Antrag - 23/SVV/0972

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie die teils gefährlichen Verkehrssituationen in der Dorothea-Schneider-Str. (zwischen Ricarda-Huch-Str. und Marie-Hannemann-Str.) durch eine Einbahnstraßenregelung entschärft werden können. Geprüft werden sollen neben der hier vorgeschlagenen Variante ggf. weitere Varianten, je mit Vor- und Nachteilen, ggf. auch als „Test-Versuch“ über einen befristeten Zeitraum. Mit Einrichtung einer Einbahnstraße in diesem Bereich soll auch die Schaffung eines Fahrradweges geprüft werden. Alle vorhandenen Parkplätze sind dabei zu erhalten.

Die mindestens zu prüfende Variante soll von der Ricarda-Huch-Str. in Fahrtrichtung Marie-Hannemann-Str. (eine Gesamtlänge von 350 m) beinhalten.

 

 

 

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Erläuterung

Seit Jahren kommt es im benannten Abschnitt immer wieder zu gefährlichen Situationen, wie z B.  abgefahrenen Spiegeln und Gefährdung von Fahrradfahrern. Grund dafür ist die schmale Fahrspur (nur ca. 4,70 m  und damit enger als andere Straßen im Viertel), welche für beide Richtungen zugelassen ist und die Breite der Parkplätze (ca. 1,80 m). Infolgedessen stehen breitere Autos zwangsweise beim Parken mit ihren Reifen teils auf der Straße. Entgegenkommende Fahrzeuge müssen u.a. bei leichten Kurven teils abrupt bremsen oder versuchen eng aneinander vorbeizukommen. Ist dies nicht möglich, z.B. bei Kleintransportern oder breiteren Fahrzeugen, müssen Fahrzeuge rückwärtsfahren, um Lücken zu finden.

Da es sich bei der Straße um ein der Haupteinfahrtstraßen ins Viertel handelt und hier auch viele Fahrräder unterwegs sind, kommt es zu weiteren problematische Gefahrensituationen. Ein Fahrradweg ist nicht vorhanden. Mit einer Einbahnstraßenregelung für diesen kurzen Abschnitt kann allen Verkehrsteilnehmern mehr Sicherheit geboten werden. Die von der Verwaltung in der Kleinen Anfrage 23/SVV/0589 zitierte „begehrte Einbahnstraßenlösung“ ist auf Grund von „sicherheitsrelevanten Nachteilen“ bisher nicht angegangen worden. Auf Nachfrage seitens der Fraktion, welche konkreten sicherheitsrelevanten Nachteile in der Prüfung (21/SVV/0896) festgestellt worden sind, wurden 2 Themen durch die Bereichsleiterin Verkehrsanlagen kommuniziert. Zu einem sei davon auszugehen, dass Menschen in einer Einbahnstraße sich nicht unbedingt an Geschwindigkeitsbeschränkungen halten würden, und zum anderen würde eine Einbahnstraße den Verkehr in andere Straßen verlagern. Ein Generalverdacht, Menschen würden sich bei Einbahnstraßen nicht an Verkehrsregeln halten, stellt kein sicherheitsrelevanten Nachteil da, da es demnach dann keinerlei Einbahnstraßen geben dürfte, zumal das Einhalten von Verkehrsregeln anderweitig überprüft bzw. geregelt werden kann.

Im Stadtgebiet gibt es mehrere deutlich längere Einbahnstraßen, wie z.B. die B2 / Leipziger Str. (1,4 km). In der Dorothea-Schneider-Straße handelt es sich um eine Länge von „nur“ 110 m und 240 m. Auch gibt es für den „umzuleitenden“ Verkehr Alternativen.

Mit Prüfung eines Radweges soll die Sicherheit für Radfahrende erhöht werden, da es sich hier auch um eine höher frequentierte Strecke aus bzw. in Richtung Drewitz handelt.

 

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Anlagen

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