Beschlussvorlage - 23/SVV/0813

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen:

 

Bei unbeauftragten zusätzlichen Anträgen auf Regelförderung der Jugendförderung bzw. Aufnahme in den Jugendförderplan der Landeshauptstadt Potsdam werden diese anhand der beigefügten Prüf- und Entscheidungskriterien einer fachlichen Prüfung durch eine Prüfkommission unterzogen und das Prüfergebnis dem Jugendhilfeausschuss zu einer fachlich fundierten Entscheidung vorgelegt.  

Der Jugendhilfeausschuss benennt eine Person zur Mitarbeit in der Prüfkommission.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

Klimaauswirkungen

 

 positiv  negativ  keine

 

Fazit Klimaauswirkungen:

 

 

 

Begründung:

Im Zuge der Erstellung des Jugendförderplanes 2023 bis 2026 stellte die §-78-AG Jugendförderung fest, dass es für eine Neubeantragung der Aufnahme in die Regelförderung bzw. in den Jugendförderplan bislang keinerlei Prüf- und Entscheidungskriterien gibt und forderte deshalb die Erarbeitung und Anwendung solcher angesichts der seinerzeit der Fachverwaltung vorliegenden Anträge:

 

  • des Universitätssportvereins Potsdam e.V. für eine LHP-Anschlussfinanzierung/Verstetigung des bis dato über die AKTION MENSCH geförderten Projektes FAIR in Höhe von 126.000 Euro/Jahr,
  • des Chance e.V. für zusätzliche Mobile Jugendarbeit (1,0 VZÄ),
  • des Chill out e.V. für eine zusätzliche Jugendberatungsstelle (0,875 VZÄ) sowie
  • des Sportclubs Potsdam e.V. für eine zusätzliche Stelle Jugendarbeit im Sport (1,0 VZÄ)

In der Folge

  • wurde am 17.01.2022 eine Abfrage bei den Jugendförderfachkräften des Landes Brandenburg initiiert, die offenbarte, dass kein einziges Jugendamt über entsprechende Kriterien und Verfahren verfügte, und
  • bildete die §-78-AG Jugendförderung am 10.02.2022 eine Unter-Arbeitsgruppe mit dem Ziel bzw. Auftrag der Erarbeitung eines transparenten Verfahrens für die Antragsprüfung/-entscheidung bzgl. der Aufnahme neuer Angebote in die Regelförderung bzw. in den Jugendförderplan.

 

Das UAG-Arbeitsergebnis wurde der §-78-AG Jugendförderung am 22.09.2022 vorgestellt und einstimmig beschlossen (Anlage) sowie vom Unterausschuss Jugendhilfeplanung am 16.05.2023 mehrheitlich positiv bevotet.

 

Es ist beabsichtigt, bei unbeauftragten zusätzlichen Anträgen auf Regelförderung der Jugendförderung bzw. Aufnahme in den Jugendförderplan der Landeshauptstadt Potsdam diese anhand der beigefügten Prüf- und Entscheidungskriterien einer fachlichen Prüfung durch eine Prüfkommission zu unterziehen und das Prüfergebnis dem Jugendhilfeausschuss zu einer fachlich fundierten Entscheidung vorzulegen.

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Anlagen

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