Antrag - 23/SVV/0855
Grunddaten
- Betreff:
-
Rollstuhl & Rollator Verbote für Feste im öffentlichen Raum – “Immer Feste mit Barriere“
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Freie FRAKTION
- Einreicher*:
- Fraktion Freie Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.09.2023
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister weist die Verwaltung an, die Genehmigungspraxis für Feste und Veranstaltungen im öffentlichen Raum derart zu gestalten, dass die Behinderung und Gefährdung von Besucherinnen und Besuchern durch gefährliche Auslegungen/Aufstellung von Kabelbrücken, Gummimatten, überbreiten Behindertentoiletten oder Überbauten auf den z.T. weit über die Stadtgrenzen Potsdam hinaus bekannten Festen (Blauer Lichterglanz, Tulpenfest, Böhmischer Weihnachtsmarkt, etc.), auf ein maximales Minimum reduziert wird!
Die behördlicherseits auszustellende Genehmigung zur Nutzung des öffentlichen Raums soll zukünftig eine verpflichtende umlaufende Einstiegsbarriere von 20 cm Höhe beinhalten, deren Einrichtung mit Bußgeldern und Versagungen im Falle des Verstoßes geahndet werden kann.
Erläuterung
Potsdam bietet als Stadt der Geschichte und Kultur ein vielfältiges Angebot an Festen, die mit kulturellen Darbietungen und Brauchtumspflege einen wesentlichen Pfeiler beim Erhalt des gesellschaftlichen Miteinanders stellen.
Daran unbekümmert und ungefährdet teilnehmen zu können, gleicht einem Grundrecht und muss im Interesse aller garantiert werden.
Die oft fahrlässige Gefährdung von Menschen, die Gäste dieser Darbietungen oder Brauchtumspflegen sind, darf nicht hingenommen werden. Bedürfen doch die Schwächsten und Empfindlichsten die meiste Hilfe und Aufmerksamkeit!
Daher muss darauf geachtet werden, dass Menschen, die diese Feste besuchen und in der Folge engagierter Brauchtumspflege nicht mehr oder nur eingeschränkt eigenständig gehen können und alkoholbedingt Wahrnehmungsstörungen zeitigen, nicht durch achtlos oder unsachgemäß verlegte Barrieren (z.B. Kabelbrücken, Gummimatten, überbreiten Behindertentoiletten oder Überbauten) an Leib und Leben gefährdet werden.
Begünstigend kommt hinzu, dass die umlaufenden Einstiegsbarrieren einen hohen Nutzwert als zusätzliche Sitzgelegenheiten sowie zum Ausruhen und Verweilen einladen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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70,4 kB
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