Antrag - 23/SVV/0942

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für einen nachhaltigen Umgang der Stadtverwaltung mit Geräten, Möbeln, Einrichtungsgegenständen und Bauelementen zu sorgen, die aus den Beständen der Verwaltung oder des Kommunalen Immobilienservice (KIS) aussortiert werden.

 

Dazu sollen verbindliche Regelungen geschaffen werden, um durch eine kostenlose Weitergabe der nicht mehr benötigten Gegenstände an gemeinnützige Vereine oder durch eine Versteigerung analog der regelmäßigen Auktionen des Fundbüros eine Nachnutzung zu ermöglichen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung soll im Dezember 2023 über den erreichten Sachstand unterrichtet werden.

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Erläuterung

In der Abfallentsorgungssatzung der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) ist festgelegt:

 

Zielsetzung und Aufgabe

(1) Die Landeshauptstadt Potsdam, nachfolgend Stadt genannt, entsorgt die in ihrem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle im Rahmen der Gesetze nach Maßgabe dieser Satzung. Sie nimmt im Rahmen der Förderung der Kreislaufwirtschaft, zur Schonung der natürlichen Ressourcen und zur Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen folgende Aufgaben wahr:

 

- die Förderung der Abfallvermeidung,

- die Vorbereitung zur Wiederverwendung, […]

- umweltverträgliche Beseitigung von Abfällen.

 

Die Weitergabe und Weiternutzung von ausrangierten Möbeln, Baumitteln und Geräten entspricht somit den Zielen der Abfallentsorgungssatzung. Insbesondere wird Abfall vermieden und die Wiederverwendung dieser Gegenstände gesichert.

 

Der nachhaltige Umgang mit vorhandenen Ressourcen entspricht auch dem 2019 durch die SVV erklärten Klimanotstand.

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Anlagen

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