Mitteilungsvorlage - 23/SVV/0834

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Erläuterung

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Die Richtlinie zur Förderung von Angeboten zur sozialen Integration von Geflüchteten.

 

Die Richtlinie regelt die Förderung freier Träger zur Integration Geflüchteter in der

Nachbarschaft und Gesellschaft aus Mitteln des Fachbereiches Wohnen, Arbeit und Integration. Auf dieser Grundlage können Zuwendungen des Integrationsbudgets ausgereicht werden, die gemeinschaftlichen Aktivitäten von Geflüchteten mit Bürgerinnen und Bürgern auf ehrenamtlicher Basis ermöglichen bzw. unterstützen. Vertreterinnen und Vertreter

 

  • des Fachbereiches Wohnen, Arbeit und Integration
  • des Ausschusses für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion
  • des Ausschusses für Bildung und Sport
  • des Ausschusses für Kultur
  • des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes
  • des Ausschusses für Partizipation, Transparenz und Digitalisierung
  • des Geschäftsbereiches Bildung, Kultur, Jugend und Sport
  • des Geschäftsbereiches Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt
  • des Bereiches Partizipation und Tolerantes Potsdam
  • der Beauftragten für Migration und Integration
  • des Migrantenbeirates

 

werden in einer Jury in die Förderentscheidung eingebunden.

 

 

 

Die überarbeitete Richtlinie wurde in der Jurysitzung zum Integrationsbudget am 25.07.2023 als Fortschreibung der bis zum 31.12.2023 gültigen Richtlinie zur Förderung von Angeboten zur sozialen Integration von Geflüchteten vom 04.10.2021 beschlossen. Sie tritt mit Unterzeichnung des Fachbereichsleiters für Wohnen, Arbeit und Integration in Kraft und ist bis zum 31.12.2026 gültig.

 

Eine Anpassung der Richtlinie ist erforderlich, um die Ausreichung der Mittel ab Januar 2024 sicher zu stellen. Der wachsende Anteil von in eigenem Wohnraum lebender Geflüchteter sowie für in Gemeinschaftsunterkünften untergebrachter Geflüchteter werden bei der Förderung zielgerichteter Angebote entsprechend der Bedarfe angemessen berücksichtigt. Die Förderrichtlinie ist im Wesentlichen in 4 Punkten angepasst worden:

 

  1. Es wurde ein Stadtteilbezug zu ca. 90 % der Fördermaßnahmen entsprechend der Anzahl Geflüchteter in Gemeinschaftsunterkünften und in Wohnungen lebenden Personen aufgenommen, um die Projektvielfalt in einer Verortung für besondere Förderbedarfe zu gewährleisten. Die anteilige Förderung auf der Ebene des Stadtteilbezuges wird aufgrund einer statistischen Erhebung des Bereiches 391 jährlich angepasst. Ca. 10 % der Fördermaßnahmen werden für stadtteilübergreifende Projekte bereitgestellt.

 

  1. Die maximale Förderdauer von Projekten in Folgejahren wird auf 5 Jahre festgelegt. Die Statistik zu Folgeprojekten wurde mit Erprobungsfrist der Richtlinie (2 Jahre) ab dem Zuwendungszeitraum 2019 erhoben und wird jährlich fortgeführt. Ein Abschluss von Folgeprojekten bzw. eine notwendige Verstetigung zur Deckung besonderer Bedarfe wurde geregelt. Eine Verstetigung ist ggf. mit einzelnen Trägern zu thematisieren und kann durch ein Juryvotum unterstützt werden. Ziel ist es, die Projektvielfalt durch neue Projektkonzeptionen den sich verändernden Bedarfen in der Förderung von Angeboten zu erhalten und bei begrenzten Förderressourcen effektiv zu steuern.

 

  1. Die Gewichtung der Projekte und Kriterien im Rahmen der Jurybewertung wurden überarbeitet. Insbesondere werden Auflagenverstöße oder nicht ordnungsgemäße Projektabwicklungen im Vorjahr einzelner Träger bei der Bewertung von Folgeprojekten im neuen Zuwendungszeitraum einbezogen.

 

  1. Die Besetzung der Jury wurde entsprechend der beteiligten Geschäfts- und Fachbereiche den entsprechenden Ausschüssen der SVV angepasst. Eine Vertretungsregelung mit einer Regelung der Stimmrechtsübertragung wurde mit einer Anwesenheitsverpflichtung für die beschließende Jurysitzung eingefügt. Ziel ist es, eine optimale Förderentscheidung durch Mehrheitsbeschluss für den nächsten Zuwendungszeitraum zu erzielen. Nach Benennung der Vertreterinnen und Vertreter vorgenannter Ausschüsse und Fraktionen wird eine Beschlussvorlage zur Besetzung der Jury zur Stadtverordnetenversammlung am 08.11.2023 vorgelegt.

 

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Anlagen

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