Anfrage - 23/SVV/1060
Grunddaten
- Betreff:
-
Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Einreicher*:
- Stadtverordneter Troche, Fraktion SPD
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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08.11.2023
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Erläuterung
Im Potsdamer Stadtgebiet sind zahlreiche Einbahnstraßen für Radfahrer freigegeben. Oftmals sorgen jedoch unübersichtliche Verkehrsführungen für gefährliche Verkehrssituationen, wie zum Beispiel in der Mangerstraße.
Ich frage den Oberbürgermeister:
- Welche Bedingungen müssen erfüllt werden, damit das entgegengesetzte Fahren in einer Einbahnstraße für Radfahrer freigegeben wird?
Die Mindestanforderungen für das Zulassen von Radverkehr in Gegenrichtungen in Einbahnstraßen werden in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwVStVO) wie folgt definiert:
- Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf nicht mehr als 30 km/h betragen.
- Es muss eine ausreichende Begegnungsbreite vorhanden sein. Bei Linienbusverkehr oder stärkerem Verkehr mit Lastkraftwagen muss diese mindestens 3,5 m betragen. Ist überwiegend mit Personenkraftwagen zu rechnen, kann sie auch darunterliegen.
- Die Verkehrsführung im Streckenverlauf und an Kreuzungen/Einmündungen muss übersichtlich sein.
- Für den Radverkehr ist, wo es erforderlich ist, ein Schutzraum anzulegen.
Der im Eingang zur Frage aufgestellten Behauptung, dass es durch unübersichtliche Verkehrssituationen zu Verkehrsgefährdungen kommt, ist zu widersprechen. Alle für den Radverkehr entgegen der Fahrtrichtung freigegebenen Einbahnstraßen in der Landeshauptstadt Potsdam haben sich als außerordentlich sicher erwiesen. Es gibt hervorragende Sichtbeziehungen zum Gegenverkehr und auch zu Personen, die aus in Fahrtrichtung des Radverkehrs gesehen am rechten Fahrbahnrand abgestellten Fahrzeugen aussteigen.
In der Praxis haben sich die Anforderungen an die Begegnungsbreite aus der VwV-StVO jedoch teilweise als unzureichend erwiesen. Dies führt nicht zwangsläufig zu gefährlichen Situationen, aber zu gegenseitigen Behinderungen. In diesen Fällen wird sofern möglich durch örtlich begrenzte Haltverbote ein erweiterter Begegnungsbereich geschaffen. In der Mangerstraße ist eine solche Maßnahme derzeit in Umsetzung.