Beschlussvorlage - 23/SVV/0816

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Bebauungsplan Nr. 141-8 „Entwicklungsbereich Krampnitz – Weiterführende Schule“ ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 1 und 2)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Erläuterung

In einem Entwicklungsbereich sind gemäß § 166 Abs. 1 BauGB zur planungsrechtlichen Sicherung der Entwicklungsziele Bebauungspläne aufzustellen. Daher hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 02. April 2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 141 „Entwicklungsbereich Krampnitz“ nach § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen (DS 14/SVV/0164). Der Bebauungsplan Nr. 141 soll schrittweise in Abhängigkeit der geplanten Umsetzungsschritte im Entwicklungsbereich Krampnitz in mehrere eigenständige Teil-Bebauungspläne aufgegliedert werden.

 

Der Teil-Bebauungsplan Nr. 141-8 „Entwicklungsbereich Krampnitz – Weiterführende Schule“ soll nach § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden, um für eine Gesamtschule für ca. 900 Schülerinnen und Schüler mit integrierter Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung sowie die angrenzende Erschließung mit der Anbindung an die Ketziner Straße Planungsrecht zu schaffen.

 

Die städtebaulichen Ziele für den Bebauungsplan Nr. 141-8 ergeben sich aus der städtebaulich-landschaftsplanerischen Masterplanung „Stadtquartier Potsdam-Krampnitz“, beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2019 (DS 19/SVV/0205), sowie aus dem Siegerentwurf des Wettbewerbs „Entwicklung einer Gesamtschule mit Sporthalle und Sportstätten“.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde vom 03.06. bis zum 03.07.2019 durchgeführt. Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB soll vom 18.09. bis zum 20.10.2023 erfolgen.

 

Nähere Informationen zur bestehenden Situation, zum Planungsanlass und zur Erforderlichkeit der Planung ergeben sich aus den Anlagen 1 und 2.

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Anlagen

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