Anfrage - 23/SVV/0890

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Im Ortsteil Satzkorn plant der Ortsbeirat sowie der Bürgerverein den Bau eines Backofens neben dem alten Gebäude der Feuerwehr. 

 

In einem Vor-Ort-Termin wurde seitens der Verwaltung Zustimmung signalisiert, lediglich die Verkehrsbehörde der LHP war abwesend und zeigt nun, drei Monate nach dem Termin, eine Ablehnung des Standortes. 

 

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Aus welchem Grund lehnt lediglich die Verkehrsbehörde den Bau eines Außenbackofens im Ortsteil Satzkorn ab, obwohl alle anderen Vertreter und Fachbereiche ihre Zustimmung signalisiert haben?

 

 

In Beantwortung o.g. Drucksache teile ich Ihnen Folgendes mit:

 

Abgelehnt wurde seitens der Straßenverkehrsbehörde nicht der Bau des Außenbackofens, sondern lediglich der eingereichte Standort. Dieser konnte aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht befürwortet werden. In der Zwischenzeit wurde ein neuer Standort definiert, welcher auch von der Straßenverkehrsbehörde befürwortet wurde. Augenscheinlich hatte sich dieses Verfahren mit der Stellung der Anfrage zeitlich überschnitten.

 

 

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