Antrag - 23/SVV/0854

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister weist die Verwaltung an, die Rechtsgrundlage für die Umwidmung der Gehwege in Fahrradwege und die Doppelnutzung der Fahrbahnen für den KFZ- und Fußgängerverkehr zu schaffen und umzusetzen.

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Erläuterung

Die Potsdamer Innenstadt bietet ein vielfältiges Bild des Mit- und Gegeneinanders, auf den zur Verfügung stehenden  Flächen und Wegungen des öffentlichen Raums.

Insbesondere der unerträgliche Egoismus der nicht Fahrzeug und Fahrrad fahrenden Nutzenden auf den ihnen großzügig zur Nutzung überlassenen Verkehrsflächen stellt ein wachsendes Problem dar, welches einer schnellen und drastischen Lösung bedarf.

 

Aus gesellschaftspädagogischen Gründen kommt deshalb nur die Umwidmung von Teilen des öffentlichen Raums nach der tatsächlichen Nutzung und gelebten Alltagskultur in Frage.

Das bedeutet, die Fußgehenden haben durch ihre Undankbarkeit bei der Würdigung der kostenfreien Überlassung von großen Teilen des öffentlichen Raums eine Weiternutzung verwirkt.

 

Die Flächen, die im allgemeinen Sprachgebrauch bisher als „Geh- oder Fußwege“ bezeichnet wurden, stehen zukünftig ausschließlich den Rad-, Lastenrad- oder Rollerfahrenden zur uneingeschränkten Nutzung zur Verfügung.

So werden kritische Situationen bei jeweiligem Aufeinandertreffen vermieden und das Sicherheitsgefühl erheblich verstärkt.

Zudem verringert sich der Aufwand für die hier vorerwähnten NutzerInnengruppen, die jeweiligen Verkehrsmittel in den nicht ohne Grund auf den hier neu zugeordneten Flächen positionierten Fahrradparkern/-ständern ordnungsgemäß abzuparken.

Ein weiteres Qualitätsmerkmal ist die Berücksichtigung der Nachhaltigkeit, da Fahrzeuge wie Fahrrad, Lastenfahrrad oder Roller auf den unebenen (zum Teil weit mehr als 100 Jahre alten!!!!) Oberflächen der Fahrbahnen einen unnötigen erhöhtem Verschleiß, bis hin zur Beschädigung durch Überlastung, ausgesetzt sind.

Uns liegen wissenschaftliche Erkenntnisse vor, dass dies bei sachgerechter Nutzung von Schuhwerk durch Fußgehende gänzlich unmöglich ist!

Die fußgehenden Verkehrsteilnehmenden hingegen finden auf den neuen Mehrfunktionsarealen mehr Bewegungsfreiheit und können sich ebenfalls geräuschlos in den fließenden Verkehr einordnen.

Sie finden schneller zu ihrem abgeparkten KFZ und haben ausreichend Sammelfläche für gelegentliche Absprachen zur Routenplanung oder Begrüßungen.

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Anlagen

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