Anfrage - 23/SVV/1000

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Nach dem in § 16 der Kommunalverfassung geregelten Petitionsrecht hat jeder das Recht, sich mit Vorschlägen, Hinweisen und Beschwerden (Petitionen) an die Gemeindevertretung oder den Bürgermeister zu wenden und innerhalb von vier Wochen eine Antwort zu erhalten.

Da in Potsdam der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden in der Stadtverordnetenversammlung abgeschafft worden ist, liegt diese Aufgabe jetzt im Schwerpunkt beim Oberbürgermeister.

Es gibt immer wieder Beschwerden von Potsdamerinnen und Potsdamern, dass sie keine Antwort auf ihre Petition an die Stadtverwaltung erhalten haben.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Wie viele Petitionen sind 2022 an die Potsdamer Stadtverwaltung gerichtet worden?

 

Im Jahr 2022 sind 4 Petitionen bei der Landeshauptstadt Potsdam eingegangen.

 

14 weitere Petitionen wurden vom Landtag Brandenburg an die LHP zur Stellungnahme weitergeleitet worden.

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