Antrag - 23/SVV/0959

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass alle Kinder und Jugendliche bis zu ihrem 18. Lebensjahr entsprechend der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Benutzer- und Entgeltordnung der Stadt- und Landesbibliothek Potsdam, DS 13/SVV/0189, den Bibliotheksausweis unentgeltlich erhalten.

Der Stadtverordnetenversammlung ist im Dezember 2023 über die Umsetzung der Forderung zu berichten.

 

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Erläuterung

In der im Mai 2013 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Benutzer- und Entgeltordnung der Stadt- und Landesbibliothek ist unter Punkt 1 - Bibliotheksausweis -, ausgewiesen, dass SchülerInnen ab 18 Jahren, Auszubildende und Studierende bei Vorlage der entsprechenden Nachweise für 12 Monate ein Entgelt in Höhe von 11 EURO für einen Bibliotheksausweis zu entrichten haben. Demnach müssten Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 18 Jahren diesen Ausweis unentgeltlich erhalten.

Eltern haben aber darauf aufmerksam gemacht, dass nur Kindern ab dem Schuleintrittsalter der Bibliotheksausweis unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird. Begründet wird das damit, dass Kinder bis zu ihrem 7. Lebensjahr nicht geschäftsfähig seien. Das Schuleintrittsalter wird zudem auf 6 Jahre festgelegt, was aber dem flexiblen Schuleintrittsalter widerspricht. Diese Unstimmigkeit gilt es aufzulösen. Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren ist der unentgeltliche Zugang zu den Angeboten der Bildungseinrichtung Bibliothek zu ermöglichen.

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Anlagen

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