Anfrage - 23/SVV/1068

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Die Medien berichten, dass die Bauverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam, Vollzugsmaßnahmen am geplanten Standort für das Flüchtlingsdorf, trotz eindeutiger Hinweise des Gerichts, vorgenommen hat.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Wer wird für den in der Bundesrepublik einmaligen Vorgang, dass der Hinweis des Verwaltungsgerichts, von Vollzugshandlungen einstweilen abzulassen, missachtet worden ist, zur Verantwortung gezogen?

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