Anfrage - 23/SVV/0960

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Am 1. März beschloss die Stadtverordnetenversammlung eine Vorlage zum Erbbaupachtvertrag zwischen Landeshauptstadt Potsdam und der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten (SPSG), die die Voraussetzung zur zukünftigen Nutzung des Lottenhof als Nachbarschaftsort in Potsdam West sicherstellen soll. Nach bisherigem Stand ist der Erbbaurechtsvertrag bisher allerdings nicht unterschrieben.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

Wieso ist der Erbbaurechtsvertrag mehr als ein halbes Jahr nach Beschlussfassung durch die SVV noch nicht rechtsgültig unterschrieben?

Der Erbbaurechtsvertrag wurde zwischenzeitlich notariell beurkundet. Die entsprechende Genehmigungserklärung befindet sich derzeit im Geschäftsgang der Landeshauptstadt Potsdam.

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