Beschlussvorlage - 23/SVV/0863
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzielle Beteiligung am Pflegeaufwand der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten in Potsdamer Parks und Gartenanlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Geschäftsstelle Bauen und Projekte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Gestoppt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.09.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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27.09.2023
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.10.2023
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Erläuterung
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 01.03.2023 zu DS 22/SVV/0704 beschlossen, den Oberbürgermeister mit der Verhandlung einer neuen Vereinbarung zur finanziellen Beteiligung der Landeshauptstadt am Pflegeaufwand der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten zu beauftragen. Sollte der Nachweis erbracht werden, dass trotz erhöhter Zuwendungen der Stifter weiterhin ein Pflegedefizit besteht, sei die Landeshauptstadt zur Wahrung des Gartendenkmals und zur Förderung des Tourismus sowie des Klimaschutzes und der Naherholung bereit, einen finanziellen Beitrag zum Abbau dieses Pflegedefizits zu leisten, um einen pflichtigen Eintritt in den Schlosspark Sanssouci abzuwenden.
Als Bedingung wurde darüber hinaus formuliert, dass die Stiftung einen Beirat für die Parks der SPSG einführt, um Nutzungskonflikte unter Einbeziehung der Nutzenden zu klären. Außerdem wurde die Stiftung aufgefordert, das Konzept zur Alternative zur finanziellen Beteiligung der Landeshauptstadt, vorzulegen und damit Transparenz über das Eintrittsmodell zu geben.
Als maximaler Beitrag der Landeshauptstadt wurde 1 Mio. Euro für das Jahr 2024 beschlossen. Dieser Betrag wurde für das Jahr 2024 mit dem Doppelhaushalt 2023/2024 in den Haushalt eingestellt.
Mit Schreiben vom 27.03.2023 unterbreitete der Oberbürgermeister der Stiftung einen ersten Vorschlag einer Änderungsvereinbarung, die die bestehende Vereinbarung bis Ende 2024 verlängern sollte. Am 03.05.2023 fand ein Spitzengespräch zwischen dem Oberbürgermeister, der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg und dem Generaldirektor der Stiftung statt. Die Stiftung betonte, dass sie Planungssicherheit für die kommenden Wirtschaftsjahre der SPSG benötige. Eine Vereinbarung für nur ein Jahr erfülle diese Voraussetzung nicht. Der Oberbürgermeister schlug der Stiftung vor, über das Teilhabechancengesetz (THCG) mit geringerem Eigenmittelaufwand Personal für die Stiftung zu gewinnen. Dies habe eine wünschenswerte sozialpolitische Wirkung und könne die Unterstützung durch die Landeshauptstadt reduzieren. Mit Schreiben vom 24.05.2023 teilte die Stiftung mit, dass sie sich vorstellen können, durch das THCG geförderte Personen in den Parkanlagen zu beschäftigen, verwies aber darauf, dass Förderungen nach dem THCG mehrjährig angelegt seien, weshalb eine Verlängerung der Unterstützung der Stadt für nur ein Jahr nicht zielführend sei.
Im Abschluss wurde eine neue Vereinbarung zwischen Landeshauptstadt und Stiftung verhandelt, die folgende Neuerungen vorsieht:
- Die Vereinbarung wird erneut für 5 Jahre befristet bis 31.12.2028 geschlossen, jedoch wird der jährliche Zuwendungsbetrag auf 800.000 Euro reduziert.
- Die Zwecke werden flexibilisiert. In Zukunft sind alle Pflege- und Unterhaltungsaufwendungen in Potsdamer Parks und Gartenanlagen zulässig, um auch Vandalismusschäden an den Gartenanlagen oder die Eigenmittel für die Nutzung des THCG einzuschließen.
- Es werden Formen der Kooperation mit Stadt und Stadtgesellschaft definiert. So sollen regelmäßige Treffen des Oberbürgermeisters und seiner Beigeordneten mit der Stiftungsleitung wieder stattfinden und die Stiftung von der Stadt bei der Umsetzung des THCG unterstützt werden.
- Die Stiftung verpflichtet sich zur Bildung eines zivilgesellschaftlichen Bürgerbeirates, um die Potsdamer Bürgerschaft bei der Definition der Parks als Orte der Erholung besser einzubinden.
Mit Schreiben vom 30.05.2023 informierte die SPSG die Stadtverwaltung darüber, welche Vorstellungen sie bei der Einführung eines pflichtigen Eintritts in den Park Sanssouci verfolgt. Demnach soll der Eintritt für den „eingezäunten Teil des Parks Sanssouci“ ganzjährig erhoben werden. Die Jahreskarte soll 20 Euro kosten, ermäßigt 12 Euro. Die Tageskarte soll 3 Euro kosten, ermäßigt 2 Euro. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sollen freien Eintritt haben. Das Modell soll dem Prinzip „Kontrolle des Tickets statt des Zugangs“ folgen, sodass alle Zugänge geöffnet bleiben würden.
Um einen pflichtigen Eintritt in den Park Sanssouci abzuwenden, wird der Stadtverordnetenversammlung empfohlen, die vorliegende Vereinbarung zu beschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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3
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(wie Dokument)
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15,5 kB
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89,4 kB
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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