der Besetzung der neu geschaffenen Stellen zu erwarten. Dieser Effekt wird allerdings nicht eintreten, wenn das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in der aktuell diskutierten Version in Kraft treten wird.

 

Die Landeshauptstadt Potsdam bringt sich in dem vom Ministerium des Innern und für Kommunales moderierten landesweiten Prozess zur Nachnutzung des „Online-Dienstes Einbürgerung“ im Rahmen der Umsetzung des OZG ein, damit einerseits für Einbürgerungsinteressierte eine digitale Antragstellung und andererseits eine medienbruchfreie Bearbeitung möglich ist. Parallel dazu – und innerhalb der Landeshauptstadt Potsdam prioritär gegenüber anderen Prozessen – findet im Rahmen eines Prozessmanagements derzeit eine Analyse der Bearbeitungsprozesse statt, um diese ggf. weiter zu optimieren.

 

Mit dem nun beschlossenen Personalaufwuchs können die bereits entwickelten Pläne zur Herauslösung der Einbürgerung aus der Arbeitsgruppe Standesamt weiterverfolgt werden. Ziel ist die Einrichtung einer eigenen Arbeitsgruppe für Staatsangehörigkeitsangelegenheiten.

 

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Anlagen

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