Antrag - 23/SVV/0950

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Verhandlungen mit der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten (SPSG) aufzunehmen. Ziel der Verhandlungen sind jährliche Ausgleichszahlungen der SPSG an die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) für unterschiedliche geldwerte Vorteile, welche die SPSG bisher noch kostenlos in Anspruch nehmen durfte in Höhe von mindestens 900.000 €.

 

Falls und solange die LHP künftig eine jährliche Zahlung an die Schlösserstiftung leistet, um einen angedrohten Parkeintritt abzuwenden, sollen die jährlichen Zahlungen miteinander verrechnet werden. Der sich zugunsten der LHP ergebende Überschuss soll für die Pflege städtischer Grünanlagen und Spielplätze eingesetzt werden.

 

Der Oberbürgermeister unterrichtet die Stadtverordnetenversammlung über das erzielte

Verhandlungsergebnis im 1. Quartal 2024.

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Erläuterung

Die Stiftung wird zur Erfüllung ihrer Aufgaben durch die Länder Berlin und Brandenburg sowie den Bund finanziert. Aktuelle Grundlage ist das zum 01.01.2023 in Kraft getretene Abkommen zwischen dem Land Brandenburg, der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Berlin über die gemeinsame Finanzierung der „Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg“. Konkret erhält die Stiftung in den Haushaltsjahren 2023 bis 2026 eine jährliche Zuwendung von Bundes- und Landesmitteln in Höhe von ca. 47,9 Millionen Euro. Davon entfallen auf den Bund ca. 20 Millionen Euro, auf Brandenburg ca. 17 Millionen Euro und auf Berlin ca. 11 Millionen Euro. Weitere 400 Millionen Euro fließen bis 2030 über das bereits laufende Sonderinvestitionsprogramm.

 

Die Stiftung behauptet ein mit diesen Steuergeldern nicht zu deckendes Pflegedefizit, das durch die Landeshauptstadt Potsdam seit zehn Jahren ausgeglichen wird und auch künftig - geht es nach dem Willen der Stiftung - anhand einer jährlichen Zahlung von 800.000 € durch die LHP ausgeglichen werden soll.

 

Seit vielen Jahren wurden der Stiftung geldwerte Vorteile, welche die SPSG in Potsdam in Anspruch nimmt, nicht in Rechnung gestellt.

 

Die Stadt Potsdam hat die Parkanlagen der SPSG aus dem Anwendungsbereich der städtischen Baumschutzverordnung ausgenommen. Dieses Privileg hat nicht nur zur Folge, dass die SPSG in Zeiten des Klimawandels für Baumfällungen in den Parks keine Neuanpflanzungen leisten muss. Die Stiftung muss nicht einmal – wie jeder andere Grundstückseigentümer -  Ausgleichszahlungen leisten, mit denen ein Grünausgleich an anderer Stelle finanziert werden kann.

 

Die SPSG profitiert darüber hinaus von Gebührenbefreiungen im Baugenehmigungs-verfahren. Das ist die Konsequenz einer Regelung im Gebührengesetz (GebGBbg).

 

Außerdem sind die von der SPSG betreuten Parks an vielen Stellen nur unzureichend mit Müllbehältern ausgestattet. Das durch die Parkbesucher*innen verursachte Müllaufkommen wird durch die städtische Müllentsorgung der STEP für die SPSG kostenlos aufgefangen und entsorgt. Das gilt insbesondere für die Müllentsorgung im Neuen Garten (vgl. Ds 14/SVV/0010 bzw. Ds 22/SVV/1231).

 

Die Schlösser und Gärten wären ohne die von der Stadt betriebenen Trams und Busse weniger komfortabel zu frequentieren. Für die Bereitstellung und Instandhaltung des ÖPNVs werden der SPSG bislang keinerlei Kosten in Rechnung gestellt. Das galt bisher selbst dann, wenn Infrastruktur in Einzelfällen fast ausschließlich der Vermarktung der Parks und Gärten zu Gute kommt. Dies gilt beispielsweise für die Parkplätze für Stadtrundfahrtbusse am Hauptbahnhof, am Luisenplatz und vor dem Neuen Palais. Bau und Unterhalt der entsprechenden Parkplätze kostet kommunale Mittel. Bislang nicht in Rechnung gestellt wurde zudem die Buslinie X15, die für die Bürger*innen keinen Nutzen hat. Auch die Parkplatzbewirtschaftung für PkW kommt der SPSG ohne Kostenbeteiligung zu Gute.

 

Die Leistungen der Potsdam Service und Marketing und GmbH (PSMG), welche bei der kommunalen ProPotsdam angesiedelt wurde, werden der SPSG nicht in Rechnung gestellt. Zu den Aufgaben der PSMG gehört laut eigenem PR-Spot das Bekanntmachen Potsdams bei inländischen wie ausländischen Reiseveranstaltern und das Erstellen von Publikations- und Promotionformaten. Zum Leistungsumfang gehört weiterhin das Vermarkten von Übernachtungen und Stadtführungen sowie die Organisation von Gruppenreisen und Veranstaltungen. Von diesen Leistungen profitieren zwar auch städtische Institutionen wie die Biosphäre oder die kommunalen Bäder. Die Vermarktung der Parks und Gärten wird durch die von der PSMG vorgehaltenen Leistungen jedoch ebenfalls massiv und bislang noch kostenlos unterstützt.

 

Über Leistungen der Daseinsfürsorge hinaus wäre einmal detailliert zu ermitteln, inwiefern sich die in Potsdam allgegenwärtigen Sichtachsen und Pufferzonen negativ auf den Wert städtischer Immobilien ausgewirkt haben und bis heute auswirken. Die Reduzierung der Bebaubarkeit von Grundstücken hinsichtlich Geschosszahl und Baumasse stellt eine deutliche Wertminderung dar.

 

Das Weltkulturerbe kann kein Selbstzweck sein. Es muss den Bürger*innen der Stadt nutzen und darf die öffentliche Daseinsfürsorge nicht zusätzlichen Belastungen aussetzen. Die Subventionierung der Parkanlagen, die von einer Stiftung des Bundes und mehrerer Länder  gepflegt werden, darf nicht dazu führen, dass die Landeshauptstadt Potsdam ihre eigenen Grünanlagen und Spielplätze nicht  mehr hinreichend pflegen kann.

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Anlagen

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