Antrag - 23/SVV/0841

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Potsdamer Stadtverordnetenversammlung fordert den Oberbürgermeister dazu auf, alle durch die Träger beantragten Projekte im Rahmen der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für sozial- und gesundheitsfördernde Maßnahmen in der Landeshauptstadt Potsdam dahingehend zu überprüfen, ob es sich bei diesen um langfristig zu fördernde Maßnahmen handelt. Diese sind aus der Förderliste heraus zu lösen, in eine reguläre institutionelle Förderung und ab dem laufenden Haushalt abzubildende Förderung zu überführen. Zu berücksichtigen sind dabei die Angebote jener Träger, die entweder bereits länger als 5 Jahre existent sind und sich bewährt haben und/oder deren Basisfinanzierung (Miete, Personalkosten etc.) bisher über die Vergabe von Projektmitteln erfolgte. Die frei werdenden Mittel, die für die Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für soziale- und gesundheitsfördernde Maßnahmen vorgesehen waren, verbleiben in diesem Topf. Der Stadtverordnetenversammlung ist bis zur nächsten Sitzung eine Liste der Träger und Projekte vorzulegen, die in eine reguläre institutionelle Förderung überführt werden. Eine abschließende Entscheidung über die durch die LHP zu fördernden Projekte im Rahmen der oben genannten Richtlinie erfolgt im Anschluss auf dieser Grundlage.     

 

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Erläuterung

 

Der aktuelle Vorschlag der Verwaltung zur Förderung von sozial- und gesundheitsfördernden Maßnahmen in Potsdam bedeutet für mehrere Träger das Ende der Förderung. Hierzu zählen Träger wie z.B. das SEKIZ. Betroffen sind auch auf Dauer angelegte und in der LHP gut etablierte Angebote, wie die Ehrenamtsagentur oder das Netzwerk Arbeit Inklusiv des AWO Bezirksverbandes Potsdam e.V., aber auch Projekte der Medienwerkstatt Potsdam und die Angebote des Zirkus Montelino für Senior:innen. Sie bilden mit Ihren Angeboten ein Netzwerk in Potsdam, welches Menschen unterstützt und auffängt. Der Wegbruch der Finanzierung bedeutet das Ende für diese Angebote und damit einen Verlust der wertvollen Arbeit. Das muss verhindert werden. Während bewährte Angebote gekürzt werden, haben neue innovative Ideen, wie jene der FH Potsdam für die aufsuchende Beratung zur Förderung psychischer Widerstandskraft und

sozialer Teilhabe für Kinder und Jugendliche in Gemeinschaftsunterkünften, auf Grund der Überzeichnung des Antragsvolumens keine Möglichkeit auf eine erstmalige Förderung. Gleichzeitig ist zu beobachten, dass die Finanzierung einiger Angebote, die sich in der LH Potsdam bereits bewährt haben, nach wie vor an die Regeln der Projektförderungen halten, innovativen Charakter aufweisen müssen, um weiter finanziert zu werden. Dies passt jedoch nicht zur Angebotsform. Sie sind zu einem essentiellen Teil der Potsdamer Sozial- und Gesundheitsstruktur geworden. Inzwischen gleicht ihr Angebot eher einer institutionellen Förderung. Dennoch müssen sie sich bei der Beantragung nach wie vor an die Regeln der Projektförderung halten. Das bringt Unsicherheit für die Träger und ihre Klient:innen/Nutzer:innen, zieht befristete Verträge für die Arbeitnehmer:innen mit sich und widerspricht dem Anspruch einer sozialen Stadt. Gerade auf Grund der Inflation und in Folge der Corona Pandemie, in der wir einen Anstieg von Vereinzelung, Suchtverhalten und psychischen Belastungen beobachten mussten, ist es zwingend notwendig, bestehende Angebote aufrecht zu erhalten und auszubauen. Soziale Arbeit braucht Vertrauen, Zeit und Sicherheit für die betreuten Menschen, die Träger und ihre Mitarbeiter:innen. Allein das SEKIZ hat im Jahr 2022 1500 Informationsgespräche und 175 Einzelberatungen durchgeführt. 126 Selbsthilfegruppen hätten bei Einstellung der Förderung durch die Stadt keinen Ort mehr, um sich zu treffen und würden keine Begleitung mehr erfahren. Um eine Förderung der vielfältigen, in der Stadt verbreiteten und notwendigen Sozialinfrastruktur abzusichern und gleichzeitig Kapazitäten für innovative, neue Projekte und Ideen zu schaffen, müssen die de facto dauerhaft geförderten Projekte in eine institutionelle Förderung überführt werden. Unter Projektförderung verstehen wir Maßnahmen, die weniger als 5 Jahre bestehen. Hier sollten vor allem Projekte und Angebote gefördert werden, die in der LHP bisher nicht angeboten werden und innovativen Charakter aufweisen. Unter institutioneller Förderung verstehen wir auf Dauer angelegte Maßnahmen, Projekte und Angebote, die mehr als 5 Jahre bestehen und sich in der LHP etabliert haben und langfristige Planungssicherheit erhalten.

 

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Anlagen

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