Beschlussvorlage - 23/SVV/0864

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, mit Fördermitteln des Landes Brandenburg das Modellprojekt „Spurwechsel“ umzusetzen.

 

  1. Hierfür wird der mit dem Doppelhaushalt 2023/2024 beschlossene Stellenrahmen für den bewilligten Förderzeitraum kostenneutral um 2,0 VZE erweitert. Diese Stellen werden ausschließlich für die Umsetzung des Modellprojekts dem Bereich Arbeit und Beschäftigung zur Verfügung gestellt. 

 

  1. Aus dem bestehenden Stellenrahmen des Doppelhaushalts 2023/2024 sind weitere 2,0 VZE Stellen kostenneutral und befristet für den bewilligten Förderzeitraum für das Förderprojekt „Willkommen in Brandenburg“ im Bereich Arbeit und Beschäftigung zur Verfügung zu stellen und für die Verzahnung mit dem Modellprojekt „Spurwechsel“ einzusetzen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird dahingehend ermächtigt, einen kostenneutralen Änderungsantrag zum Förderprojekt „Willkommen in Brandenburg“ zu stellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Erläuterung

Derzeit leben in Potsdam ca. 300 geflüchtete Menschen mit geringer Aussicht auf einen Aufenthaltstitel. Diese unklare Lebensperspektive besteht oft über Jahre hinweg. Dabei handelt es sich um Geflüchtete, deren Antrag auf Asyl abgelehnt worden ist, eine Rückführung auf absehbare Zeit jedoch aufgrund

  • der Sicherheitslage im Herkunftsland,
  • fehlender Kooperation des Herkunftsstaats bei der Rückübernahme seiner Staatsangehörigen,
  • eines andauernden Klageverfahrens oder
  • des Vorliegens sonstiger Duldungsgründe nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes

ausgesetzt werden muss bzw. nicht umsetzbar ist.

 

Die Tatsache, dass den betroffenen Menschen die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und damit die eigene Finanzierung ihres Lebensunterhalts regelhaft nicht möglich ist, stellt eine zunehmende sozialpolitische Herausforderung für die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) dar. Mangels langfristiger Lebensperspektiven wird dieser Effekt verstärkt durch die sinkende Bereitschaft der betroffenen Menschen für integrierende Maßnahmen.

 

Die Landesregierung hat unter Federführung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) die Förderung von Modellprojekten zum „Spurwechsel“ angekündigt. Damit soll der o.g. Zielgruppe die Chance gegeben werden, mit einer gebündelten Begleitung eine aufenthaltsrechtliche Perspektive zu erlangen und die noch fehlenden Voraussetzungen für einen regulären Aufenthalt zu erfüllen. Konkret ist vorgesehen, mit geduldeten Geflüchteten in der LHP anhand ihrer Motivation, Kompetenzen und individuellen Bedarfe Bildungs-, Qualifizierungs-, Weiterbildungs- und Vermittlungsmaßnahmen durchzuführen, um die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu erzielen. Neben den individuellen Möglichkeiten dieses „Spurwechsels“, einen anderen Aufenthaltstitel zu erlangen sowie ein selbständiges Leben führen zu können, werden auf diesem Wege auch Möglichkeiten erschlossen, dem lokalen Arbeitsmarkt und den Potsdamer Unternehmen zusätzliche Fach- und Arbeitskräfte zugänglich zu machen. Sind Ausbildungs- und Qualifizierungserfolg erkennbar beziehungsweise kommt es zur Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung, wird im Ermessensspielraum der Ausländerbehörde die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erneut geprüft.

 

Vorbehaltlich der in Kürze zu erwartenden Beschreibung der Förderrichtlinien des MSGIV stehen Zuwendungen in Höhe von bis zu 1,47 Mio. Euro für einen Förderzeitraum bis 31.12.2024 zur Verfügung. Mit dieser Förderung sollen insbesondere zusätzliche Alphabetisierungs-, Integrations- und Sprachkurse sowie Personalkosten in Höhe von 2,0 VZE für die Projektkoordination und sozialpädagogische Begleitung finanziert werden.

 

Die Umsetzung des Modellprojektes wird in enger Verzahnung mit dem in der LHP bereits in Umsetzung befindlichen Förderprojekt „Willkommen in Brandenburg“ erfolgen. Zur Aufstockung um weitere 2,0 VZE für die sozialpädagogische Begleitung wird ein Änderungsantrag zur bisher bewilligten Förderung durch den Bereich Arbeit und Integration gestellt.

 

Die Bereitstellung der insgesamt 4,0 VZE im Stellenplan der LHP ist Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Beantragung von Landesfördermitteln zur Umsetzung des Modellprojekts „Spurwechsel“.

 

Die Ankündigung des Landes zur Förderung von Modellprojekten wurde zu einem Zeitpunkt vorgenommen, als die Haushalts- und Stellenplanung für den Doppelhaushalt 2023/2024 bereits abgeschlossen waren. Somit war es nicht möglich, diese Maßnahme noch in die Planung mit aufzunehmen.

 

Die zur Realisierung notwendigen zusätzlichen 2,0 VZE können nicht aus dem beschlossenen Stellenrahmen des Doppelhaushalts 2023/2024 zur Verfügung gestellt werden. Für weitere 2,0 VZE ist dies jedoch möglich.

 

Der Bereich 393 trägt dafür Sorge, rechtzeitig vor Auslaufen der jeweiligen Förderungen Folgeprojekte mit entsprechenden Förderungen zu akquirieren, so dass sich der aktuelle Zuschussbedarf des Produktes 3420000 bei einer etwaigen Verlängerung der befristet einzurichtenden Stellen nicht verändert werden wird. Ein Risiko, dass dies nicht gelingt, wird durch den Fachbereich 39 aus der langjährigen Erfahrung der Projektarbeit und Fördermittelakquise heraus nicht gesehen. Der Bereich 393 hat seit 2009 rund 29,- Mio. Euro an Zuwendungen eingeworben.

 

Unter dem Vorbehalt des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung werden die Stellenausschreibungen bereits vorab veröffentlicht, um einen möglichst frühzeitigen Beginn des Modellprojektes „Spurwechsel“ nach Beschlussfassung und Projektbewilligung durch das MSGIV zu erreichen.

 

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Anlagen

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