Antrag - 23/SVV/0847

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für das Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam bis zum Ende des 1. Quartals des Jahres 2024 die auch zukünftig nah- und fernwärmefreien Zonen auszuweisen.

 

 

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Erläuterung

Das Gebäudeenergiegesetz wird von Großstädten (über 100.000 Einwohner) voraus­sichtlich verlangen, bis 2026 eine kommunale Wärmeplanung zu entwickeln.

 

Gebäude möglichst CO2-arm zu beheizen heißt derzeit faktisch, beim Einbau einer neuen Heizungsanlage zwischen Fernwärme und Wärmepumpe zu wählen.

 

Für Fernwärme gibt es einen Anschluss- und Benutzungszwang, wenn eine neue Fern­wärme­leitung gelegt wird. Die derzeitigen Fernwärmevorranggebiete können auf einer Karte online eingesehen werden:

 

https://www.swp-potsdam.de/de/energie/fernwärme/#79196

 

Der Stadt Potsdam sollte es im Austausch mit der SWP bzw. der EWP möglich sein, bis Ende des 1. Quartals des Jahres 2024 mindestens diejenigen Gebiete festzulegen, in denen auch zukünftig definitiv kein Fernwärme­anschluss oder ein Anschluss an ein Nahwärmenetz möglich sein wird.

 

Die Eigentümer erhalten dadurch Planungssicherheit für den Einbau einer Wärmepumpen­anlage.

 

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Anlagen

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