Antrag des Ortsbeirates - 23/SVV/0938

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Für den Empfang „des Thierachener Heimatvereins am 09.10.2023“ werden

 

440,00 €

 

aus dem Sachaufwand des Ortsteils zur Verfügung gestellt.

 

Die Mittel sind zur Begleichung von Verpflegungskosten zu verwenden.

Reduzieren

Erläuterung

Golm ist im Jahre 1685 durch Schweizer Kolonisten besiedelt worden. Unter anderem kamen sie auch aus Thierachern aus dem Kanton Bern. Angestrebt wird ein intensiverer Austausch zur Historie und Herkunft Golmer Familien, deren Ursprung sich auf diese Schweizer Kolonisten zurückführen lassen.

 

In der Zeit vom 7.10.2023 bis 11.10.2023 kommen 25 Personen vom Verein Geschichte Thierachern VGT zu Besuch u.a. nach Golm. Der Ortsbeirat Golm möchte dies zum Anlass nehmen, bei einem Empfang in Golm engere Kontakte zu knüpfen und sich über die gemeinsame Geschichte auszutauschen. Zu diesem Empfang werden der Ortsbeirat Golm und weitere Ehrengäste geladen. Insgesamt ca. 40 Personen.

 

Gemäß Ziffer 3 Absatz 3 der Richtlinie zur Förderung der Ortsteile über Sachaufwendungen gemäß § 46 Abs. 4 BbgKVerf (DS-Nr. 16/SVV/0512) können Ortsbeiräte über Maßnahmen bis zu 500 € selbst entscheiden, ohne dass diese Maßnahmen vorher vom Büro der Stadtverordnetenversammlung geprüft werden. Dies dient vorrangig der Stärkung der Eigenverantwortung der Ortsbeiräte. Denn die Veranschlagung von Mitteln nach § 46 Abs. 4 BbgKVerf trägt zur Erhaltung der Identität und Stärkung der Eigenverantwortung der Ortsteile bei. Zweck des § 46 Abs. 4 BbgKVerf ist es, den Ortsteil zu integrieren und zugleich eine gewisse Eigenständigkeit durch Entscheidungen über Finanzmittel zu erhalten.

Zur Auszahlung:

Die finanziellen Mittel für die beschlossene Maßnahme können frühestens 4 Wochen vor Beginn dieser vom Büro der Stadtverordnetenversammlung eigenständig abgerufen werden. Hierzu genügt eine schriftliche Mitteilung unter Verweis auf den Ortsbeiratsbeschluss. In der Mitteilung ist anzugeben, für welche Maßnahme das Geld benötigt wird und auf welches Konto ausgezahlt werden soll.

 

Zur Abrechnung:

Die Verwendung der Mittel ist durch einen Verwendungsnachweis zu belegen. Dieser ist bis zum Ablauf des Quartals nach Abschluss der Maßnahme schriftlich und unterschrieben dem Büro der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.

Loading...