Mitteilungsvorlage - 23/SVV/0888

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.06.2023 wurde die Verwaltung beauftragt, bis Ende des 3. Quartals 2023 verbindliche Aussagen zum Planungsstand eines Strand- oder Freibads zu präsentieren.

 

Im Rahmen der Konkretisierung des Wettbewerbssiegerentwurfs Masterplans für den Eingangsbereich des Entwicklungsgebietes einschließlich der Uferzone des Krampnitzsees wurde in der Variantenbetrachtung der Auftrag zur Verortung eines Kiez-Schwimmbades in Ufernähe mit in die Überlegungen aufgenommen. Im Ergebnis wurde gegenüber dem Casino in unmittelbarer Nachbarschaft zur vorhandenen und ausbaufähigen Marina am Ufer ein Baukörper in Größe und Lage verortet, der für ein Kiez-Schwimmbad in Frage kommen würde (vgl. 20/SVV/0563).

Es wurde ein Kiezbad mit fünf 25 m Schwimmbahnen skizziert (siehe Anlage 1).

 

Im Aufwuchsszenario des Entwicklungsbereichs Krampnitz ist die Fertigstellung des Uferbereichs aktuell für die Jahre 2032/33 eingeplant. Das Verfahren zum B-Plan Nr. 141-5B „Entwicklungsbereich Krampnitz – Uferpark“ wird voraussichtlich 2028 weitergeführt. Wann Baurecht für diesen Bereich geschaffen werden kann, ist derzeit nicht abschließend zu beantworten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fazit finanzielle Auswirkungen:

 

Die Mitteilungsvorlage selbst hat keine finanziellen Auswirkungen. Die notwendige Bauleitplanung zur Sicherung des Standortes eines Kiezbades erfordert keine zusätzlichen finanziellen Mittel. Die Entscheidung über eine Investition der Landeshauptstadt bzw. der Stadtwerke Potsdam GmbH oder der Bäderlandschaft Potsdam GmbH zieht entsprechende zusätzliche finanzielle Aufwendungen nach sich. Zur Kostenschätzung wird auf Mitteilung 19/SVV/0426 verwiesen (Baukostenniveau 2019). Der Baukostenindex ist gestiegen.

 

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Anlagen

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