Antrag - 23/SVV/0982
Grunddaten
- Betreff:
-
Chefsache Sanierung des Schafgrabens in der Brandenburger Vorstadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Mitten in Potsdam
- Einreicher*:
- Fraktion Mitten in Potsdam
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.10.2023
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam wird beauftragt, die Baumaßnahme der seit 2019 überfälligen und von den Stadtverordneten im Sept. 2019 beschlossenen Komplettsanierung von Böschung und Geländer des Schafgrabens zwischen Geschwister-Scholl- und Zeppelinstraße zur Chefsache zu machen und darauf hinzuwirken, dass die Baumaßnahme bis zum 30. Mai 2024 endlich abgeschlossen sein wird.
Erläuterung
Im September/Oktober 2019 haben der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes (SBWL) und die Stadtverordnetenversammlung (STVV) beschlossen, dass der völlig marode Verkehrs-, Geländer- und Böschungszustand beseitigt und die gesamte Durchwegung grundsätzlich saniert und instandgesetzt wird. Der völlig kaputte Fuß- und Fahrradweg ist mit einer Bitumendecke ordentlich saniert worden. Jedoch Böschung und Geländer befinden sich nach wie vor in einem bedauerlichen, z.T. gefährlichen Zustand. Vor allem für Kinder und Ältere. Unter dem Oberbürgermeister Jakobs ist zumindest wegen der Gefahr für Kinder das Geländer notdürftig repariert worden.
Seit 2020 hören Stadtverordnete nur immer wieder die gleichen Ausreden, dass es keine Firma dafür gäbe, eine andere abgesprungen sei oder keine zu finden oder zu verpflichten sei. Das hat mittlerweile zu einem gegenüber Stadtverordneten und der Bevölkerung respektlosen Grand der Veralberung geführt. Niemand glaubt dem mehr!
Da die entsprechende Verwaltungseinheit und ihre Leiter/in nicht in der Lage oder offenbar nicht willens sind, den demokratischen STVV-Beschluss von 2019 umzusetzen, bleibt nur noch die Möglichkeit, dieses Ärgernis als Chefsache zu betrachten und zu lösen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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141,7 kB
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