Antrag - 23/SVV/0694

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt sicherzustellen, dass Feste und Veranstaltungen im öffentlichen Raum des Stadtgebietes, die den ÖPNV beeinträchtigen könnten, erst zu genehmigen, wenn ein zusammen mit den Verkehrsbetrieben und ggf. auch der DB erarbeitetes schlüssiges Verkehrskonzept vorliegt.

 

Im KUM ist bis Oktober 2023 zu berichten, welche konkrete Verfahren verwaltungsintern mit den zuständigen Fachbereichen und den Verkehrs- und Bahnbetrieben vereinbart wurden.

 


 

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Erläuterung

Begründung:

Der Schlösserlauf im Juni hat gezeigt, dass die Absprachen nicht so getroffen wurden, dass die Beeinträchtigung des ÖPNV minimiert und klar geregelt wurde. Betroffen waren viele Nutzer des ÖPNV und des Individualverkehrs. Zu wenig mit allen betroffenen Bereichen koordinierte Veranstaltungen führen zu unnötigen Belastungen, die vermieden werden können und müssen.


 

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Anlagen

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