Beschlussvorlage - 23/SVV/0816
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 141-8 "Entwicklungsbereich Krampnitz - Weiterführende Schule", Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Gestoppt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.09.2023
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Erledigt
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Ortsbeirat Neu Fahrland
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Vorberatung
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15.09.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes
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Vorberatung
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26.09.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung und Sport
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Vorberatung
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19.09.2023
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Erledigt
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Ortsbeirat Fahrland
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Vorberatung
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27.09.2023
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.10.2023
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Erläuterung
In einem Entwicklungsbereich sind gemäß § 166 Abs. 1 BauGB zur planungsrechtlichen Sicherung der Entwicklungsziele Bebauungspläne aufzustellen. Daher hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 02. April 2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 141 „Entwicklungsbereich Krampnitz“ nach § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen (DS 14/SVV/0164). Der Bebauungsplan Nr. 141 soll schrittweise in Abhängigkeit der geplanten Umsetzungsschritte im Entwicklungsbereich Krampnitz in mehrere eigenständige Teil-Bebauungspläne aufgegliedert werden.
Der Teil-Bebauungsplan Nr. 141-8 „Entwicklungsbereich Krampnitz – Weiterführende Schule“ soll nach § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden, um für eine Gesamtschule für ca. 900 Schülerinnen und Schüler mit integrierter Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung sowie die angrenzende Erschließung mit der Anbindung an die Ketziner Straße Planungsrecht zu schaffen.
Die städtebaulichen Ziele für den Bebauungsplan Nr. 141-8 ergeben sich aus der städtebaulich-landschaftsplanerischen Masterplanung „Stadtquartier Potsdam-Krampnitz“, beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2019 (DS 19/SVV/0205), sowie aus dem Siegerentwurf des Wettbewerbs „Entwicklung einer Gesamtschule mit Sporthalle und Sportstätten“.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde vom 03.06. bis zum 03.07.2019 durchgeführt. Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB soll vom 18.09. bis zum 20.10.2023 erfolgen.
Nähere Informationen zur bestehenden Situation, zum Planungsanlass und zur Erforderlichkeit der Planung ergeben sich aus den Anlagen 1 und 2.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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242,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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347,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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283,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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116,8 kB
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