Anfrage - 23/SVV/1001

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Mit einem Beschluss von 2021 hat sich die Stadtverordnetenversammlung für die Einführung eines Grundrechts auf Wohnen in das Grundgesetz ausgesprochen und dazu die in Potsdam wohnenden Bundestagsabgeordneten, die jetzt zum Teil hohe Regierungsämter innehaben, angefragt und den Oberbürgermeister verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten aktiv zu werden. Angesichts der verschärften Wohnsituation auch in der Landeshauptstadt Potsdam ist dringender Handlungsbedarf gegeben.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

Was hat er bisher unternommen, um im Sinne des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung die Einführung eines Grundrechts auf Wohnen voranzutreiben?

 

Wie in der Beantwortung der Kleinen Anfragen 21/SVV/1335 und 22/SVV/0719 dargestellt, sind die Mittel und Wege zur Umsetzung des Beschlusses auf Ebene der Landeshauptstadt Potsdam ausgeschöpft. Die Folgen und Wirkungen eines solchen Grundrechts müssen vorrangig in einem größeren Rahmen als auf Ebene der Kommunen und ihrer Spitzenverbände grundlegend durchdacht und öffentlich diskutiert werden.

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